Redensarten Lexikon
Herr
Die Redensart Herr im eignen Haus sein gehört zu den weitverbreiteten Rechtsformeln: ›Jeder ist Herr in seinem Haus‹. »Wir wellen auch, daz einem ieglichen purger sein haus sein veste sei« steht bereits im Haimburger Stadtrecht von 1244. Es handelt sich um ein Rechtssprichwort, das durch verschiedene Länder verbreitet ist. ›Cascun est roy en sa maison‹ heißt es im Altfranzösischen; französisch ›être maître chez soi‹; englisch ›a man is king in his own house‹ und ›a man's house is his castle‹ (vgl. Singer I, 10).    Beliebt sind auch Sprichwörter wie: ›Niemand kann zwei Herren dienen‹ oder ›Wie der Herr – so's Gescherr‹.
   Der Herr steckt ihm schon im Kopfe: er will sich nicht unterordnen, er will hoch hinaus. Er ist der Herr von Habenichts (und Kuhdreck ist sein Wappen): er ist arm. ›O Herr im Hemd, die Frau ist (ganz) nackt‹, ist schlesisch ein Ausdruck des Staunens, der Verwunderung.
   Er ist im Herrn entschlafen: er ist gestorben; vgl. französisch ›Il s'est endormi dans le Seigneur‹ (gehobene Sprache); vgl. ›Das Zeitliche segnen‹, zeitlich.
   Das Sprichwort Des Herren Auge macht das Pferd (Vieh) fett ( Auge) findet sich in den verschiedensten Sprachbereichen, z.B. niederländisch ›de beste mesting is des heeren oog‹; lateinisch ›oculus domini saginat equum‹; französisch ›l'œil du maîltre engraisse le cheval‹ (weitere Varianten siehe Wander II, Spalte 541f.).
   Den Herrn auf den Bettler setzen: nach einem einfachen Essen noch etwas Feineres genießen; auch umgekehrt, elsässisch Einer Sache Herr werden (vgl. obersächsisch ›etwas herrekriegen‹); etwas in seine Gewalt, Geschicklichkeit bekommen. Im Mittelhochdeutschen gab es das sprichwörtliche ›Zwêne sint eines her‹ = einer ist gegen zwei verloren, er wird von ihnen überwältigt. Vgl. lateinisch ›duo sunt exercitus uni‹.

• E. NESTLE: ›No man can serve two masters‹ (Matth. 6,24, Luk. 16,13), in: Expository Times 19 (1907-1908), S. 284; H. GANGNER: Zur Bedeutung des Substantivs ›Herr‹ in der deutschen Sprache der Gegenwart, in: Sprachpflege 9 (1960), S. 225-229; I. WEBER-KELLERMANN: ›Wie der Herr, so's Gescherr‹, in: Dienstboten in Stadt und Land (Berlin 1982), S. 42-58.
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