Redensarten Lexikon
kaufen
Etwas (mit) in (den) Kaufnehmen: Unangenehmes (wegen Vorteils oder aus Rücksicht) hinnehmen (oder ertragen), als ob das Schicksal ein Händler wäre, der beides nur zusammen abgeben will. Seltener ist die umgekehrte Wendung Etwas mit in (den) Kauf (oder: ›in Tausch‹) geben, abgekürzt: Dreingeben. Der Ausdruck bezeichnet eine Zugabe des Verkäufers über das Gekaufte hinaus; zu vergleichen ist französisch ›donner pardessus le marché‹ und englisch ›to give into the bargain‹. Der übertragene Gebrauch beider Wendungen ist im Deutschen seit dem 18. Jahrhundert belegt. Leichten Kaufs davonkommen: mit geringem Schaden, ohne hohe Strafe davonkommen. Heute kaum mehr üblich ist die Wendung Nicht jedermanns Kauf sein: nicht jedermanns Sache; so schon bei dem bayrischen Geschichtsschreiber Aventinus (Turmair, 16. Jahrhundert): »Die wahrheit ist nicht jedermanns kauf«.
Jemanden kaufen: ihn durch Bestechung für sich gewinnen; seit dem 17. Jahrhundert Sich jemanden kaufen: ihn ernstlich vornehmen, um ihm den Standpunkt klarzumachen; ursprünglich: ihn durch Bezahlung, Bestechung für die eigene Meinung gewinnen; so 1561 bei Maaler (241b): »einen mit gaben an sich kaufen«. Heute meist in der Formulierung Den werd ich mir mal (oder schon noch) kaufen: ich werde ihn zur Rechenschaft ziehen, ich werde ihm gehörig die Meinung sagen.
Jünger ist die Wendung Sich einen (Affen, Spitz) kaufen: sich betrinken, ⇨ trinken.
Dafür kann ich mir nichts kaufen: davon habe ich keinen Nutzen, das bringt mich nicht weiter; auch: Was ich mir dafür kaufe!; berlinisch ›Wat ick mir dafor koofe‹, Was ich mir daraus mache! Erstmals genannt wurde diese Redensart in der Posse ›Berlin, wie es weint und lacht‹ (1858) von David Kalisch.
Das kauft dir niemand ab (schweizerisch: ›das chauft dr niemer ab‹): die Behauptungen geben Anlaß zu Zweifeln, sie sind nicht haltbar, das glaubt kein Mensch.
Auf unvernünftiges Kaufen bezieht sich der niederdeutsche Spruch: ›De kööft, wat nich nötig is, de verköfft bald, wat nödig is‹, d.h. er verliert durch sinnloses Kaufen seine ganze Habe. Ähnlich: ›Köpen ahn Not, nimmt de Botter vun't Brot!‹
Kaufen, wenn niemand im Laden ist, euphemistisch für: Ladendiebstahl begehen; Hehlerausdruck; Berlinisch um 1890; besonders in der Form: ›Das hast du wohl gekauft, als keiner im Laden war‹, das hast du wohl gestohlen. Ähnlich die ältere Wendung: ›das ist nicht auf der Leipziger Messe gekauft‹, es ist gestohlen.
Von unverhältnismäßig teurem oder unvorteilhaftem Einkauf handeln die folgenden Redensarten: ›Bei reichen Jungfern Seide kaufen‹, ›Das Brot im Laden kaufen‹ (d.h. dort, wo es am teuersten ist), ›Eine Krähe für eine Nachtigall kaufen‹, ›In der Apotheke kaufen‹.
• G. STEINHAUSEN: Der Kaufmann in der deutschen Vergangenheit (Leipzig 1899); W. Müller- Bergström: Artikel ›Kauf, Verkauf (Handel)‹, in: Handbuch des Aberglaubens IV, Spalte 1134-1187; W. HANSMANN: Kontor und Kaufmann in alter Zeit (1962); E. STRÜBIN: Zur deutsch-schweizerischen Umgangssprache, in: Schweizer Archiv für Volkskunde 72 (1976), S. 118; K. 0. SCHERNER: Artikel ›Kauf‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, Spalte 675-686.
