Redensarten Lexikon
Hand
Die Hand ist das wichtigste Arbeits- und Greifinstrument des Menschen, das ursprünglichste und umfassendste Werkzeug, das er besitzt. Sie greift, nimmt, gibt, streichelt oder schlägt. Sie deutet an, weist, befiehlt oder drückt Empfindungen aus. Mit der Haltung der Hände im Alltag sind daher viele unterschiedliche Bedeutungsebenen verknüpft. Aus ihr lassen sich Tun und Handeln, aber auch Absicht und Vollzug ablesen. So gilt die Hand von jeher auch als Symbol der Gewalt (Macht), des Besitzes und des Schutzes. Sie steht oft für den ganzen Menschen, ja für Gott selbst. In biblischen Texten erscheint die ›Hand Gottes‹ vor allem als Symbol der höchsten Macht. Sie kennzeichnet die herrschende, rettende, helfende oder auch strafende Gewalt: »Alle deine Feinde trifft deine Hand, deine Rechte erschlägt deine Hasser« (Ps 21,9); »Tag und Nacht lastet die Hand Gottes auf dem Sünder ...« (Ps 32,4).
Die Hände symbolisieren präzise Handlungen und Aussagen, sowohl im kultischen wie auch im profanen Bereich. Während die kultischen Gesten zumeist an bestimmte, dem jeweiligen Kulturkreis entsprechende Vorschriften und Riten gebunden sind – z.B. beim Gebets-, Segens-, Opfer-, Trauer- oder Klagegestus –, drücken die profanen Gebärden spontane motorische Reaktionen aus, die zur Grundlage für zum Teil sehr präzise ›Handsprachen‹ wurden. Man denke nur an die Handzeichen der Polizisten oder die Zeichensprache der Taubstummen.
Die Wendung Mit erhobenen Händen und die Redensart Seine Hände erheben (zum Gebet, Schwur, Jubel etc.) begegnen im kultischen wie im profanen Bereich. Sie gehen zurück auf Gebärden mit bloßen Händen, doch gibt es auch brauchmäßig geregelte Fälle, in denen die Hände durch Handschuhe verhüllt sein müssen, wie z.B. in der Liturgie (⇨ Handschuh). Das ›Hände erheben‹ ist als Gebetsstellung des Priesters geläufig, des weiteren als rituelle Opfergebärde, als Bitte um Erhörung, Danksagung und Segensgruß und begegnet uns als sprachliche Wendung in vielen Schriftstellen des A.T. und N.T.
Im profanen Bereich war das Erheben der Hände vor allem als Schwurgestus schon seit der Antike bekannt. Er hat sich auch in Deutschland lange erhalten und kommt u.a. bei Walther von der Vogelweide (104,20) vor:
ich swer mit beiden handen
daz si sich nicht erkanden.
Sehr alt ist auch die Wendung Die Hände hochnehmen bzw. Die Hände hochhalten im Sinne von: ›Die Oberhand haben‹, überlegen sein. sie begegnet uns schon im A.T. bei der Landnahme nach dem Auszug aus Ägypten. In der Schlacht der Amalekiter gegen die Israeliten steigt Moses mit Aaron und Hur auf die Höhe eines benachbarten Hügels: »Solange Moses nun seine Hände erhob, obsiegte Israel; sobald er aber seine Hände sinken ließ, waren die Amalekiter überlegen. Doch Moses' Hände ermatteten; deshalb nahm man einen Stein und schob ihn unter ihn. Er setzte sich darauf. Aaron und Hur aber stützten seine Hände, einer von dieser Seite, der andere von jener, so blieben denn seine Hände unbeweglich, bis die Sonne unterging. So besiegte Josua Amalek und sein Kriegsvolk ...« (Ex 17,11-12).
Das Erheben der (waffenlosen) Hände ist aber auch als Unterwerfungsgeste bekannt. Es signalisiert bei einem Kampf, daß der Betroffene den Widerstand aufgibt und den Gegner um Gnade bittet. Die erhobenen Hände des Unterlegenen gehören zu den spontanen Gesten des Lebens, sei es als Reaktion auf den Befehl Hände hoch oder als Zeichen der freiwilligen Aufgabe. Doch drückt das Hochnehmen der Hände auch Huldigung, Begeisterung und Jubel aus, vor allem nach gewonnenem Kampf (z.B. einem Wahlkampf oder einem sportlichen Sieg), Freude über die wiedergewonnene Freiheit oder Freude am Leben allgemein (wie im Tanz).
Mit der Wendung Die Hände falten wird die Gebärde der Andacht, des Betens sprachlich ausgedrückt. Sie ist in allen Religionen bekannt. Im profanen Bereich begegnet das Händefalten vor allem im Mittelalter als Form der Kommendation, d.h. Unterwerfung unter die Gewalt eines anderen, als Geste des Anbietens und Empfangens der Kommendation beim Lehensvertrag. Der Vasall reicht seine gefalteten Hände (mit aneinandergelegten Flächen) seinem Dienstherrn. Dieser umschließt sie mit den seinigen. Daher wohl auch die Redensart Sich in jemandes Hand begeben bzw. Sein Schicksal in jemandes Hand legen. Ursprünglich bezog sich der Kommendationsritus auf die Unterwerfung eines an den Händen Gebundenen oder zu Bindenden, später allgemein auf jede Art der Ergebung in fremde Hand. Anklänge an den Ursprung zeigt die Redensart Jemandem sind die Hände gebunden. Doch schon in fränkischer Zeit bezog sich der Kommendationsritus mit gefalteten Händen nicht mehr ausschließlich auf den Vasallitätsvertrag. Bekannt sind die gefalteten Hände auch beim Gehorsamsgelöbnis des knienden Ritters, der seiner Dame als Ausdruck des Minnedienstes seine gefalteten Hände entgegenstreckt. Auch bei Vermählungsbildern begegnen sie, und zwar bei der Braut, die ihre gefalteten Hände dem Bräutigam hinhält, damit dieser sie mit den seinigen umschließt. Hierbei handelt es sich um das Anbieten und die Annahme einer Unterwerfung unter die eheliche Schirmherrschaft.
Auf eine Schutzfunktion weist auch die Redensart Die Hand über jemanden halten: ihn beschützen, ihm Beistand leisten, helfen, zur Seite stehen. Die Redensart meint ursprünglich eine Rechtsgebärde: Wem das Begnadigungsrecht zustand, konnte die Hand über Angeklagte oder Verurteilte halten und sie so außer Verfolgung setzen. Auch im Zweikampf genügte es, wenn der Sekundant die Hand über seinen Paukanten hielt, um den Kampf zu unterbrechen oder zu beenden und den Kämpfer vor weiteren Angriffen zu schonen (so noch heute im Boxkampf). Dagegen: Die Hand von jemandem abziehen: die bislang gewährte Hilfe ihm nicht ferner zuteil werden lassen.
Hand bedeutet als Rechtswort sogar: beherrschende Gewalt. In jemandes Hand stehen: in seiner Gewalt sein, früher auch von Personen gesagt, zunächst von Unmündigen: sie stehen in der Gewalt des Vaters oder von Verwandten, denen sie unterworfen sind. In der ›Limburger Chronik‹ heißt es: »Wer in eines hand gehet, ist ihm unterworfen, wer einen in der hand hält, handhabt, schirmt und verwaltet ihn«. Daher vielleicht auch: Etwas unter die Hände bekommen: in seine Gewalt bekommen.
Die Hand gilt als Symbol der Obrigkeit in Anlehnung an die Wendung In Gottes Hand stehen: dem Schutz, der Verantwortung, aber auch dem Gericht des Allerhöchsten unterworfen sein. Ähnlich symbolisiert die ›Hohe Hand‹ den Träger der obersten Gerichtsbarkeit. So heißt es z.B. bei Shakespeare (›King Henry IV‹, 2,5,2): »that would deliver up his greatness so into the hands of justice«. Entsprechend symbolisiert die ›Böse Hand‹ den Übeltäter, die ›Gute Hand‹ den Schuldlosen. Daher auch die Redensart: In sicheren (guten) Händen sein: bei zuverlässigen Leuten, bei einem tüchtigen Arzt. Vgl. französisch ›être en bonnes mains‹ (wörtlich: in guten Händen stehen): gut geschützt, geführt, aufgehoben sein.
Jemand (ein Kind, ein geliebter Angehöriger, ein Freund) stirbt einem unter den Händen: trotz aller erdenklichen Fürsorge kommt jede Hilfe zu spät, man steht dem raschen Verfall der Lebenskräfte ohnmächtig gegenüber.
In der Redensart Das Geld schwindet unter seinen Händen wird auf den eigenen Verantwortungsbereich hingewiesen: es geschieht in seinem Zuständigkeitsbereich.
Etwas zu treuen Händen geben: eine Sache der Obhut einer ›Treuen Hand‹ übergeben, einem ›Treuhandverwalter‹, der sie ›Treuhänderisch‹ verwaltet. Solche auf Treue basierenden Rechtsverhältnisse stehen auch im Zusammenhang. mit der alten Rechtsformel: ›Hand muß Hand wahren‹, d.h. der ursprüngliche Empfänger haftet selbst für die Rückgabe. Von einem Rechtsverhältnis ›zur gesamten Hand‹ spricht man, wenn mehrere Personen gemeinsam handeln. Zur Betonung der Gemeinsamkeit werden nicht selten verstärkende Begriffe hinzugefügt, so nach dem Zeugnis alter Rechtsquellen: »mit einem munde und mit gesamenter hand« (1288); »mit hande unde mit mone mit ghezamender hand« (1389) (Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer I, 196f.).
Auch in anderen Wendungen wird die Hand mit der Eigenschaft der Treue in Verbindung gebracht, so z.B. auf Todesanzeigen in Versen wie:
schlicht und einfach war dein Leben, treu und fleißig deine Hand.
In der Redensart Jemanden um die Hand seiner Tochter bitten (vgl. französisch ›demander à quelqu'un la main de sa fille‹) steht die Hand pars pro toto für den ganzen Menschen. Sie enthält mit der Bitte zugleich ein Schutzangebot, ebenso wie die Wendung Jemandem die Hand seiner Tochter geben: die Tochter an der Hand dem Manne zuführen (vgl. französisch ›donner à quelqu'un la main de sa fille‹), den Wechsel von einer Schirmherrschaft in die andere andeutet.
Aus den Illustrationen zum Sachsenspiegel und aus anderen Darstellungen von Vermählungsszenen ist ersichtlich, daß im Mittelalter eine Veränderung in der Trauungszeremonie stattgefunden hat. Man gab die Braut in eheherrliche Vormundschaft. Vgl. lateinisch: ›in matrimonium ducere‹: die Braut an der Hand dem Manne zuführen. An diesen Vorgang erinnert auch die sonst nur noch in bezug auf kleine Kinder gebrauchte Redensart: Jemanden an die Hand nehmen: ihn leiten, führen. Während des Trauungsaktes ergriff der Vormund (später der Priester) die Hände der Brautleute und legte sie ineinander (vgl. ⇨ Handschlag). In späteren Darstellungen faßt der Priester die Braut nur am Unterarm, während der Bräutigam ihre Hand ergreift. Die Redensart Jemandem seine Hand (zur Ehe) reichen (geben): heiraten, drückt eine weitere Veränderung dahingehend aus, daß nur noch das Einverständnis von Braut und Bräutigam maßgebend ist. Sie begegnet auch in Mozarts Oper ›Don Juan‹: »Reich mir die Hand, mein Leben, komm auf mein Schloß mit mir ...«.
Jemandem seine Hand versagen: ihn nicht heiraten; Jemandes Hand ist vergeben: sie ist gebunden bzw. verheiratet, während die Hand der Ledigen noch frei ist. Im Mittelalter wurde die durch Tod gelöste Ehe als ›gebrochene Hand‹ bezeichnet. Die Hand verbrechen bedeutete daher: sich wiederverheiraten.
Im Mittelalter stand der Mann als Haupt der Familie zur Rechten, die Frau zu seiner Linken. Stammten beide aus verschiedenen Schichten, so folgten die Kinder dieser Ehe der ›besseren Hand‹, wenn sie Namen, Würde und Rechte des Vaters erhielten, der ›ärgeren Hand‹, wenn sie nur die der Mutter zustehenden Rechte erhielten (⇨ Ehe). Eine ›Ehe zur linken Hand‹ ist daher die Bezeichnung für eine morganatische, d.h. unstandesgemäße Ehe, bei der Ehefrau und Kinder nicht die Standesrechte des – höherbürtigen – Vaters erhielten.
Die linke Hand gilt von jeher als weniger bedeutend. Daher ist in den Redensarten allgemein die rechte Hand gemeint, wenn die linke Hand nicht ausdrücklich bezeichnet ist, wie beispielsweise in der Wendung: ›Linke Hand, halbe Hand‹. Die linke Hand gilt als ungeschickt; in der Kindersprache heißt sie ›Die schlechte Hand‹, die beim Begrüßen nicht gereicht werden soll. Wird die linke Hand doch einmal gereicht – aus Versehen oder im Krankheitsfall, wenn die rechte Hand nicht gegeben werden kann so geschieht das zumeist mit der Entschuldigung: ›Die Linke (linke Hand) kommt von Herzen‹. Auch die Redensart Etwas mit der linken Hand abtun hat abwertenden Charakter. Sie wird oft gebraucht im Sinne von: etwas als geringfügig betrachten.
