Redensarten Lexikon
Kerze
Die Kerze an beiden Enden anzünden: seine Lebenskraft zu sehr einsetzen, Raubbau treiben.    ›Bei brennender Kerze‹: mittelalterlicher Rechtsbegriff. Im fränkischen Rechtskreis wurde die Kerze als Zeituhr verwendet, insbesondere bei Wahlen, Testamentsbestellungen und Versteigerungen. So bedeutet das Erlöschen der Kerze z.B. das Ende einer Versteigerung, Licht.
   Es ist eine Kerze, die einen bösen Gestank zurückläßt: es ist eine Angelegenheit, die unangenehme Folgen haben wird.
   Wie eine Kerze (im Wind) erlöschen: keine Lebenskraft mehr besitzen, sterben, zeitlich.
   ›Kerzen tunken‹ nennt man in Oberösterreich das Einnicken eines Schläfrigen, dessen Kopf von Zeit zu Zeit herabsinkt.
   Kerzen am Mittag brennen: Vergeudung betreiben, Unnützes tun.
   ›Er ist ein Kerzenbrenner‹ heißt es in Oberösterreich von einem Priester, der zur Messe mehr Zeit benötigt als andere, so daß er mehr Kerzen verbraucht.

• H. FREUDENTHAL: Artikel ›Kerze‹, in: Handbuch des Aberglaubens IV, Spalte 1243-1255; R. SCHMIDT-WEIGAND: Artikel ›Kerze‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, Spalte 703-707.

Bei brennender Kerze. ›Auction bei brennender Kerze in Bremen‹. Nach einer Originalskizze von C.C. Junghans. Aus: DIE GARTENLAUBE, Jg. 1884, Leipzig 1884, S. 440.
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