Etwas (mit) in (den) Kaufnehmen: Unangenehmes (wegen Vorteils oder aus Rücksicht) hinnehmen (oder ertragen), als ob das Schicksal ein Händler wäre, der beides nur zusammen abgeben will. Seltener ist die umgekehrte Wendung Etwas mit in (den) Kauf (oder: ›in Tausch‹) geben, abgekürzt: Dreingeben. Der Ausdruck bezeichnet eine Zugabe des Verkäufers über das Gekaufte hinaus; zu vergleichen ist französisch ›donner pardessus le marché‹ und englisch ›to give into the bargain‹. Der übertragene Gebrauch beider Wendungen ist im Deutschen seit dem 18. Jahrhundert belegt. Leichten Kaufs davonkommen: mit geringem Schaden, ohne hohe Strafe davonkommen. Heute kaum mehr üblich ist die Wendung Nicht jedermanns Kauf sein: nicht jedermanns Sache; so schon bei dem bayrischen Geschichtsschreiber Aventinus (Turmair, 16. Jahrhundert): »Die wahrheit ist nicht jedermanns kauf«.
Jemanden kaufen: ihn durch Bestechung für sich gewinnen; seit dem 17. Jahrhundert Sich jemanden kaufen: ihn ernstlich vornehmen, um ihm den Standpunkt klarzumachen; ursprünglich: ihn durch Bezahlung, Bestechung für die eigene Meinung gewinnen; so 1561 bei Maaler (241b): »einen mit gaben an sich kaufen«. Heute meist in der Formulierung Den werd ich mir mal (oder schon noch) kaufen: ich werde ihn zur Rechenschaft ziehen, ich werde ihm gehörig die Meinung sagen.
Jünger ist die Wendung Sich einen (Affen, Spitz) kaufen: sich betrinken, ⇨ trinken.
Dafür kann ich mir nichts kaufen: davon habe ich keinen Nutzen, das bringt mich nicht weiter; auch: Was ich mir dafür kaufe!; berlinisch ›Wat ick mir dafor koofe‹, Was ich mir daraus mache! Erstmals genannt wurde diese Redensart in der Posse ›Berlin, wie es weint und lacht‹ (1858) von David Kalisch.
Das kauft dir niemand ab (schweizerisch: ›das chauft dr niemer ab‹): die Behauptungen geben Anlaß zu Zweifeln, sie sind nicht haltbar, das glaubt kein Mensch.
Auf unvernünftiges Kaufen bezieht sich der niederdeutsche Spruch: ›De kööft, wat nich nötig is, de verköfft bald, wat nödig is‹, d.h. er verliert durch sinnloses Kaufen seine ganze Habe. Ähnlich: ›Köpen ahn Not, nimmt de Botter vun't Brot!‹
Kaufen, wenn niemand im Laden ist, euphemistisch für: Ladendiebstahl begehen; Hehlerausdruck; Berlinisch um 1890; besonders in der Form: ›Das hast du wohl gekauft, als keiner im Laden war‹, das hast du wohl gestohlen. Ähnlich die ältere Wendung: ›das ist nicht auf der Leipziger Messe gekauft‹, es ist gestohlen.
Von unverhältnismäßig teurem oder unvorteilhaftem Einkauf handeln die folgenden Redensarten: ›Bei reichen Jungfern Seide kaufen‹, ›Das Brot im Laden kaufen‹ (d.h. dort, wo es am teuersten ist), ›Eine Krähe für eine Nachtigall kaufen‹, ›In der Apotheke kaufen‹.
• G. STEINHAUSEN: Der Kaufmann in der deutschen Vergangenheit (Leipzig 1899); W. Müller- Bergström: Artikel ›Kauf, Verkauf (Handel)‹, in: Handbuch des Aberglaubens IV, Spalte 1134-1187; W. HANSMANN: Kontor und Kaufmann in alter Zeit (1962); E. STRÜBIN: Zur deutsch-schweizerischen Umgangssprache, in: Schweizer Archiv für Volkskunde 72 (1976), S. 118; K. 0. SCHERNER: Artikel ›Kauf‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, Spalte 675-686.