Dagegen wird die rechte Hand aufgrund ihrer meist größeren Geschicklichkeit und Kraft als die ›Schöne, bessere Hand‹ bezeichnet, weil sie in der Lage ist, eine Feder zu halten. Eine schöne Hand haben (schreiben) wird daher für den gebraucht, der eine gute ⇨ Handschrift hat.
Jemandes rechte Hand sein: sein tätigster Helfer sein. Die Bedeutung der rechten Hand ist früh redensartlich verwendet worden. Schon Wolfram von Eschenbach nennt im ›Willehalm‹ (452,20) den verlorenen Rennwart »mîn zeswiu (rechte) hant«. In Goethes ›Götz von Berlichingen‹ (I,1) wird Weislingen als »des Bischofs rechte Hand« bezeichnet
Entsprechend dem Vorzug der rechten vor der linken Hand ist der Platz zur Rechten stets der Ehrenplatz: »und der Herr ... sitzet zur rechten Hand Gottes« (Mk 16,19), so wie der Platz linker Hand die Bedeutung eines bösen Platzes annehmen kann: »... wird die Schafe zu seiner Rechten stellen und die Böcke zu seiner Linken« (Mt 25,33).
Wenn von beiden Händen die Rede ist, handelt es sich zumeist um einen Ausdruck verstärkter Kraftanwendung oder eine Betonung, sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht. Beispiele: Mit beiden Händen fassen (halten); Mit beiden Händen zugreifen; Sein Herz in beide Hände nehmen, ⇨ Herz; Das Schwert mit beiden Händen fassen.
Wer beide Hände voll zu tun hat, braucht sich über mangelnde Arbeit nicht zu beklagen. In scherzhafter Abwandlung begegnet die Wendung auch in der Redensart: ›Hei sollte sik sulwest bei der Nasen kreigen, denn hedde e beede Hännen vull‹ (⇨ Nase).
Die Wendung Quark in den Händen haben wird gebraucht für den Schwächling, der die Dinge nicht mehr in der Hand hat, der alles den Händen entgleiten, unter den Händen zerrinnen, von fremden Händen erledigen oder in fremde Hände übergeben läßt.
In älterer Zeit standen die Hände auch für eine bestimmte Anzahl von Menschen. Das geht u.a. hervor aus den Sprichwörtern: ›Viele Hände machen der Arbeit bald ein Ende‹ und ›Durch 72 Hände geht der Flachs, ehe er als Hemd getragen wird‹. Überhaupt dient die Hand als ein ›natürliches Maß‹ als Maßstab für Länge, Breite, Höhe, Menge usw. So heißt es z.B. in alten Gesetzen von Wales: »a rod as long as the tallest man in the village, with his hands raised above his head«. Eine andere Wendung lautet: ›Mit den Armen höher greifen als die Hände reichen‹ (⇨ Arm). Ähnlich: ›Es geht ihm handhoch über dem Herzen weg‹ (⇨ Herz).
Für Mengenangaben steht die Wendung Eine Handvoll, so z.B. in alten Rechtsvorschriften: »tantum farinae, quantum ter potest simul capere utraque manu«: soviel man auf einmal mit Händen greifen kann; oder in den Bremer Statuten: »... groot, so man up ener hant möchte halden«.
Die Breite wird mit Eine Handbreit angegeben. Die Wendung begegnet schon bei Homer in der ›Ilias‹ (4,1 09): »Sechzehn Handbreit ragten empor am Haupte die Hörner«, desgleichen bei Luther (Deutsche Schriften 4,44): »wie die natur thut, wenn man ir eine handbreit lesset, das sie eine gantze ellen nimmt«. ›Keine Handbreit‹ ist eine neuere Wendung, die zumeist gebraucht wird im Sinne von ›keinen Millimeter‹.
Nicht selten dient die Hand als Maßstab für Zeit und Zeitdauer. Die Hand ist leicht beweglich, daher niederdeutsch ›as man de Hand umkihrt‹, im Nu; hochdeutsch Im Handumdrehen, ›Eh man die hand umdreht‹ (Caesarius von Heisterbach, 4, 96: ›qua quis manum posset vertere‹): schnell, unversehens. Ähnlich: Einen kurzerhand abfertigen; ebenso im Lateinischen ›brevi manu‹. Dagegen Etwas von langer Hand vorbereiten, auch im Französischen ›de longue main‹. Vorderhand: zunächst, einstweilen, meint eigentlich nur den Teil einer Angelegenheit, der sich wirklich unmittelbar ›vor der Hand‹ befindet und darum am besten zuerst anzugreifen ist. Überhandnehmen ist eine Betonungsveränderung aus älterem ›(die) Überhand nehmen‹, mittelhochdeutsch ›überhant gewinnen‹, den Sieg erringen, heute vorwiegend gebräuchlich im Sinne von: zuviel, ausufern, zuviel Gewicht bekommen.
Verstärkende Bedeutung haben auch Zwillingsformeln wie ›Hand und Fuß‹, ›Hände und Füße‹, ›Hand und Herz‹, ›Hand und Mund‹, d.h. die Handgebärden werden noch durch andere Gesten unterstützt. Wenn z.B. jemand seine Worte mit vielerlei Gebärden unterstreicht, heißt es: Mit Händen und Füßen reden. In Deutschland ist es verpönt, viel ›mit den Händen zu reden‹. Daher die mahnenden Redensarten: ›Ei gebard dich nit so‹ oder ›Red't nit so mit de Händ‹.
Hand und Fuß haben (bildlich auch von Sachen, Gedanken, Vorschlägen, Plänen gesagt): gut durchdacht, vernünftig begründet sein: Wenn eine Sache ›Hand und Fuß‹ hat, so fehlt ihr nichts Wesentliches; sie ist so, wie sie sein soll. Vgl. im Französischen ›Cela n'a ni queue ni tête‹ (wörtlich: Das hat weder Schwanz noch Kopf).
Vermutlich spielen ältere rechtliche Vorstellungen mit in die Bedeutungsentwicklung hinein: Die rechte Hand und der linke Fuß waren von besonderer Bedeutung, denn mit der rechten Hand wurde das Schwert geführt, und den linken Fuß setzte der Mann zuerst in den Steigbügel. Das Abhauen der rechten Hand und des linken Fußes war im Mittelalter eine besonders schwere Strafe.
In Reutters ›Kriegsordnung‹ heißt es: »ich verbanne und verbiete die bank, das mir keiner in das recht sprechen soll bei verbußung der rechten hand und des linken fuß« (Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer II,292). In dem Gedicht vom ›Meier Helmbrecht‹ wird dem Sohne des Meiers, dem der Henker nach einem ihm zustehenden Rechte unter zehn Übeltätern das Leben schenkt, eine Hand und ein Fuß abgehauen. Der Zwergkönig Laurin fordert ebenfalls Hand und Fuß von jedem, der seinen Rosengarten zertritt, aber ganz bestimmt den linken Fuß und die rechte Hand. Die rechte Hand und den linken Fuß noch haben bedeutete demnach zunächst: ein kriegstüchtiger Mann sein. Später wurde ›Hand und Fuß haben‹ auf jede Art von Tüchtigkeit übertragen.
Hand und Fuß regen als Ausdruck größten Fleißes begegnet u.a. in einem Lied von R. Reinick:
In der Stadt verworrnen Gassen
regt sich emsig Fusz und Hand.
Im Plural verwendete der Volksprediger Marcus von Weida schon 1502: »rege ich nicht hende unnd fussze«.
Mit Händen und Füßen ist eine feste Verbindung geworden in Wendungen wie: ›Sich mit Händen und Füßen wehren (sträuben)‹; danach z.B. Moscherosch: »Man wird nicht zu allen Zeiten mit Händen und Füßen angehalten«, d.h. inständig gebeten. Die Wendung begegnet in biblischen Texten und hat ihren Ursprung in der bereits im A.T. erwähnten Strafe der Bindung und Fesselung von Händen und Füßen, die auch in der Redensart: Er liegt gebunden an Händen und Füßen zum Ausdruck kommt. Darauf bezieht sich auch die bei Luther zitierte Textstelle:
Deine Hende sind nicht gebunden,
Deine Füsze sind nicht in Fessel gesetzt.
Häufig wurden die Hände und Füße auch stellvertretend für den ganzen Körper gebraucht, d.h. mit den Händen und Füßen gehen wesentliche Teile verloren, die Sache ist nicht mehr vollkommen. Hände und Füße haben bedeutet daher: in Ordnung sein.
»Es hat hende vnd fuesse was der man redet« (Namenlose Sammlung von 1532, Nr. 510). Ausführlich erklärt Johannes Agricola 1529 die Redensart (Nr. 445): »Ein gerader, vngestummelter leib hat sein art an henden vnd an fuessen. Mit den henden richtet er aus, was er zu schaffen vnd zu handeln hat, die fuesse tragen den leib vnd hende, wo der leib hyn wil, daß hende vnd fuesse souil geldte bey uns Deutschen, als wolgestalt, wolgeziert, wolgethan, volkommen, vnd da kein mangel an ist. Also brauchen wir nun diß wort zum lobe vnd zur Schande, zum lobe, Es hat hende vnd fuesse, was der thut vnd redet, das ist, es ist rechtschaffen, es hat einen bestand, es ist wolgestalt vnd wolgethan, zur Schande, Es hat weder hende noch fuesse, es ist unvollkommen, es hat kein art noch bestandt, es ist flickwerck vnd gestummelt ding«. Ähnliche Ausdrücke finden sich schon im klassischen Altertum, z.B. bei Plautus, Cicero, Livius. »Ein Brief, der Hände und Füße hat«, heißt es in ›Wallensteins Tod‹ (I,5). ›Was ihr fehlt, wird mit Händ' und Füß' an den Tag kommen‹ sagt man im Rheinhessischen von einer Schwangeren.
Hand aufs Herz! rufen wir heute jemanden zu, wenn wir ihn ermahnen wollen, ehrlich seine Meinung, seine Überzeugung auszusprechen. Die Redensart hat sich auch noch im Kinderbrauch als Form der eidesstattlichen Versicherung erhalten; hier liegt auch ihr Ursprung: Im Mittelalter war es eine symbolische, eigentlich die innersten Kräfte aufrufende und herbeiziehende Handlung bei der Eidesablegung mittels Handanlegung (⇨ Eid). Nach altem Ritus hielten die Schwörenden etwas in der Hand, legten ihre Hand an oder auf etwas oder berührten es – Männer im Heidentum den Schwertgriff, im Christentum Reliquien, Frauen nach altem Volksglauben die linke Brust und den Haarzopf. Selbst Geistliche und Fürsten legten ihre Rechte auf Brust und Herz. Daher auch die Wendung ›Mit Herz und Hand‹ (⇨ Herz), wie sie u.a. in dem Gedicht ›Mein Vaterland‹ von Hoffmann von Fallersleben vorkommt:
Treue Liebe bis zum Grabe schwör ich dir mit Herz und Hand.
Vgl. im Französischen ›mettre la main sur son cœur‹. Zur Bekräftigung von Gelübden, denen die Sitte kein feierliches Symbol vorschrieb, genügte der ð Handschlag, wobei der eine in die hingehaltene Hand des anderen einschlug.
Etwas mit Hand und Kuß annehmen, gewöhnlich zusammengezogen mit Kußhand, volkstümlich auch Mit geschmatzten Händen: es äußerst gern annehmen, eigentlich indem man dem Geber dafür die Hand oder beide Hände küßt, dann auch indem man die innere Seite der eigenen Finger küßt und diesen Kuß dem andern gleichsam zuwirft (Kußhand).
Die ›Kußhand‹ ist nicht zu verwechseln mit dem ›Handkuß‹, der in der Redensart ›Küß die Hand‹ weiterlebt (⇨ Handkuß). Die Wendung ›Mit Kußhand‹ geht zurück auf das alte Lehnsrecht, in dem die Formel ›Mit Hand und Mund belehnen‹ in den Urkunden verwendet wird. Eine andere Version lautet ›Mit Hand und Halm‹. In einer zu Körbecke unweit Warburg ausgestellten Urkunde Heinrichs von Imshusen werden beide Versionen zusammen genannt:
mit hand und mund,
halme und twige.
Bei dem feierlichen Belehnungsakt steht der Mund als Symbol für den Kuß: »Lîhen mit gevalden henden, mit gekostem munde, als man lêhen zu rechte lîhen sol« (Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer I,197).
Die Wendung ›mit Hand und Mund‹ kommt auch noch in anderer Bedeutung vor, so z.B. 1560 bei Agricola in ›Sprichwörter‹: »er hat mirs mit der Hand und mund gesagt, das ist, er hat mir seinn glauben und trew zu pfand gesetzt«. Auch dankt man mit Hand und Mund wie in dem bekannten Kirchenlied von M. Rinkhart:
Nun danket alle Gott
mit Herzen, Mund und Händen.
