Redensarten Lexikon
Keller
Sich das Kellerrecht ausbehalten: das Recht, in einem Keller den eigenen Wein zu lagern; dazu das Sprichwort: ›Dreifach Trunk ist Kellerrecht‹. Kellerrecht ist das (frühere) Recht der Küfer, bei einem Weinkauf vom Weinhändler eine bestimmte Menge Wein zu verlangen.    ›De Kellertür is Bürg‹ sagt man an der Mosel, d.h. der Wein geht nur gegen Barzahlung aus dem Keller. Die Redensart schließt eine Reihe von Bedingungen ein, die den Winzer beim Weinverkauf schützen.
   Die Preise (Zinsen) sind im Keller, d.h. tief unten, niedriger geht's kaum noch.

• F.V. BASSERMANN-JORDAN: Geschichte des Weinbaus, 3 Bände (Frankfurt/M. 1923, Reprint 1975); H. HONOLD: Arbeit und Leben der Winzer an der Mosel (1941), S. 86.
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