Redensarten Lexikon
Laufpaß
Einem den Laufpaß geben: ihn wegschicken, entlassen, abweisen; vgl. französisch ›donner à quelqu'un son congé‹. Der Laufpaß, früher auch ›Laufzettel‹, war der Paß, der den Soldaten bei der Entlassung ausgestellt wurde und der ihnen bei der Suche nach Arbeit als Ausweis diente (18. Jahrhundert). In übertragenem Sinne ist die Wendung seit dem Ausgang des 18. Jahrhunderts bezeugt. Ähnlich lauten die Worte des Ministerialangestellten La Roche in Schillers ›Parasit‹ (I,2): »Mein Platz ist vergeben. Seit gestern abend hab' ich meinen Laufpaß erhalten«. Die Redensart hat einen negativen Beiklang; sie wird heute meistens dann gebraucht, wenn ein Mädchen einen Mann abweist oder wenn ein Ehepartner den andern verläßt.
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