Auf der Hand liegen: offensichtlich sein. Die Wendung ist genauso wie die Redensart Etwas ist mit Händen zu greifen wörtlich und bildlich zu verstehen. Eine im wörtlichen Sinn gebrauchte Wendung für das Greifbare ist z.B. Geld auf der Hand haben, Etwas auf die Hand bekommen, d.h. eine Anzahlung, ein ⇨ Handgeld erhalten (vgl. auch ⇨ Flöte).
Von Bedeutung ist auch, wer als erster eine Sache in der Hand hat. Entsprechend auch die Redensarten: Etwas aus erster Hand haben: die Sache ist brandneu, die Information aus zuverlässiger Quelle, bzw. Aus zweiter Hand: die Sache ist nicht mehr neu, die Information nicht unbedingt authentisch. Etwas aus sicherer Hand wissen: aus zuverlässiger Quelle.
Eine Politik der starken Hand (eigentlich Politik der bewehrten Hände) weist auf große Durchsetzungskraft hin. Mit öffentlicher Hand wird der öffentliche Haushalt, der Staatshaushalt bezeichnet, die Hand, die alle öffentlichen Mittel hält.
Was man In der Hand hält, hat man fest (⇨ Spatz, ⇨ Spiel), was man Aus der Hand geben muß, ist nicht mehr zu kontrollieren, »weil man sagt, der wurff (im Würfelspiel) wan er ausz der hand gangen, seye des teuffels« (Grimmelshausen: ›Simplicissimus‹ 4,41, Kurz). Darum läßt sich der Weise und Tüchtige nichts Aus der Hand nehmen oder gar Aus der Hand reißen. Er behält alles in eigener Hand, z.B. den ⇨ Hut, die Handhabe, und nimmt zuweilen etwas in die Hand oder Hände (die ⇨ Augen, ⇨ Beine, das ⇨ Herz, die ⇨ Türe). Ein guter Kartenspieler ist der, dem es gelingt, Alle Trümpfe in der Hand zu haben. Auf das Kartenspiel zurückzuführen sind auch andere Redensarten, z.B. ›Etwas in der Hinterhand haben‹: noch einen Trumpf ausspielen können; ferner: Die Hände dabei im Spiel haben: heimlich dabei mitwirken. Einem etwas in die Hand spielen: ihm die Erwerbung einer Sache leicht machen. Unter der Hand: heimlich, im verborgenen; hergeleitet vom betrügerischen Kartenspieler, der unter seiner Hand die Karten vertauscht (belegt seit dem 17. Jahrhundert); vgl. im Französischen ›En sous main‹. Auf Heimlichkeiten deutet auch die Redensart: Hinter vorgehaltener Hand etwas sagen, d.h. für Dritte nicht hörbar, auf Dunkelheit die Redensart: Die Hand vor den Augen nicht sehen können.
Die Redensart: Die Macht in der Hand (in Hän-
den) haben geht zurück auf den Gottesstab des Moses (Ex 17,9) und auf den Stab, den Könige, Fürsten und Richter als Zeichen der höchsten Gewalt in der Hand hielten (⇨ Stab). Viele Urkunden beginnen mit der Formel: »da ich den stul besaß und den stab in der hand hielt ...« (Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer I,186). Die Wendung Etwas in der Hand haben (halten) deutet daher zunächst auf diesen Stab der Macht in der Hand des hohen Herrn hin, dann aber auch auf wichtige Urkunden, z.B. Urkunden, die jemand als Beweismittel in der Hand hält. (Vgl. »Einem Brief und Siegel geben«, ⇨ Brief).
Die (durch den Stab verlängerte) mächtige Hand kehrt redensartlich auch im Symbol der langen Hand wieder: Er hat eine lange Hand (oder »einen langen Arm«): er vermag viel, hat große Gewalt; dazu der Gegensatz: Er hat eine kurze Hand. Sebastian Brant schreibt im ›Narrenschiff‹ (19,76): »Dann herren hant gar lange hend.«; Sebastian Franck 1541: »Fürsten vnd herren habend lang hend«; in gleichem Sinne bei dem römischen Dichter Ovid: »An nescis longas regibus esse manus?« (Weißt du nicht, daß die Könige lange Hände haben?).
In einer Reihe von Redensarten steht die Hand auch für Ohnmacht oder Machtentzug, z.B. Einem die Hände binden: seine Macht beschränken; vgl. im Französischen ›lier les mains à quelqu'un‹ sowie »Pieds et poings liés« (wörtlich: mit gebundenen Füßen und Händen): machtlos.
Wer dagegen ungebundene Hände hat, d.h. frei von Fesseln ist, Hat freie Hand und kann ungehindert Entscheidungen treffen. Die Selbständigkeit eines Menschen wird angesprochen in den Redensarten: Sich in der Hand haben: Gewalt über sich selbst haben, sich beherrschen; Sein Schicksal bzw. eine Sache selbst in die Hand nehmen: es nicht anderen überlassen, selbst die Verantwortung dafür übernehmen, zuständig sein. Ähnlich: Eine stille Hand in etwas haben: stiller Teilhaber sein; Die Hände überall drin haben: an vielen Unternehmen beteiligt sein; Eine Hand dazwischen haben: an einem Geschäft beteiligt sein.
In andere Hände übergehen: Ausdr. von Besitzwechsel; Von Hand zu Hand gehen reihum gehen; ähnlich: Durch mehrere Hände gehen (auch für Personen gebraucht): etwas (jemand) wird herumgereicht. Die Wendung geht zurück auf das mittelalterliche Ritual der Freilassung (Manumission) und hat ihren Ursprung in der symbolischen Handlung, den Knecht oder Freizulassenden mit der Hand zu fassen und wieder aus der Hand zu lassen. Nach langobardischem Recht mußte der Loszusprechende durch die Hände mehrerer Freier (Liberi) gehen. Erst durch die wiederholte Freilassung wurde er selbst ein Freier.
Die Redensart Seine Hand auftun: geben, schenken, begegnet schon im A.T. in dem Gebot: »daß du deine Hand auftust deinem Bruder« (Dtn 15,11). In Ps. 145, 16 heißt es von Gott: »Du tust deine Hand auf ...« Andere Wendungen für Schenken sind: Eine offene Hand haben: großzügig sein; mit vollen Händen geben: freizügig schenken; jemandem etwas in die Hand drücken: heimlich eine Spende zustecken; ein Sprichwort sagt: ›Besser offene Hand als geballte Faust‹.
Die Hand gibt und nimmt; daher auch übertragen Nicht mit leeren Händen kommen; vgl. im Französischen ›ne pas venir les mains vides‹; im Westfälischen ›de Hand in der Taske hewwen‹, zum Geldausgeben bereit sein. Dagegen bedeutet: Die Hand auf der Tasche haben: sparsam, geizig sein. Für Geiz steht auch Die geschlossene Hand. Dazu das alte Seitenstück in einer Klage über die Leipziger Universitätslehrer längst vergangener Zeit: »(Welcher Student) nicht eynen yden in sünderheyt grüst mit zugeschlossener hant, der muß in eynem guten zeychen geporn seyn«.
Auch für die Art und Weise des Schenkens haben sich Redensarten erhalten, die zum Teil auf mittelalterliche Rechtsvorstellungen zurückgehen. So bedeutet: Mit warmer Hand schenken: noch zu Lebzeiten verschenken, während Mit kalter Hand schenken auf eine testamentarische Vererbung hinweist. Aus freier Hand verkaufen: nach eigener Preisschätzung.
Handverlesen: mit eigener Hand ausgesucht, im Sinne von besonderer Qualität, in bezug auf Personen: besonders zuverlässig.
Mit der einen Hand geben, mit der anderen Hand nehmen illustriert das Bibelwort (Mt 6,3): »Laß deine linke Hand nicht wissen, was die rechte tut«. Dieser Vorgang erscheint häufig auf Abbildungen in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels, in denen die rechte Hand als die gebende und die linke als die nehmende dargestellt ist. In manchen Darstellungen findet man zusätzliche Hände zur Verdeutlichung von zusätzlichen Handlungen (⇨ Handlung). Viele Redensarten gehen jedoch davon aus, daß man nur zwei Hände hat, so in einem auf einen Geizhals gemünzten Sprichwort: ›Er hat nur zwei Hände, eine zum Nehmen, eine zum Behalten, die zum Geben fehlt ihm‹ oder »Viel Leut seynd der Meynung, sie sollen und dörffen nichts hinweg geben, weil sie nur zwo Händ haben, dass sie mit der einen einnehmen, mit der anderen behalten, die dritt damit sie geben sollen, ist ihnen nicht gewachsen«. Im Schwäbischen heißt es von einem Geizigen ›Dear hot d'Händ scho zua g'hött, wia'r uf d'Welt komma isch‹. ›Dear hot bloaß zwoi Händ: oina zom Neahma und oina zom B'halta; dia zom Geaba fehlt'm‹.
Die Redensart Mit beiden Händen zugreifen gilt für den, der sich selbst großzügig bedient. Das Gegenteil besagt die Redensart: An der ausgestreckten Hand verhungern lassen. Die Wendung wird als Drohung gebraucht.
Für Bestechung steht die Redensart: Mit der krummen Hand kommen, d.h. Bestechung anbieten, während Die Hand aufhalten für den Bestechlichen oder den Bettler gilt. Jemandem die Hände schmieren, ihm die Hände versilbern: ihn bestechen; vgl. im Französischen: ›graisser la main à quelqu'un‹. Von einem Bestechlichen sagt man auch: Er hat eine hohle Hand. Nicht in die hohle Hand: auf keinen Fall, ausgeschlossen. Die Redensart gehört wohl zur hohlen Hand des Bestechlichen. Sie will besagen, daß der Betreffende keinem Bestechungsversuch zugänglich ist. Mit den Worten Nicht in die Hand! lehnt man ein Anerbieten ab, eigentlich ein Kaufangebot, von dem man auch bei augenblicklicher Barzahlung nichts wissen will.
Modern vulgärsprachlich ist Besser als in die hohle Hand geschissen: besser als nichts. Einem die Hand im Sack erwischen: ihn auf frischer Tat ertappen; eigentlich: den Dieb bei der Hand ergreifen, die eben aus dem Sack (der Tasche) stehlen will; seit dem 16. Jahrhundert belegt, aber schon ganz abgeblaßt in Grimmelshausens ›Simplicissimus‹ (IV,77): »ruckte sie aus ihrem Hinderhalt hervor und erwischte der so schmerzlich weynenden Mademoisellen die Hand im Sack, als sie weder den Lauff ihrer Seuftzer, noch den Fluß ihrer übermächtigen Zähren hemmen konnte«. Vgl. im Französischen: ›prendre quelqu'un la main dans le sac‹.
In Holstein ist von einem Dieb gebräuchlich klebrige Hände haben, d.h. solche, an denen leicht etwas kleben bleibt (⇨ Finger); das Gegenteil Reine Hände haben ist allgemein verbreitet.
Die Wendung Die Hände kreuzen bedeutet Geld für eine Gegenleistung geben.
Von der Hand in den Mund leben: das eben verdiente Geld immer wieder gleich für das tägliche Brot ausgeben müssen, nichts zurücklegen können, ⇨ Mund. Vgl. im Englischen: ›They have but from hand to mouth‹ und im Französischen: ›Vivre au jour le jour‹ sowie ›gagner sa vie au jour le jour‹. In scherzhafter Abwandlung wird die Wendung für einen Zahnarzt gebraucht, der davon lebt, daß er anderen mit der Hand in den Mund fährt.
Dagegen bedeutet: Aus der Hand essen: ohne Besteck, z.B. an einem Stand auf dem (Jahr-) Markt, in scherzhafter Abwandlung: ›Aus der bloßen Lamäng‹, ⇨ Lameng. Aber: Jemandem aus der Hand fressen: ihm hörig, treu ergeben sein.
Hand auf jemanden legen: ihn verhaften. Ursprünglich war mit dem Auflegen der Hand die Vorstellung von segnen, heilen verbunden: »Und sie brachten zu ihm einen Tauben der stumm war, und sie baten ihn, daß er die Hand auf ihn legte« (Mk 7,32); »Darnach legte er abermals die Hände auf seine Augen« (Mk 8,25). Später kehrt die Handauflegung im mittelalterlich Recht wieder. So wurde z.B. bei Vormundschaftsangelegenheiten vor Gericht dem Unmündigen zum Zeichen der Schirmherrschaft die Hand aufgelegt. Auch die Redensart Die Hand auf etwas legen bezeichnet sinnbildlich die Besitzergreifung und geht zurück auf mittelalterliche Rechtsvorschriften, nach denen der Eigentümer zum Zeichen des Rechtsanspruchs an einer Sache beim Schwur seine Hand auf das Eigentum legen mußte. Vergl. im Französischen: ›mettre la main sur quelque chose‹.
