Redensarten Lexikon
Land
Land sehen: dem Ziele nahe sein, Aussicht haben, mit einer Sache zu Ende zu kommen. Die Redensart stammt von der Seefahrt. Klaus Groth (1819-99) schreibt in seiner Gedichtsammlung ›Quickborn‹ (Gesammelte Werke I,48): »Geld muss sin Vetter em gebn, sunst kunn he op Scholen keen Land sehn«.    Land gewinnen: festen Grund unter seinen Füßen spüren, Zeit gewinnen und neue Kraft schöpfen können, größeren Raum und damit günstigere Bedingungen zu seiner Verteidigung erhalten. Die Redensart wird häufig als Drohrede angewandt: ›Sieh zu, daß du Land gewinnst!‹, mach schnell, daß du wegkommst.
   Etwas an(s) Land ziehen: eine Eroberung machen, einen Vorteil bei Handel oder Spiel gewinnen, auch: sich etwas unrechtmäßig unter dem Schein des Rechts aneignen. Die Redensart steht in Zusammenhang mit dem Strandrecht. Nach ihm standen alle Güter, die nach einem Schiffbruch vom Meer ans Land gespült wurden, den Strandbewohnern zu. Diese halfen dem Zufall oft noch etwas nach und zogen vorbeitreibende Gegenstände an Land. In einigen Strandkirchen wurde Gott sogar um einen ›gesegneten‹ Strand angefleht, d.h. er wurde wegen der zu erwartenden Beute um den Untergang recht vieler Schiffe gebeten.
   Das kann das Land (auch die Welt) nicht kosten: es wird nicht so teuer zu stehen kommen. vgl. französisch ›Cela ne coûtera pas un monde‹ (Das wird die Welt nicht kosten).
   In Holstein sagt man ironisch von einem, der übel ankommt: ›He kumt int gelobte Land‹, vielleicht in Erinnerung an den oft üblen Ausgang der Kreuzzüge.
   Entsprechend heißt es in einem Gedicht von Fr. Rückert: »Bleibet im Lande und nähret euch redlich«, das vor der Auswanderung nach Amerika zu warnen versucht und auf Ps 37,3 beruht.
   Die Wendung von Amerika, als dem ›Land der unbegrenzten Möglichkeiten‹ geht zurück auf den Bankier Ludwig Max Goldberger, der sie erstmals 1902 in der populären Zeitschrift ›Die Woche‹ verwendete.
   Aus der Seemannssprache stammen Wendungen wie ›Land in Sicht‹ oder ›Land unter‹.
   Land und Leute kennenlernen (wollen) wird meist gebraucht als Erweiterung zu Redensarten wie ›verreisen‹, ›in die Fremde gehen‹. Es handelt sich um eine Zwillingsformel, die bereits seit dem 12. Jahrhundert in der Formel ›liute unde lant‹ bezeugt ist und seit dem späten Mittelalter aus der Sprache des Rechts nicht mehr wegzudenken ist. »In dem Maße, wie mit der entstehenden Landesherrschaft die Bezeichnung ›lant‹ auch die Bedeutung von Territorium erlangen konnte, wurde die Formel ›liute unde lant‹ mit dem Begriff ›Herrschaft‹ über ein Land verbunden.« Das kommt auch zum Ausdruck im alten Rechtssprichwort: ›Mit Recht und Gericht erhält man Land und Leute. Wo Recht und Sitte wenden, da wendet auch der Herr mit Land und Leuten‹.

• J. CORNELISSEN: ›Vreemde Landen en Volken in den Volkshumor en de Spreekwoordentaal‹, in: Volkskunde 32 (1927), S. 25-35, 73-89, 126-148; 33 (1928), S. 3-26, 76-91; A. HÖCH: ›Land und Leute‹, in: Schweizerische Volkskunde 60 (1970), S. 11-13; R. SCHMIDT-WIEGAND: Artikel ›Land und Leute‹,in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, Spalte 1361-1363; 0. G. Sverrisdottir: Land in Sicht (Frankfurt/M. 1987), S. 189-191.
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