Redensarten Lexikon
Handlung
Sich zu einer unbedachten Handlung hinreißen lassen: etwas Unvernünftiges tun; Für seine Handlungen einstehen müssen: für sein Tun zur Verantwortung gezogen werden. Der Begriff ›Handlung‹ wurde früher gebraucht zur Bezeichnung eines Handelsgeschäftes wie z.B. einer ›Kolonialwarenhandlung‹ oder ›Gemischtwarenhandlung‹; daher dann auch die Berufsbezeichnung ›Handlungsgehilfe‹. Heute wird der Begriff zumeist nur noch im Sinne von Tätigkeit, Tun verwendet. Im Mittelalter wurde eine Handlung durch die Abbildung einer Hand versinnbildlicht. So sind in einer Darstellung der Heidelberger Bilderhandschrift zum Sachsenspiegel z.B. fünf Hände abgebildet, die auf fünf verschiedene Handlungen hinweisen.
• K.V. AMIRA: Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels (München 1905).
Sich zu einer unbedachten Handlung hinreißen lassen: etwas Unvernünftiges tun; Für seine Handlungen einstehen müssen: für sein Tun zur Verantwortung gezogen werden. Der Begriff ›Handlung‹ wurde früher gebraucht zur Bezeichnung eines Handelsgeschäftes wie z.B. einer ›Kolonialwarenhandlung‹ oder ›Gemischtwarenhandlung‹; daher dann auch die Berufsbezeichnung ›Handlungsgehilfe‹. Heute wird der Begriff zumeist nur noch im Sinne von Tätigkeit, Tun verwendet. Im Mittelalter wurde eine Handlung durch die Abbildung einer Hand versinnbildlicht. So sind in einer Darstellung der Heidelberger Bilderhandschrift zum Sachsenspiegel z.B. fünf Hände abgebildet, die auf fünf verschiedene Handlungen hinweisen.
• K.V. AMIRA: Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels (München 1905).