Bei Anlässen, die eine Eidesleistung erforderlich machten, wurde die Hand auf ein Heiligtum gelegt: »... und sal die rechten hant uf die heiligen legen und sal schwören« (Mainzer Waldpodenrecht bei Gudemus 2,498). Daher auch die Redensart: ›Hoch und heilig schwören‹, d.h. die eine Hand erhoben, die andere auf den Reliquien. Mit der Handauflegung war stets ein Recht oder eine Macht verbunden. Von daher auch die Redensart: Jemandem eine schwere Hand auflegen: seine Macht fühlen lassen.
Die Hände davon lassen: etwas nicht anrühren, im Sinne von: sich nicht mit einer Sache befassen. Die Wendungen Hände weg und ›Hands off‹ drücken drastische Verbote aus, um zu verhindern, daß ein Unbefugter Hand auf etwas legt, das ihm nicht gehört und auf das er kein Anrecht hat.
Auch in Shakespeares ›Hamlet‹ (I,4) begegnet die Wendung: ›Hold off your hands‹. Ein entsprechend scherzhafter Spruch lautet: ›Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist verboten‹, ⇨ berühren, ⇨ Pfote.
Hand von der Butte!: Rühre nicht daran! Laß die Finger davon! Gewöhnlich von einer heiklen Angelegenheit gesagt, bei der man sich leicht die Finger verbrennen kann. Das Bild der seit dem 18. Jahrhundert bezeugten Redensart geht zurück auf die Weinbutte, in der die Trauben gesammelt werden; die Redensart wird eigentlich dem zugerufen, der naschen will: ›Die Hand von der Butte! Es sind Weinbeeren drin‹ (so bei Abraham a sancta Clara, ›Totenkapelle‹,1710, Neudruck S. 94); in dieservollständigen Form findet sich die Redensart noch im Bairischen: ›d' Hand von de Buttn, es san Weibeerln drinn‹ In Gegenden, in denen man den Ausdruck ›Butte‹ für das hölzerne Traggefäß nicht kennt, ist die Redensart mißverständlich entstellt worden zu Hand von der Butter! Verwandte Redensarten sind im Nordostdeutschen: ›Hand vom Sack! Ös Hawer bön‹, oder ›Et sönd Fösch drin‹; auch ›Hand vom Sack! Der Haber ist verkauft!‹ Im Lateinischen entspricht: ›Manum de tabula!‹ (die Hand von der Tafel), hergenommen von Schülern, die in Abwesenheit des Lehrers allerlei auf die Tafel malen.
Hand an jemanden legen: ihm Gewalt antun, und Hand an sich legen: sich selbst Gewalt antun im Sinne von: Selbstmord verüben.
Auch im Arbeitsleben spielt die Hand eine Rolle, so in der Redensart ›Tüchtig Hand anlegen‹: fleißig arbeiten. Desgl. in Die letzte Hand anlegen: die Sache zum letztenmal vornehmen, um ihr den letzten Schliff zu geben (vgl. Feile); schon lateinisch ›ultimam manum addere‹. Zur (oder an die) Hand gehen: freiwillig zu Gebote stehen; vgl. im Französischen: ›donner la main à quelqu'un‹.
Die Hand ist geschickt zu allerlei ›Handwerk‹, je nachdem, was man In die Hand nimmt; einer hat manchmal Alle Hände voll zu tun; vgl. im Französischen ›avoir du travail plein les bras‹ (wörtlich: alle Arme voll zu tun haben); aber wenn Die Arbeit von der Hand geht; kann man Sich von seiner Hände Arbeit nähren: vom eigenen Verdienst leben. Die Wendung Alle Hände voll begegnet schon früh bei Agricola (›Sprichwörter‹ [1560],285): »ein jeder hat einen standt oder berüf, des warte er, so wird er alle hend voll zu thûn haben«. Bei Goethe (12,172) heißt es: »den ganzen Tag hat man die Hände voll!« und bei Schiller (›Fiesko‹ 2,15) in scherzhafter Abwandlung: »meine Füße haben alle Hände voll zu tun«. Hans Sachs (3,1,237) beklagt sich über den trägen Fortgang der Arbeit mit den Worten:
richt ahn, das dich potz marter schent!
wil dir denn nichts gehn aus der hendt?
Mit beiden Händen zupacken: fleißig sein. In die Hände spucken (⇨ Spucke(n)): sich an die Arbeit machen. Die Wendung begegnet auch in einem neuzeitlichen Schlager, in dem es heißt:
Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt,
wir steigern das Bruttosozialprodukt.
Ein Händchen für etwas haben: geschickt dafür sein; im Niederländischen ›een handje van iets hebben‹, im Französischen ›avoir le tour de main (l'habitude) de quelque chose‹; ›Etwas im Griff haben‹; im Englischen ›to have the knack of a thing‹. Im Rheinhessischen kennt man die redensartlichen Vergleiche.: ›Hände wie ein Apotheker‹, ›wie ein Nähmädchen‹. Eine grüne Hand haben: Glück bei der Blumenpflege haben; ⇨ Daumen.
Etwas unter den Händen haben: in Arbeit haben, ist eine verbreitete Wendung, und von einer gewandten Arbeiterin heißt es: Ihre Hände machen, was ihre Augen sehen.
Jemandem auf (in) die Hände sehen: ihm bei der Arbeit zuschauen, von ihm lernen, aber auch: sehr genau zusehen, was jemand in den Händen hat oder mit seinen Händen macht. Die Redensart ist schon in biblischen Texten erwähnt: »Sieh, wie die Augen der Knechte auf die Hände ihrer Herren sehen, wie die Augen der Magd auf die Hände ihrer Frauen ...« (Ps 123,2). Und bei Luther heißt es: »darumb dasz ich will, sie (Luthers Frau) müsse nicht den Kindern, sondern die Kinder ihr in die Hände sehen«.
Von einem Ungeschickten und Faulen sagt man Er hat zwei linke Hände; vgl. im Französischen ›Il est gaucher des deux mains‹ (wörtlich: Er ist auf beiden Händen Linkshänder); oder (z.B. im Obersächsischen) ihm sind die Hände bei der Arbeit im Wege.
Jemandem in die Hände arbeiten: ihm zuarbeiten. Dagegen gilt für den, der die Arbeit gerne anderen überläßt: ›Er will die Schlange mit fremden Händen aus der Höhle ziehen‹. Manche sind auch Mit Ausreden rasch zur Hand: sie drücken sich gerne vor der Arbeit. Keine Hand rühren will der Faule (›he rögt ni Hand noch Foot‹). Keine Hand dafür umdrehen (im Französischen: personne n'en tournera pas la main) wird meist im übertragenen Sinn gebraucht: keiner kümmert sich darum. Die Hände sinken lassen: sich ausruhen, auch: mutlos sein, resignieren. Ähnlich: Die Hände in den Schoß legen: untätig sein; ist zunächst wörtlich gemeint; vgl. im Französischen ›se croiser les bras‹ (wörtlich: mit verschränkten Armen dabeistehen), ⇨ Arm. Von einem Faulenzer sagt man im Rheinhessischen ›Er ist kitzlich um die Hand‹. Eine Hamburger Begründung für Nichtstun lautet: ›Jek heff jo beide Hann in de Dasch‹.
Auch als Beweis von Schuld und Unschuld spielen die Hände in vielen Redensarten eine Rolle: Für einen die Hand ins Feuer legen: für ihn bürgen, gutstehen. Vgl. ins Negative gewendet im Französischen ›Je n'y mettrais pas ma main au feu‹ (dafür würde ich nicht die Hand ins Feuer legen). Das Bild der Redensart stammt von den mittelalterlichen Gottesurteilen, bei denen der Beschuldigte die Hand ins Feuer zu legen hatte; blieb sie unversehrt oder heilte sie rasch, dann galt seine Unschuld als erwiesen. Stellvertretend konnte sich auch ein anderer dieser Probe für den Angeklagten unterziehen, wenn er von dessen Unschuld überzeugt war. In denselben Zusammenhang verweist die Redensart Deshalb verbrenne ich mir die Hände nicht: ich lasse die Finger davon. Die Wendung beruht wahrscheinlich auf dem ›Kesselfang‹ (Greifen in kochendes Wasser) oder auf der ›Eisenprobe‹ (vgl. ›Ein heißes Eisen anfassen‹).
Seine Hände in Unschuld waschen: jede Schuld von sich weisen. Die Redensart ist biblischen Ursprungs und darum auch in paralleler Weise in den anderen europäischen Sprachen in gleicher Weise vorhanden (französisch ›Je m'en lave les mains‹; italienisch ›Me ne lavo le mani‹). Die Redensart geht auf einen Brauch und ein altes Sühneopfer zurück, das schon im mosaischen Gesetz eine Rolle spielt: Dtn 21,1-9 wird angeordnet, es sollen, wo ein von unbekannter Hand Erschlagener liege, die Ältesten der nächsten Stadt über einerjungen Kuh, der der Hals abgehauen ist, ihre Hände waschen und dabei sagen: »Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsere Augen nicht gesehen; sei gnädig deinem Volke Israel, das du, Herr, erlöst hast, lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel usw.« Ps 26,6 singt David: »Ich wasche meine Hände in Unschuld«. Mt 27,24 wäscht sich Pilatus vor der Verurteilung Christi die Hände, um dadurch anzuzeigen, daß er an dem Blute des Verurteilten unschuldig sei.
Das Händewaschen war auch bei den Urchristen eine symbolische Handlung zur Befreiung von Schuld. Nur wer saubere Hände hatte, konnte auf Vergebung hoffen. Das kommt auch in Ps 18,21 zum Ausdruck: »Der Herr tat wohl an mir nach meiner Gerechtigkeit, er vergibt mir nach der Reinigkeit meiner Hände«. In neuerer Zeit wird die Redensart auch in parodierter Erweiterung gehört: ›Ich wasche meine Hände in Unschuld und Schmierseife‹.
›Eine Hand wäscht die andere‹ – in vielen Sprachen geläufig (lateinisch: ›manus manum lavat‹; russisch: ›ruki ruka mojet‹) – eine Gefälligkeit gegen eine andere, auch: unerlaubte Handlungen bleiben unbestraft, weil sich die Täter nicht gegenseitig verraten oder weil um des Vorteils willen geschwiegen wird.
Ans Meer gehen, um seine Hände zu waschen: wegen einer Kleinigkeit Umstände machen. Ungewaschene Hände hat ein Skatspieler, der beim Geben schlechte Karten verteilt. Schmutzige Hände haben: schuldig geworden sein; Sich die Hände nicht schmutzig machen: nichts Verbotenes tun. Dreck an den Händen haben: in unsaubere Machenschaften verwickelt sein; ⇨ Dreck. Blutige Hände haben bezieht sich auf den Mörder und Totschläger (⇨ Blut); Klebrige Hände haben auf den Bestechlichen und den Dieb. Die Hand gegen jemanden erheben (die Hand zum Schlag erheben) steht für die Absicht, jemanden zu schlagen. Das Erheben der Hand gegen die Eltern wurde als besonders schweres Vergehen betrachtet. Nach altem Volksglauben wächst die Hand, die sich an den Eltern vergreift, aus dem Grabe heraus: »daß euch die Hand nicht aus dem Grabe wachse, weil ihr euch an der Mutter vergreift!« (G.A. Bürger, Gedichte [1776]), und die Hand, die einen Frevel begeht, verdorrt: »und es verdorre die Hand meines Geschlechts, die den Tod schickt auf die Deinen mit Blei, und Schlingen stellt und Netze«. (E.M. Arndt, Erinnerungen aus dem äußeren Leben [1840]). Die ›Verdorrende Hand‹ als Verwünschung begegnet auch bei Gottfried Keller nach Vollendung seiner Umarbeitung des ›Grünen Heinrich‹ (1879-80) in dem Satz: »Die Hand möge verdorren, welche je die alte Fassung wieder zum Abdruck bringt«. Am 12. Mai 1919 gebrauchte sie Philipp Scheidemann in der Nationalversammlung im Zusammenhang mit dem Friedensvertrag von Versailles: »Wer kann als ehrlicher Mann, ich will gar nicht sagen als Deutscher, nur als ehrlicher, vertragstreuer Mann solche Bedingungen eingehen? Welche Hand müßte nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legt?« Konsequenterweise trat er dann vor Unterzeichnung des Vertrages als Reichsministerpräsident zurück. Seitdem ist Scheidemanns ›verdorrende Hand‹ zum geflügelten Wort geworden.
