Redensarten Lexikon
Hieb
Einen Hieb haben (auch: ›Einen Hau haben‹, Hau): nicht ganz richtig im Kopf sein, einen Rausch haben, eine wunderliche Angewohnheit (Charaktereigentümlichkeit) haben. Ein ›Hieb‹ ist seit der Mitte des 19. Jahrhunderts auch ein Schluck Alkohol; daher Einen Hieb vertragen: viel trinken. Diesen Redensarten liegt der Vergleich der Trunkenheit mit einem erhaltenen Schlag zugrunde. Auch im Französischen hat das Wort ›Hieb‹ (coup) die Bedeutung von einem Schluck Alkohol, z.B. ›boire un coup‹ (einen Schluck trinken).    Die Zwillingsformel Hieb- und stichfest (= unangreifbar, einwandfrei, absolut sicher und nachprüfbar) gehört zum zauberischen Brauch des ›Festmachens‹, einer magischen Handlung, die Unverwundbarkeit gegen Hieb, Stich und Schuß verleiht. »Die Welt pflegt zu sagen, wenn einer schußfrei, stichfrei, hiebfrei, und weder Gabel noch Säbel eingeht, er sei gefroren« (Abraham a Sancta Clara, ›Reim dich‹,1684,10). Wundsegen, wie sie noch bis in den 2. Weltkrieg hinein gebräuchlich waren, sollten ihre Träger ›hieb- und stichfest‹ machen. Wer ›festgemacht‹ oder ›gefroren‹ ist, ist unverwundbar durch gewöhnliche Kugeln, feuerfest, gefeit gegen Stich und Hieb, er schneidet sich nicht, selbst wenn er auf Schwertschneiden tanzen müßte, Stich.

• O. BERTHOLD: Die Unverwundbarkeit in Sage und Aberglauben, RW. XI,1 (Gießen 1911); W.E. PEUCKERT: Artikel ›festmachen‹, in: Handbuch des Aberglaubens II, Spalte 1353ff.; A. SPAMER: Romanusbüchlein. Historisch-Philologischer Kommentar zu einem deutschen Zauberbuch (Berlin 1958); E. WAGNER: Hieb- und Stichwaffen (Prag 1966); CHR. DAXELMÜLLER: Artikel ›hieb- und stichfest‹, in: Enzyklopädie des Märchens VI, Spalte 994-997.
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