Redensarten Lexikon
Leikauf
»Das Haus wurde gekauft um 5000 Gulden und 1 Karolin Leikauf«; so etwa liest man in alten Kaufbriefen. Noch heute zahlt der Händler neben der eigentlichen Kaufsumme zuweilen einen Leikauf. Leikauf meint ursprünglich leitkauf, mittelhochdeutsch lîtkouf, wobei leit, mittelhochdeutsch lit, Obst- oder Gewürzwein bedeutet. Nach abgeschlossenem Handel zahlte der Käufer den Beteiligten, dem Verkäufer und den Zeugen des Handelsgeschäftes, einen Trunk als Dank für gehabte Mühe und gleichsam auch als Besiegelung des Handels. Die Naturalleistung wurde mit der Zeit zu einer Geldleistung, die sich mehr und mehr zu immer höheren Beträgen steigerte. Der erste urkundliche Beleg für die Rechtsformel vom Leikauf stammt vom Jahre 1245. In dem Nürnberger Baumeisterbuch von Enders Tucher aus dem 15. Jahrhundert geht es neben dem Trunk wohl auch noch um die Vertragsbekräftigung, wenn es heißt: »... nachdem die Steinmetzen und Maurergesellen also gelobt haben, so soll inen und irem Meister der Stat Paumeister zu vertrinken und Leikauf geben nach altem Herkomen vier pfund alt«. Formelhaft und metaphorisch konnte Leikauf später redensartlich auf jegliche Form von Abschluß übertragen werden, auch wenn der Rechtsbrauch nicht mehr gepflegt wurde. Luther sagt im übertragenen Sinne in seinen ›Tischreden‹: »Wir haben alle den Leikauf zum Tode getrunken«. Nur noch als Vorwand zum Trinken gilt der Leikauf in einem Fastnachtsspiel:
   Dann, Wirt, habt ir ein guten Wein,
   So tragt nur her und schenkt fix ein
   Und laßt uns bald ein Leikauf machen.

Bei Jak. Ayrer heißt es: »so soll es war und leickauf sein«, oder: »So seis leickauf! Gott wolle sein walten!« Diese Zeilen besagen: So steht es ein für allemal fest; darauf können wir trinken. Leikauf wurde auch volksetymologisch umgedeutet zu Leihekauf und Leichkauf. So heißt es in von Schweinichens Tagebuch (1568-1602): »über den Trunk des Leihkaufes bekommen wir einen guten Rausch«, d.h. auf Pump oder auf Kosten anderer läßt sich gut und billig trinken.- Das Lutherische Bild des Leikaufes mit dem Tode findet sich bei M. Neander im ›Menschenspiegel‹ von 1587 in der falsch etymologisierenden Form: »ir wisset, daß ir Menschen und alle deß Leihekaufes zum Tode getrunken habt«. Wolfhart Spangenberg läßt in seinem Drama ›Mamons Sold‹ von 1614 ebenfalls das memento mori anklingen und sagt: »Wohlan der Leichkauf ist gemacht«. Lebendig ist das Wort Leikauf heute nur noch in den Mundarten, wie im Kärntischen und im Schwäbischen ›Den Leikaff machen‹ heißt kärnterisch: einen Handel eingehen; Leikaff ist dann auch das Draufgeld zum Vertrinken. Im Schwäbischen wird Leukauf oder Lidkauf ebenfalls noch als das Draufgeld beim Vertragsabschluß angesehen, das man mit den Zeugen und denen, die sich gern dafür halten, vertrinkt; Weinkauf.

• J. GRIMM: Deutsche Rechtsaltertümer, 4. Ausgabe (Leipzig 1921), I, 264f.; GÖHRING, Nr. 225, S. 126; R. SCHMIDT-WIEGAND: Artikel Leitkauf, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, Spalte 1842-1843.
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