Die Wendung ›Die Hand erheben‹ bzw. mit ›erhobener Hand‹ hat ihren Ursprung im kultischen und liturgischen Sinnbezirk und begegnet schon in frühester Zeit zur Bezeichnung von Segens- und Schwurgebärden. Meist wird sie durch einen Zusatz ergänzt, z.B. Die Hand zum Schwur erheben. Schon bei den Völkern der Antike, die auch den Schwur mit beiden Händen kannten, wurde im allgemeinen die rechte Hand zum Schwur erhoben – so ferner bei den Juden. Als Abraham dem König von Sodom schwor, nichts von seinem Eigentum nehmen zu wollen, begann er mit den Worten: »Zum Herrn, dem höchsten Gott und Schöpfer erhebe ich meine Hand« (Gen 14,22). Der Herr selbst schwört bei seiner Rechten (Jes 62,8; Dtn 32,40). Die Christen haben diesen Brauch übernommen. Vgl. Offb 10,5f.: »Der Engel, den ich auf dem Meer und auf dem Land stehen sah, hob seine Rechte zum Himmel empor und schwor bei dem, der in alle Ewigkeit lebt«. Auch sonst läßt sich die Wendung nachweisen, so vor allem bei einzelnen Formen der Rechtsgebärden, vornehmlich der Zustimmungs-, Gelöbnis- und jüngeren Schwurgebärde. In den Bilderhandschriften des ›Sachsenspiegels‹ werden mehrere Formen der Handerhebung illustriert, die noch in heutigen Redewendungen nachwirken. so ist z.B. die Wendung mit aufgehobener Hand z.T. noch als Redegestus bekannt. Sie geht zurück auf mittelalterliche Rechtspraxis. Beim prozessualen Vortrag war das Handaufheben das allgemeine Zeichen dafür, daß der Prozeßvormund oder eine beteiligte Partei etwas zu sagen hatte. Auch heute wird die Wendung Die Hand heben noch gebraucht, wenn zur Wortmeldung aufgerufen wird. Außerdem bedeutet sie Zustimmung und ist vor allem auch bei Abstimmungen geläufig. »Er hed alle hend« bedeutet daher: er ist einstimmig gewählt. Ferner spielt die Handerhebung eine Rolle beim Handgelöbnis, bei dem jeder Kontrahent seine Hand wie zum Redegestus – bisweilen bis zur Kopfhöhe – erhob und sie mit der Innenfläche an die Hand des Vertragspartners legte.
Als Ausdruck der Verweigerung ist die Redensart Jemanden etwas in die Hand blasen (abgekürzt: ›Ich blas dir was‹) zu betrachten. Die Wendung hat ihren Ursprung im Volksglauben, in dem die Vorstellung herrschte, daß Hexen und Zauberer durch das Blasen in die Hand oder in den Hut andern viel Ungemach bereiten können. Sie begegnet schon bei Luther: »Gott hat mancher Obrigkeit in die Hand geblasen, dass ihr die Pfennige wie Federn verfliegen und verstieben«.
Dagegen bedeutet Jemanden die Hand reichen: ihm entgegenkommen, Versöhnung anbieten. Jemanden die Hand geben: ihn begrüßen, in der Wendung ›Wir können uns die Hand geben (reichen)‹, aber auch: wir sind einer Meinung (im Französischen: donne moi la main), ⇨ Gruß.
Jemanden per Handschlag begrüßen,⇨ Handschlag: auf be sonders freundschaftliche Art Jemandem die Hand drücken: voller Herzlichkeit (Anteilnahme) begrüßen. Jemanden die Hände schütteln: freudig begrüßen, meist bei einem Wiedersehen nach langer Zeit: »da war ein Grüszen und ein Händeschlag, ein Austausch, ein lebendiger Verkehr!« (L. Uhland: ›Ernst von Schwaben‹; »... ein solch handgebens, hendeschlagens, hendtruckens« (Fischart: ›Gargantua‹ [1594])
Jemanden bei der Hand nehmen: mit ihm zusammengehen. Zwei, die sich an der Hand gefaßt haben, gehen Hand in Hand, doch können bildlich übertragen auch zwei Bestrebungen ›Hand in Hand gehen‹, d.h. sich vertragen und ergänzen, nebeneinander her gehen; vgl. im Französischen ›La main dans la main‹.
Hände geben übers Kreuz bedeutet Unglück oder einfach ein Mißgeschick, z.B. Streit beim Abschied. Bei Hochzeiten wird die Redensart zumeist verknüpft mit der Vorstellung: eine böse Schwiegermutter bekommen o.ä.
Jemandem die Hand halten: ihn trösten. Jemandem die Hand bieten: ihm helfen wollen; auch: zur Versöhnung bereit sein. Mit der Wendung Die Hand ausstrecken ist heute allgemein eine ähnliche Bedeutung verknüpft. Ursprünglich galt sie als Ausdruck einer Schutzgebärde, wie sie in Lev 9,22 beschrieben wird: »Dann streckte Aaron die Hand über das Volk und segnete es«. Sie stand aber auch für die Wohltaten spendende Macht: »Gott streckte seine Hand aus und schlug mit seinen Wundertaten die Ägypter« (Ex 3,20). In der Version: Die Hand nach jemandem ausstrecken drückt die Hand menschliche Nähe und Verständnis sowie das Verlangen danach aus. In einem Gedicht von C.F. Meyer heißt es z.B.:
Die Rechte streckt' ich oft in Harmesnächten
Und fühlt gedrückt sie unverhofft von einer Rechten.
Auch für das Heranwinken von Personen wird die Hand ausgestreckt, meist mit nach oben geöffneten Handflächen als anbietende Geste. Eine solche Gebärde der Fürsorge ist auch enthalten in der Redensart Einen auf (den) Händen tragen: ihn aufs liebevollste behandeln; vgl. Ps 91,12, Mt 4,6 und Lk 4,11.
Die Redensart In die Hande klatschen drückt Begeisterung und Beifall aus, kann aber auch als Ruf oder als ruhegebietendes Signal verstanden werden. Das Heben und Schlagen der Hände war im Mittelalter ein Zeichen für den wirksamen Abschluß eines Vertrages, der mit Einwilligung des Volkes zustande gekommen war, vor allem bei Königswahlen geläufig. Das Volk schlug in die Hände als Zeichen seiner Zustimmung zur Wahl (cum clamore valido), wie schon Widukind von Corvey über die Königswahl Ottos I. berichtet.
Das Gegenteil finden wir ausgedrückt in der neueren Redensart: Auf den Händen sitzen: keinen Beifall spenden. Sie stammt aus der Theatersprache und ist seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts belegt.
Dagegen gilt Sich die Hände reiben als Ausdruck der Schadenfreude. In der Antike wurde die Gebärde des Händereibens allerdings den Betrübten zugeschrieben. Mit den Händen winken: Abschied nehmen. Oft für Kinder gebraucht. Aber auch als Geste des Jubels bekannt.
Jemanden in die Händefallen: an jemanden geraten, der böse Absichten hat; den Feinden (oder Wegelagerern) in die Hände fallen.
Handgreiflich werden: zur Prügelei übergehen. Vorderhand: zunächst, einstweilen, meint eigentlich nur den Teil einer Angelegenheit, der sich wirklich unmittelbar ›vor der Hand‹ befindet und darum am besten zuerst anzugreifen ist. Überhandnehmen ist eine Betonungsveränderung aus älterem ›(die) Überhand nehmen‹, mittelhochdeutsch ›überhant gewinnen‹, den Sieg erringen.
Die Hände über dem Kopf zusammenschlagen: sich höchlich verwundern. Die Redensart verweist auf eine alte Gebärde, als Zeichen höchsten Staunens und Erschreckens. Vgl. französisch ›lever les bras au ciel‹ (wörtlich: die Arme zum Himmel erheben). Auf alten Darstellungen z.B. des Jüngsten Gerichts, wie in Dürers ›Apokalypse‹, finden sich Menschen mit dieser Gebärde, die wohl ursprünglich den Kopf nach oben hin schützen sollte. Die Gebärde ist heute zur bloßen Redensart abgeblaßt. Dies gilt auch für andere Handgebärden. Alte Trauer- und Klagegebärden, z.B. das Raufen des Haares oder das Ringen der Hände, als Gebärden der Totenklage aus antiken Schriftstellern und Darstellungen ganz geläufig, sind auch in Mitteleuropa noch bis in die beginnende Neuzeit in Trauerbräuchen geübt worden. Das zeigt z.B. ein Holzschnitt aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts.
Das ›Händeringen‹ ist vor allem auch aus dem alten Volksrecht als selbständiger Klagegestus vor Gericht bekannt, ebenso wie das Winden der Hände während des Klagevortrags: »... sie klaget jämmerlich mit schwachem handewinden« (G. Neumark: ›Poetisch und musikalisches Lustwäldchen‹ [1652]). Heute aber sind Ausdrücke wie Händeringend usw. nur noch redensartlich erhalten, z.B. in der Redensart: ›Sich das Bast von den Händen ringen‹, ⇨ Bast.
Die Reichhaltigkeit des Redensartenfeldes Hand zeigt die folgende Kurzgeschichte (Krüger-Lorenzen, S. 122f.): »Willy Winter hielt um Sophie Sommers Hand bei ihrem Vater an. Der aber schlug die Hände über dem Kopf zusammen und sagte: ›Hand aufs Herz! Sie leben doch von der Hand in den Mund, darum kann ich Ihnen meine Sophie nicht in die Hand geben‹. ›Das stimmt nicht‹, antwortete der Freier, ›ich werde nicht mit leeren Händen kommen, denn ich habe alle Hände voll zu tun. Ich bin nämlich die rechte Hand meines Chefs. Wir legen nicht die Hände in den Schoß, sondern wir arbeiten fabelhaft Hand in Hand. Wir sind keine Leute, die zwei linke Hände haben, im Gegenteil: uns geht das Tagespensum leicht von der Hand. Ich werde Ihre Sophie buchstäblich auf Händen tragen!‹ ›Das sagen sie alle!‹ entgegnete der Vater. ›Diese Heiratsanträge nehmen wirklich überhand. Alle wollen sie Sophie mit Handkuß nehmen. Mir sind übrigens die Hände gebunden. Ein anderer hat die Hand im Spiele. Sophies Verlobung mit Friedrich Frühling ist von langer Hand vorbereitet. Er hat mir unter der Hand mitgeteilt, daß er sie kurzerhand heiraten werde.‹ ›Hand von der Butter!‹ rief nun Willy Winter empört, ›sonst werde ich handgreiflich! Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, daß keiner außer mir Sophie freien wird!‹ ›Nun denn!‹ kapitulierte der Vater. ›Mit hohler Hand stehe ich vor Ihnen und lasse mich bestechen: eine Hand wäscht die andere. Hier mein Handschlag! Aber wenn ihr nicht glücklich werdet, wasche ich meine Hände in Unschuld!‹«
• J. GRIMM: Deutsche Rechtsaltertümer, 2 Bände (Leipzig 4. Auflage 1899, Nachdr. Darmstadt 1974) (abgek. Deutsche Rechtsaltertümer I und II); K. SITTL: Die Gebärden der Griechen und Römer (Leipzig 1890); J. BEHM: Die Handauflegung im Urchristentum nach Verwendung, Herkunft und Bedeutung in religionsgeschichtlichem Zusammenhang untersucht (Leipzig 1901); K V. AMIRA: Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels (München 1905); R. LASCH: Der Eid (Stuttgart 1908); W.
SCHMIDT: Die Hand in Sprache und Recht, in: Zeitschrift des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins 36 (1921) S. 163-167; H. BÄCHTOLD- STÄUBLI: Artikel ›Hand‹, in: Handbuch des Aberglaubens III, Spalte 1379-1398; K. Frolich: Arbeiten zur rechtlichen Volkskunde, Heft 1 (Tübingen 1938), S. 31-33; W. FUNK: Alte deutsche Rechtsmale (Bremen 1940); Artikel ›Hand‹ in Ciba-Zeitschrift 7 (Basel 1940) Nr. 76; E.V. KÜNßBERG: Schwurgebärde und Schwurfingerdeutung (Freiburg 1941); TH. OHM: Die Gebetsgebärden der Völker und das Christentum (Leiden 1948); H. MANGIN: Die Hand, ein Sinnbild des Menschen (Zürich 1952); O. MOSER: Zur Geschichte und Kenntnis der volkstümlichen Gebärden. Sonderdr. aus: Carinthia 1, Mitteilungen des Geschichtsvereins für Kärnten,144 (1954) Heft 1-3; J. RÜGER: Vom Kopf bis Fuß. Der menschliche Körper in volkstümlichen Redensarten, in: Sprachpflege 12 (1963) S. 241 245; H.G. ADLER: Die Hand. Eine Sprachbetrachtung, in: Muttersprache 74 (1964) S. 150-152; L. RÖHRICH: Gebärde-Metapher-Parodie (Düsseldorf 1967); L. RÖHRICH u. G. MEINEL: Reste mittelalterlicher Gottesurteile in sprichwörtlichen Redensarten, S. 345f.; M. KOHLER: Artikel ›Hand‹,in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I (1971) Spalte 1927-1928; M. DESMOND: Der Mensch, mit dem wir leben (München 1978); Strafjustiz in alter Zeit (Rothenburg o.d.T. 1980); H. DEMISCH: Erhobene Hände. Geschichte einer Gebärde in der bildenden Kunst (Stuttgart 1984); M.A. VAN DEN BROEK: Sprichwort und Redensart in den Werken des Leipziger Volkspredigers Marcus von Weida, in: Beiträge zur Erforschung der deutschenen Sprache, Band VII (Leipzig 1987), S. 168-181; CH. DAXELMÜLLER: Artikel ›Hand‹, in: Enzyklopädie des Märchens VI, Spalte 436-147.
Jemand die Hand seiner Tochter geben. Die Braut an der Hand in die Ehe führen (In matrimonium ducere), antike Darstellung, nach: K. Sittl, a.a.O.).
Etwas mit Kußhand nehmen. Handkuß beim Kaiser. Römisches Relief (nach: K. Sittl, a.a.O.).
Hinter vorgehaltener Hand. Karikatur von Murschetz Aus: DIE ZEIT o.A..
Die rechte Hand nicht wissen lassen, was die linke tut. Holzschnitt aus Thomas Murners ›Narrenbeschwörung‹, 1512.
Für einen die Hand ins Feuer legen. ›Januar‹, aus: Die zwölf Monatsdarstellungen des Wiener Filo-
calus, Feder, grau laviert, Wien, Österreichische Nationalbibliothek (Von Rosenberg zur Diskussion gestellte Zeichnung von Lucas Cranach d.Ä.). Aus: 1472-1553, Lucas Cranach d.Ä.: Das gesamte graphische Werk, 2. Auflage München 1972, S. 172.
Seine Hände in Unschuld waschen. Detail aus dem Bordesholmer Altar von Hans Brüggemann (um 1480 um 1540), Schnitzwerk um 1515-21, jetzt im Dom zu Schleswig (Herder-Bildarchiv).
Für einen die Hand ins Feuer legen. Karikatur von Haitzinger, vom 26.VII.85.
Seine Hände in Unschuld waschen. Karikatur von Murschetz, o.A..
Händeringend. Holzschnitt, aus: Franciscus Petrarcha: Von der Artzney, bayder Glück /des guten vnd widerwertigen ..., XLIX. Capitel.
Die Hände über dem Kopf zusamenschlagen. Bauer vor seinem brennenden Hause. Holzscnitt aus: Cicero officia, deutsch von Schwarzenberg, Augsburg, Steyner, 1537.
Die Hände symbolisieren präzise Handlungen und Aussagen, sowohl im kultischen wie auch im profanen Bereich. Während die kultischen Gesten zumeist an bestimmte, dem jeweiligen Kulturkreis entsprechende Vorschriften und Riten gebunden sind – z.B. beim Gebets-, Segens-, Opfer-, Trauer- oder Klagegestus –, drücken die profanen Gebärden spontane motorische Reaktionen aus, die zur Grundlage für zum Teil sehr präzise ›Handsprachen‹ wurden. Man denke nur an die Handzeichen der Polizisten oder die Zeichensprache der Taubstummen.
Die Wendung Mit erhobenen Händen und die Redensart Seine Hände erheben (zum Gebet, Schwur, Jubel etc.) begegnen im kultischen wie im profanen Bereich. Sie gehen zurück auf Gebärden mit bloßen Händen, doch gibt es auch brauchmäßig geregelte Fälle, in denen die Hände durch Handschuhe verhüllt sein müssen, wie z.B. in der Liturgie (⇨ Handschuh). Das ›Hände erheben‹ ist als Gebetsstellung des Priesters geläufig, des weiteren als rituelle Opfergebärde, als Bitte um Erhörung, Danksagung und Segensgruß und begegnet uns als sprachliche Wendung in vielen Schriftstellen des A.T. und N.T.
Im profanen Bereich war das Erheben der Hände vor allem als Schwurgestus schon seit der Antike bekannt. Er hat sich auch in Deutschland lange erhalten und kommt u.a. bei Walther von der Vogelweide (104,20) vor:
ich swer mit beiden handen
daz si sich nicht erkanden.
Sehr alt ist auch die Wendung Die Hände hochnehmen bzw. Die Hände hochhalten im Sinne von: ›Die Oberhand haben‹, überlegen sein. sie begegnet uns schon im A.T. bei der Landnahme nach dem Auszug aus Ägypten. In der Schlacht der Amalekiter gegen die Israeliten steigt Moses mit Aaron und Hur auf die Höhe eines benachbarten Hügels: »Solange Moses nun seine Hände erhob, obsiegte Israel; sobald er aber seine Hände sinken ließ, waren die Amalekiter überlegen. Doch Moses' Hände ermatteten; deshalb nahm man einen Stein und schob ihn unter ihn. Er setzte sich darauf. Aaron und Hur aber stützten seine Hände, einer von dieser Seite, der andere von jener, so blieben denn seine Hände unbeweglich, bis die Sonne unterging. So besiegte Josua Amalek und sein Kriegsvolk ...« (Ex 17,11-12).
Das Erheben der (waffenlosen) Hände ist aber auch als Unterwerfungsgeste bekannt. Es signalisiert bei einem Kampf, daß der Betroffene den Widerstand aufgibt und den Gegner um Gnade bittet. Die erhobenen Hände des Unterlegenen gehören zu den spontanen Gesten des Lebens, sei es als Reaktion auf den Befehl Hände hoch oder als Zeichen der freiwilligen Aufgabe. Doch drückt das Hochnehmen der Hände auch Huldigung, Begeisterung und Jubel aus, vor allem nach gewonnenem Kampf (z.B. einem Wahlkampf oder einem sportlichen Sieg), Freude über die wiedergewonnene Freiheit oder Freude am Leben allgemein (wie im Tanz).
Mit der Wendung Die Hände falten wird die Gebärde der Andacht, des Betens sprachlich ausgedrückt. Sie ist in allen Religionen bekannt. Im profanen Bereich begegnet das Händefalten vor allem im Mittelalter als Form der Kommendation, d.h. Unterwerfung unter die Gewalt eines anderen, als Geste des Anbietens und Empfangens der Kommendation beim Lehensvertrag. Der Vasall reicht seine gefalteten Hände (mit aneinandergelegten Flächen) seinem Dienstherrn. Dieser umschließt sie mit den seinigen. Daher wohl auch die Redensart Sich in jemandes Hand begeben bzw. Sein Schicksal in jemandes Hand legen. Ursprünglich bezog sich der Kommendationsritus auf die Unterwerfung eines an den Händen Gebundenen oder zu Bindenden, später allgemein auf jede Art der Ergebung in fremde Hand. Anklänge an den Ursprung zeigt die Redensart Jemandem sind die Hände gebunden. Doch schon in fränkischer Zeit bezog sich der Kommendationsritus mit gefalteten Händen nicht mehr ausschließlich auf den Vasallitätsvertrag. Bekannt sind die gefalteten Hände auch beim Gehorsamsgelöbnis des knienden Ritters, der seiner Dame als Ausdruck des Minnedienstes seine gefalteten Hände entgegenstreckt. Auch bei Vermählungsbildern begegnen sie, und zwar bei der Braut, die ihre gefalteten Hände dem Bräutigam hinhält, damit dieser sie mit den seinigen umschließt. Hierbei handelt es sich um das Anbieten und die Annahme einer Unterwerfung unter die eheliche Schirmherrschaft.
Auf eine Schutzfunktion weist auch die Redensart Die Hand über jemanden halten: ihn beschützen, ihm Beistand leisten, helfen, zur Seite stehen. Die Redensart meint ursprünglich eine Rechtsgebärde: Wem das Begnadigungsrecht zustand, konnte die Hand über Angeklagte oder Verurteilte halten und sie so außer Verfolgung setzen. Auch im Zweikampf genügte es, wenn der Sekundant die Hand über seinen Paukanten hielt, um den Kampf zu unterbrechen oder zu beenden und den Kämpfer vor weiteren Angriffen zu schonen (so noch heute im Boxkampf). Dagegen: Die Hand von jemandem abziehen: die bislang gewährte Hilfe ihm nicht ferner zuteil werden lassen.
Hand bedeutet als Rechtswort sogar: beherrschende Gewalt. In jemandes Hand stehen: in seiner Gewalt sein, früher auch von Personen gesagt, zunächst von Unmündigen: sie stehen in der Gewalt des Vaters oder von Verwandten, denen sie unterworfen sind. In der ›Limburger Chronik‹ heißt es: »Wer in eines hand gehet, ist ihm unterworfen, wer einen in der hand hält, handhabt, schirmt und verwaltet ihn«. Daher vielleicht auch: Etwas unter die Hände bekommen: in seine Gewalt bekommen.
Die Hand gilt als Symbol der Obrigkeit in Anlehnung an die Wendung In Gottes Hand stehen: dem Schutz, der Verantwortung, aber auch dem Gericht des Allerhöchsten unterworfen sein. Ähnlich symbolisiert die ›Hohe Hand‹ den Träger der obersten Gerichtsbarkeit. So heißt es z.B. bei Shakespeare (›King Henry IV‹, 2,5,2): »that would deliver up his greatness so into the hands of justice«. Entsprechend symbolisiert die ›Böse Hand‹ den Übeltäter, die ›Gute Hand‹ den Schuldlosen. Daher auch die Redensart: In sicheren (guten) Händen sein: bei zuverlässigen Leuten, bei einem tüchtigen Arzt. Vgl. französisch ›être en bonnes mains‹ (wörtlich: in guten Händen stehen): gut geschützt, geführt, aufgehoben sein.
Jemand (ein Kind, ein geliebter Angehöriger, ein Freund) stirbt einem unter den Händen: trotz aller erdenklichen Fürsorge kommt jede Hilfe zu spät, man steht dem raschen Verfall der Lebenskräfte ohnmächtig gegenüber.
In der Redensart Das Geld schwindet unter seinen Händen wird auf den eigenen Verantwortungsbereich hingewiesen: es geschieht in seinem Zuständigkeitsbereich.
Etwas zu treuen Händen geben: eine Sache der Obhut einer ›Treuen Hand‹ übergeben, einem ›Treuhandverwalter‹, der sie ›Treuhänderisch‹ verwaltet. Solche auf Treue basierenden Rechtsverhältnisse stehen auch im Zusammenhang. mit der alten Rechtsformel: ›Hand muß Hand wahren‹, d.h. der ursprüngliche Empfänger haftet selbst für die Rückgabe. Von einem Rechtsverhältnis ›zur gesamten Hand‹ spricht man, wenn mehrere Personen gemeinsam handeln. Zur Betonung der Gemeinsamkeit werden nicht selten verstärkende Begriffe hinzugefügt, so nach dem Zeugnis alter Rechtsquellen: »mit einem munde und mit gesamenter hand« (1288); »mit hande unde mit mone mit ghezamender hand« (1389) (Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer I, 196f.).
Auch in anderen Wendungen wird die Hand mit der Eigenschaft der Treue in Verbindung gebracht, so z.B. auf Todesanzeigen in Versen wie:
schlicht und einfach war dein Leben, treu und fleißig deine Hand.
In der Redensart Jemanden um die Hand seiner Tochter bitten (vgl. französisch ›demander à quelqu'un la main de sa fille‹) steht die Hand pars pro toto für den ganzen Menschen. Sie enthält mit der Bitte zugleich ein Schutzangebot, ebenso wie die Wendung Jemandem die Hand seiner Tochter geben: die Tochter an der Hand dem Manne zuführen (vgl. französisch ›donner à quelqu'un la main de sa fille‹), den Wechsel von einer Schirmherrschaft in die andere andeutet.
Aus den Illustrationen zum Sachsenspiegel und aus anderen Darstellungen von Vermählungsszenen ist ersichtlich, daß im Mittelalter eine Veränderung in der Trauungszeremonie stattgefunden hat. Man gab die Braut in eheherrliche Vormundschaft. Vgl. lateinisch: ›in matrimonium ducere‹: die Braut an der Hand dem Manne zuführen. An diesen Vorgang erinnert auch die sonst nur noch in bezug auf kleine Kinder gebrauchte Redensart: Jemanden an die Hand nehmen: ihn leiten, führen. Während des Trauungsaktes ergriff der Vormund (später der Priester) die Hände der Brautleute und legte sie ineinander (vgl. ⇨ Handschlag). In späteren Darstellungen faßt der Priester die Braut nur am Unterarm, während der Bräutigam ihre Hand ergreift. Die Redensart Jemandem seine Hand (zur Ehe) reichen (geben): heiraten, drückt eine weitere Veränderung dahingehend aus, daß nur noch das Einverständnis von Braut und Bräutigam maßgebend ist. Sie begegnet auch in Mozarts Oper ›Don Juan‹: »Reich mir die Hand, mein Leben, komm auf mein Schloß mit mir ...«.
Jemandem seine Hand versagen: ihn nicht heiraten; Jemandes Hand ist vergeben: sie ist gebunden bzw. verheiratet, während die Hand der Ledigen noch frei ist. Im Mittelalter wurde die durch Tod gelöste Ehe als ›gebrochene Hand‹ bezeichnet. Die Hand verbrechen bedeutete daher: sich wiederverheiraten.
Im Mittelalter stand der Mann als Haupt der Familie zur Rechten, die Frau zu seiner Linken. Stammten beide aus verschiedenen Schichten, so folgten die Kinder dieser Ehe der ›besseren Hand‹, wenn sie Namen, Würde und Rechte des Vaters erhielten, der ›ärgeren Hand‹, wenn sie nur die der Mutter zustehenden Rechte erhielten (⇨ Ehe). Eine ›Ehe zur linken Hand‹ ist daher die Bezeichnung für eine morganatische, d.h. unstandesgemäße Ehe, bei der Ehefrau und Kinder nicht die Standesrechte des – höherbürtigen – Vaters erhielten.
Die linke Hand gilt von jeher als weniger bedeutend. Daher ist in den Redensarten allgemein die rechte Hand gemeint, wenn die linke Hand nicht ausdrücklich bezeichnet ist, wie beispielsweise in der Wendung: ›Linke Hand, halbe Hand‹. Die linke Hand gilt als ungeschickt; in der Kindersprache heißt sie ›Die schlechte Hand‹, die beim Begrüßen nicht gereicht werden soll. Wird die linke Hand doch einmal gereicht – aus Versehen oder im Krankheitsfall, wenn die rechte Hand nicht gegeben werden kann so geschieht das zumeist mit der Entschuldigung: ›Die Linke (linke Hand) kommt von Herzen‹. Auch die Redensart Etwas mit der linken Hand abtun hat abwertenden Charakter. Sie wird oft gebraucht im Sinne von: etwas als geringfügig betrachten.
Dagegen wird die rechte Hand aufgrund ihrer meist größeren Geschicklichkeit und Kraft als die ›Schöne, bessere Hand‹ bezeichnet, weil sie in der Lage ist, eine Feder zu halten. Eine schöne Hand haben (schreiben) wird daher für den gebraucht, der eine gute ⇨ Handschrift hat.
Jemandes rechte Hand sein: sein tätigster Helfer sein. Die Bedeutung der rechten Hand ist früh redensartlich verwendet worden. Schon Wolfram von Eschenbach nennt im ›Willehalm‹ (452,20) den verlorenen Rennwart »mîn zeswiu (rechte) hant«. In Goethes ›Götz von Berlichingen‹ (I,1) wird Weislingen als »des Bischofs rechte Hand« bezeichnet
Entsprechend dem Vorzug der rechten vor der linken Hand ist der Platz zur Rechten stets der Ehrenplatz: »und der Herr ... sitzet zur rechten Hand Gottes« (Mk 16,19), so wie der Platz linker Hand die Bedeutung eines bösen Platzes annehmen kann: »... wird die Schafe zu seiner Rechten stellen und die Böcke zu seiner Linken« (Mt 25,33).
Wenn von beiden Händen die Rede ist, handelt es sich zumeist um einen Ausdruck verstärkter Kraftanwendung oder eine Betonung, sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht. Beispiele: Mit beiden Händen fassen (halten); Mit beiden Händen zugreifen; Sein Herz in beide Hände nehmen, ⇨ Herz; Das Schwert mit beiden Händen fassen.
Wer beide Hände voll zu tun hat, braucht sich über mangelnde Arbeit nicht zu beklagen. In scherzhafter Abwandlung begegnet die Wendung auch in der Redensart: ›Hei sollte sik sulwest bei der Nasen kreigen, denn hedde e beede Hännen vull‹ (⇨ Nase).
Die Wendung Quark in den Händen haben wird gebraucht für den Schwächling, der die Dinge nicht mehr in der Hand hat, der alles den Händen entgleiten, unter den Händen zerrinnen, von fremden Händen erledigen oder in fremde Hände übergeben läßt.
In älterer Zeit standen die Hände auch für eine bestimmte Anzahl von Menschen. Das geht u.a. hervor aus den Sprichwörtern: ›Viele Hände machen der Arbeit bald ein Ende‹ und ›Durch 72 Hände geht der Flachs, ehe er als Hemd getragen wird‹. Überhaupt dient die Hand als ein ›natürliches Maß‹ als Maßstab für Länge, Breite, Höhe, Menge usw. So heißt es z.B. in alten Gesetzen von Wales: »a rod as long as the tallest man in the village, with his hands raised above his head«. Eine andere Wendung lautet: ›Mit den Armen höher greifen als die Hände reichen‹ (⇨ Arm). Ähnlich: ›Es geht ihm handhoch über dem Herzen weg‹ (⇨ Herz).
Für Mengenangaben steht die Wendung Eine Handvoll, so z.B. in alten Rechtsvorschriften: »tantum farinae, quantum ter potest simul capere utraque manu«: soviel man auf einmal mit Händen greifen kann; oder in den Bremer Statuten: »... groot, so man up ener hant möchte halden«.
Die Breite wird mit Eine Handbreit angegeben. Die Wendung begegnet schon bei Homer in der ›Ilias‹ (4,1 09): »Sechzehn Handbreit ragten empor am Haupte die Hörner«, desgleichen bei Luther (Deutsche Schriften 4,44): »wie die natur thut, wenn man ir eine handbreit lesset, das sie eine gantze ellen nimmt«. ›Keine Handbreit‹ ist eine neuere Wendung, die zumeist gebraucht wird im Sinne von ›keinen Millimeter‹.
Nicht selten dient die Hand als Maßstab für Zeit und Zeitdauer. Die Hand ist leicht beweglich, daher niederdeutsch ›as man de Hand umkihrt‹, im Nu; hochdeutsch Im Handumdrehen, ›Eh man die hand umdreht‹ (Caesarius von Heisterbach, 4, 96: ›qua quis manum posset vertere‹): schnell, unversehens. Ähnlich: Einen kurzerhand abfertigen; ebenso im Lateinischen ›brevi manu‹. Dagegen Etwas von langer Hand vorbereiten, auch im Französischen ›de longue main‹. Vorderhand: zunächst, einstweilen, meint eigentlich nur den Teil einer Angelegenheit, der sich wirklich unmittelbar ›vor der Hand‹ befindet und darum am besten zuerst anzugreifen ist. Überhandnehmen ist eine Betonungsveränderung aus älterem ›(die) Überhand nehmen‹, mittelhochdeutsch ›überhant gewinnen‹, den Sieg erringen, heute vorwiegend gebräuchlich im Sinne von: zuviel, ausufern, zuviel Gewicht bekommen.
Verstärkende Bedeutung haben auch Zwillingsformeln wie ›Hand und Fuß‹, ›Hände und Füße‹, ›Hand und Herz‹, ›Hand und Mund‹, d.h. die Handgebärden werden noch durch andere Gesten unterstützt. Wenn z.B. jemand seine Worte mit vielerlei Gebärden unterstreicht, heißt es: Mit Händen und Füßen reden. In Deutschland ist es verpönt, viel ›mit den Händen zu reden‹. Daher die mahnenden Redensarten: ›Ei gebard dich nit so‹ oder ›Red't nit so mit de Händ‹.
Hand und Fuß haben (bildlich auch von Sachen, Gedanken, Vorschlägen, Plänen gesagt): gut durchdacht, vernünftig begründet sein: Wenn eine Sache ›Hand und Fuß‹ hat, so fehlt ihr nichts Wesentliches; sie ist so, wie sie sein soll. Vgl. im Französischen ›Cela n'a ni queue ni tête‹ (wörtlich: Das hat weder Schwanz noch Kopf).
Vermutlich spielen ältere rechtliche Vorstellungen mit in die Bedeutungsentwicklung hinein: Die rechte Hand und der linke Fuß waren von besonderer Bedeutung, denn mit der rechten Hand wurde das Schwert geführt, und den linken Fuß setzte der Mann zuerst in den Steigbügel. Das Abhauen der rechten Hand und des linken Fußes war im Mittelalter eine besonders schwere Strafe.
In Reutters ›Kriegsordnung‹ heißt es: »ich verbanne und verbiete die bank, das mir keiner in das recht sprechen soll bei verbußung der rechten hand und des linken fuß« (Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer II,292). In dem Gedicht vom ›Meier Helmbrecht‹ wird dem Sohne des Meiers, dem der Henker nach einem ihm zustehenden Rechte unter zehn Übeltätern das Leben schenkt, eine Hand und ein Fuß abgehauen. Der Zwergkönig Laurin fordert ebenfalls Hand und Fuß von jedem, der seinen Rosengarten zertritt, aber ganz bestimmt den linken Fuß und die rechte Hand. Die rechte Hand und den linken Fuß noch haben bedeutete demnach zunächst: ein kriegstüchtiger Mann sein. Später wurde ›Hand und Fuß haben‹ auf jede Art von Tüchtigkeit übertragen.
Hand und Fuß regen als Ausdruck größten Fleißes begegnet u.a. in einem Lied von R. Reinick:
In der Stadt verworrnen Gassen
regt sich emsig Fusz und Hand.
Im Plural verwendete der Volksprediger Marcus von Weida schon 1502: »rege ich nicht hende unnd fussze«.
Mit Händen und Füßen ist eine feste Verbindung geworden in Wendungen wie: ›Sich mit Händen und Füßen wehren (sträuben)‹; danach z.B. Moscherosch: »Man wird nicht zu allen Zeiten mit Händen und Füßen angehalten«, d.h. inständig gebeten. Die Wendung begegnet in biblischen Texten und hat ihren Ursprung in der bereits im A.T. erwähnten Strafe der Bindung und Fesselung von Händen und Füßen, die auch in der Redensart: Er liegt gebunden an Händen und Füßen zum Ausdruck kommt. Darauf bezieht sich auch die bei Luther zitierte Textstelle:
Deine Hende sind nicht gebunden,
Deine Füsze sind nicht in Fessel gesetzt.
Häufig wurden die Hände und Füße auch stellvertretend für den ganzen Körper gebraucht, d.h. mit den Händen und Füßen gehen wesentliche Teile verloren, die Sache ist nicht mehr vollkommen. Hände und Füße haben bedeutet daher: in Ordnung sein.
»Es hat hende vnd fuesse was der man redet« (Namenlose Sammlung von 1532, Nr. 510). Ausführlich erklärt Johannes Agricola 1529 die Redensart (Nr. 445): »Ein gerader, vngestummelter leib hat sein art an henden vnd an fuessen. Mit den henden richtet er aus, was er zu schaffen vnd zu handeln hat, die fuesse tragen den leib vnd hende, wo der leib hyn wil, daß hende vnd fuesse souil geldte bey uns Deutschen, als wolgestalt, wolgeziert, wolgethan, volkommen, vnd da kein mangel an ist. Also brauchen wir nun diß wort zum lobe vnd zur Schande, zum lobe, Es hat hende vnd fuesse, was der thut vnd redet, das ist, es ist rechtschaffen, es hat einen bestand, es ist wolgestalt vnd wolgethan, zur Schande, Es hat weder hende noch fuesse, es ist unvollkommen, es hat kein art noch bestandt, es ist flickwerck vnd gestummelt ding«. Ähnliche Ausdrücke finden sich schon im klassischen Altertum, z.B. bei Plautus, Cicero, Livius. »Ein Brief, der Hände und Füße hat«, heißt es in ›Wallensteins Tod‹ (I,5). ›Was ihr fehlt, wird mit Händ' und Füß' an den Tag kommen‹ sagt man im Rheinhessischen von einer Schwangeren.
Hand aufs Herz! rufen wir heute jemanden zu, wenn wir ihn ermahnen wollen, ehrlich seine Meinung, seine Überzeugung auszusprechen. Die Redensart hat sich auch noch im Kinderbrauch als Form der eidesstattlichen Versicherung erhalten; hier liegt auch ihr Ursprung: Im Mittelalter war es eine symbolische, eigentlich die innersten Kräfte aufrufende und herbeiziehende Handlung bei der Eidesablegung mittels Handanlegung (⇨ Eid). Nach altem Ritus hielten die Schwörenden etwas in der Hand, legten ihre Hand an oder auf etwas oder berührten es – Männer im Heidentum den Schwertgriff, im Christentum Reliquien, Frauen nach altem Volksglauben die linke Brust und den Haarzopf. Selbst Geistliche und Fürsten legten ihre Rechte auf Brust und Herz. Daher auch die Wendung ›Mit Herz und Hand‹ (⇨ Herz), wie sie u.a. in dem Gedicht ›Mein Vaterland‹ von Hoffmann von Fallersleben vorkommt:
Treue Liebe bis zum Grabe schwör ich dir mit Herz und Hand.
Vgl. im Französischen ›mettre la main sur son cœur‹. Zur Bekräftigung von Gelübden, denen die Sitte kein feierliches Symbol vorschrieb, genügte der ð Handschlag, wobei der eine in die hingehaltene Hand des anderen einschlug.
Etwas mit Hand und Kuß annehmen, gewöhnlich zusammengezogen mit Kußhand, volkstümlich auch Mit geschmatzten Händen: es äußerst gern annehmen, eigentlich indem man dem Geber dafür die Hand oder beide Hände küßt, dann auch indem man die innere Seite der eigenen Finger küßt und diesen Kuß dem andern gleichsam zuwirft (Kußhand).
Die ›Kußhand‹ ist nicht zu verwechseln mit dem ›Handkuß‹, der in der Redensart ›Küß die Hand‹ weiterlebt (⇨ Handkuß). Die Wendung ›Mit Kußhand‹ geht zurück auf das alte Lehnsrecht, in dem die Formel ›Mit Hand und Mund belehnen‹ in den Urkunden verwendet wird. Eine andere Version lautet ›Mit Hand und Halm‹. In einer zu Körbecke unweit Warburg ausgestellten Urkunde Heinrichs von Imshusen werden beide Versionen zusammen genannt:
mit hand und mund,
halme und twige.
Bei dem feierlichen Belehnungsakt steht der Mund als Symbol für den Kuß: »Lîhen mit gevalden henden, mit gekostem munde, als man lêhen zu rechte lîhen sol« (Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer I,197).
Die Wendung ›mit Hand und Mund‹ kommt auch noch in anderer Bedeutung vor, so z.B. 1560 bei Agricola in ›Sprichwörter‹: »er hat mirs mit der Hand und mund gesagt, das ist, er hat mir seinn glauben und trew zu pfand gesetzt«. Auch dankt man mit Hand und Mund wie in dem bekannten Kirchenlied von M. Rinkhart:
Nun danket alle Gott
mit Herzen, Mund und Händen.
Auf der Hand liegen: offensichtlich sein. Die Wendung ist genauso wie die Redensart Etwas ist mit Händen zu greifen wörtlich und bildlich zu verstehen. Eine im wörtlichen Sinn gebrauchte Wendung für das Greifbare ist z.B. Geld auf der Hand haben, Etwas auf die Hand bekommen, d.h. eine Anzahlung, ein ⇨ Handgeld erhalten (vgl. auch ⇨ Flöte).
Von Bedeutung ist auch, wer als erster eine Sache in der Hand hat. Entsprechend auch die Redensarten: Etwas aus erster Hand haben: die Sache ist brandneu, die Information aus zuverlässiger Quelle, bzw. Aus zweiter Hand: die Sache ist nicht mehr neu, die Information nicht unbedingt authentisch. Etwas aus sicherer Hand wissen: aus zuverlässiger Quelle.
Eine Politik der starken Hand (eigentlich Politik der bewehrten Hände) weist auf große Durchsetzungskraft hin. Mit öffentlicher Hand wird der öffentliche Haushalt, der Staatshaushalt bezeichnet, die Hand, die alle öffentlichen Mittel hält.
Was man In der Hand hält, hat man fest (⇨ Spatz, ⇨ Spiel), was man Aus der Hand geben muß, ist nicht mehr zu kontrollieren, »weil man sagt, der wurff (im Würfelspiel) wan er ausz der hand gangen, seye des teuffels« (Grimmelshausen: ›Simplicissimus‹ 4,41, Kurz). Darum läßt sich der Weise und Tüchtige nichts Aus der Hand nehmen oder gar Aus der Hand reißen. Er behält alles in eigener Hand, z.B. den ⇨ Hut, die Handhabe, und nimmt zuweilen etwas in die Hand oder Hände (die ⇨ Augen, ⇨ Beine, das ⇨ Herz, die ⇨ Türe). Ein guter Kartenspieler ist der, dem es gelingt, Alle Trümpfe in der Hand zu haben. Auf das Kartenspiel zurückzuführen sind auch andere Redensarten, z.B. ›Etwas in der Hinterhand haben‹: noch einen Trumpf ausspielen können; ferner: Die Hände dabei im Spiel haben: heimlich dabei mitwirken. Einem etwas in die Hand spielen: ihm die Erwerbung einer Sache leicht machen. Unter der Hand: heimlich, im verborgenen; hergeleitet vom betrügerischen Kartenspieler, der unter seiner Hand die Karten vertauscht (belegt seit dem 17. Jahrhundert); vgl. im Französischen ›En sous main‹. Auf Heimlichkeiten deutet auch die Redensart: Hinter vorgehaltener Hand etwas sagen, d.h. für Dritte nicht hörbar, auf Dunkelheit die Redensart: Die Hand vor den Augen nicht sehen können.
Die Redensart: Die Macht in der Hand (in Hän-
den) haben geht zurück auf den Gottesstab des Moses (Ex 17,9) und auf den Stab, den Könige, Fürsten und Richter als Zeichen der höchsten Gewalt in der Hand hielten (⇨ Stab). Viele Urkunden beginnen mit der Formel: »da ich den stul besaß und den stab in der hand hielt ...« (Grimm: Deutsche Rechtsaltertümer I,186). Die Wendung Etwas in der Hand haben (halten) deutet daher zunächst auf diesen Stab der Macht in der Hand des hohen Herrn hin, dann aber auch auf wichtige Urkunden, z.B. Urkunden, die jemand als Beweismittel in der Hand hält. (Vgl. »Einem Brief und Siegel geben«, ⇨ Brief).
Die (durch den Stab verlängerte) mächtige Hand kehrt redensartlich auch im Symbol der langen Hand wieder: Er hat eine lange Hand (oder »einen langen Arm«): er vermag viel, hat große Gewalt; dazu der Gegensatz: Er hat eine kurze Hand. Sebastian Brant schreibt im ›Narrenschiff‹ (19,76): »Dann herren hant gar lange hend.«; Sebastian Franck 1541: »Fürsten vnd herren habend lang hend«; in gleichem Sinne bei dem römischen Dichter Ovid: »An nescis longas regibus esse manus?« (Weißt du nicht, daß die Könige lange Hände haben?).
In einer Reihe von Redensarten steht die Hand auch für Ohnmacht oder Machtentzug, z.B. Einem die Hände binden: seine Macht beschränken; vgl. im Französischen ›lier les mains à quelqu'un‹ sowie »Pieds et poings liés« (wörtlich: mit gebundenen Füßen und Händen): machtlos.
Wer dagegen ungebundene Hände hat, d.h. frei von Fesseln ist, Hat freie Hand und kann ungehindert Entscheidungen treffen. Die Selbständigkeit eines Menschen wird angesprochen in den Redensarten: Sich in der Hand haben: Gewalt über sich selbst haben, sich beherrschen; Sein Schicksal bzw. eine Sache selbst in die Hand nehmen: es nicht anderen überlassen, selbst die Verantwortung dafür übernehmen, zuständig sein. Ähnlich: Eine stille Hand in etwas haben: stiller Teilhaber sein; Die Hände überall drin haben: an vielen Unternehmen beteiligt sein; Eine Hand dazwischen haben: an einem Geschäft beteiligt sein.
In andere Hände übergehen: Ausdr. von Besitzwechsel; Von Hand zu Hand gehen reihum gehen; ähnlich: Durch mehrere Hände gehen (auch für Personen gebraucht): etwas (jemand) wird herumgereicht. Die Wendung geht zurück auf das mittelalterliche Ritual der Freilassung (Manumission) und hat ihren Ursprung in der symbolischen Handlung, den Knecht oder Freizulassenden mit der Hand zu fassen und wieder aus der Hand zu lassen. Nach langobardischem Recht mußte der Loszusprechende durch die Hände mehrerer Freier (Liberi) gehen. Erst durch die wiederholte Freilassung wurde er selbst ein Freier.
Die Redensart Seine Hand auftun: geben, schenken, begegnet schon im A.T. in dem Gebot: »daß du deine Hand auftust deinem Bruder« (Dtn 15,11). In Ps. 145, 16 heißt es von Gott: »Du tust deine Hand auf ...« Andere Wendungen für Schenken sind: Eine offene Hand haben: großzügig sein; mit vollen Händen geben: freizügig schenken; jemandem etwas in die Hand drücken: heimlich eine Spende zustecken; ein Sprichwort sagt: ›Besser offene Hand als geballte Faust‹.
Die Hand gibt und nimmt; daher auch übertragen Nicht mit leeren Händen kommen; vgl. im Französischen ›ne pas venir les mains vides‹; im Westfälischen ›de Hand in der Taske hewwen‹, zum Geldausgeben bereit sein. Dagegen bedeutet: Die Hand auf der Tasche haben: sparsam, geizig sein. Für Geiz steht auch Die geschlossene Hand. Dazu das alte Seitenstück in einer Klage über die Leipziger Universitätslehrer längst vergangener Zeit: »(Welcher Student) nicht eynen yden in sünderheyt grüst mit zugeschlossener hant, der muß in eynem guten zeychen geporn seyn«.
Auch für die Art und Weise des Schenkens haben sich Redensarten erhalten, die zum Teil auf mittelalterliche Rechtsvorstellungen zurückgehen. So bedeutet: Mit warmer Hand schenken: noch zu Lebzeiten verschenken, während Mit kalter Hand schenken auf eine testamentarische Vererbung hinweist. Aus freier Hand verkaufen: nach eigener Preisschätzung.
Handverlesen: mit eigener Hand ausgesucht, im Sinne von besonderer Qualität, in bezug auf Personen: besonders zuverlässig.
Mit der einen Hand geben, mit der anderen Hand nehmen illustriert das Bibelwort (Mt 6,3): »Laß deine linke Hand nicht wissen, was die rechte tut«. Dieser Vorgang erscheint häufig auf Abbildungen in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels, in denen die rechte Hand als die gebende und die linke als die nehmende dargestellt ist. In manchen Darstellungen findet man zusätzliche Hände zur Verdeutlichung von zusätzlichen Handlungen (⇨ Handlung). Viele Redensarten gehen jedoch davon aus, daß man nur zwei Hände hat, so in einem auf einen Geizhals gemünzten Sprichwort: ›Er hat nur zwei Hände, eine zum Nehmen, eine zum Behalten, die zum Geben fehlt ihm‹ oder »Viel Leut seynd der Meynung, sie sollen und dörffen nichts hinweg geben, weil sie nur zwo Händ haben, dass sie mit der einen einnehmen, mit der anderen behalten, die dritt damit sie geben sollen, ist ihnen nicht gewachsen«. Im Schwäbischen heißt es von einem Geizigen ›Dear hot d'Händ scho zua g'hött, wia'r uf d'Welt komma isch‹. ›Dear hot bloaß zwoi Händ: oina zom Neahma und oina zom B'halta; dia zom Geaba fehlt'm‹.
Die Redensart Mit beiden Händen zugreifen gilt für den, der sich selbst großzügig bedient. Das Gegenteil besagt die Redensart: An der ausgestreckten Hand verhungern lassen. Die Wendung wird als Drohung gebraucht.
Für Bestechung steht die Redensart: Mit der krummen Hand kommen, d.h. Bestechung anbieten, während Die Hand aufhalten für den Bestechlichen oder den Bettler gilt. Jemandem die Hände schmieren, ihm die Hände versilbern: ihn bestechen; vgl. im Französischen: ›graisser la main à quelqu'un‹. Von einem Bestechlichen sagt man auch: Er hat eine hohle Hand. Nicht in die hohle Hand: auf keinen Fall, ausgeschlossen. Die Redensart gehört wohl zur hohlen Hand des Bestechlichen. Sie will besagen, daß der Betreffende keinem Bestechungsversuch zugänglich ist. Mit den Worten Nicht in die Hand! lehnt man ein Anerbieten ab, eigentlich ein Kaufangebot, von dem man auch bei augenblicklicher Barzahlung nichts wissen will.
Modern vulgärsprachlich ist Besser als in die hohle Hand geschissen: besser als nichts. Einem die Hand im Sack erwischen: ihn auf frischer Tat ertappen; eigentlich: den Dieb bei der Hand ergreifen, die eben aus dem Sack (der Tasche) stehlen will; seit dem 16. Jahrhundert belegt, aber schon ganz abgeblaßt in Grimmelshausens ›Simplicissimus‹ (IV,77): »ruckte sie aus ihrem Hinderhalt hervor und erwischte der so schmerzlich weynenden Mademoisellen die Hand im Sack, als sie weder den Lauff ihrer Seuftzer, noch den Fluß ihrer übermächtigen Zähren hemmen konnte«. Vgl. im Französischen: ›prendre quelqu'un la main dans le sac‹.
In Holstein ist von einem Dieb gebräuchlich klebrige Hände haben, d.h. solche, an denen leicht etwas kleben bleibt (⇨ Finger); das Gegenteil Reine Hände haben ist allgemein verbreitet.
Die Wendung Die Hände kreuzen bedeutet Geld für eine Gegenleistung geben.
Von der Hand in den Mund leben: das eben verdiente Geld immer wieder gleich für das tägliche Brot ausgeben müssen, nichts zurücklegen können, ⇨ Mund. Vgl. im Englischen: ›They have but from hand to mouth‹ und im Französischen: ›Vivre au jour le jour‹ sowie ›gagner sa vie au jour le jour‹. In scherzhafter Abwandlung wird die Wendung für einen Zahnarzt gebraucht, der davon lebt, daß er anderen mit der Hand in den Mund fährt.
Dagegen bedeutet: Aus der Hand essen: ohne Besteck, z.B. an einem Stand auf dem (Jahr-) Markt, in scherzhafter Abwandlung: ›Aus der bloßen Lamäng‹, ⇨ Lameng. Aber: Jemandem aus der Hand fressen: ihm hörig, treu ergeben sein.
Hand auf jemanden legen: ihn verhaften. Ursprünglich war mit dem Auflegen der Hand die Vorstellung von segnen, heilen verbunden: »Und sie brachten zu ihm einen Tauben der stumm war, und sie baten ihn, daß er die Hand auf ihn legte« (Mk 7,32); »Darnach legte er abermals die Hände auf seine Augen« (Mk 8,25). Später kehrt die Handauflegung im mittelalterlich Recht wieder. So wurde z.B. bei Vormundschaftsangelegenheiten vor Gericht dem Unmündigen zum Zeichen der Schirmherrschaft die Hand aufgelegt. Auch die Redensart Die Hand auf etwas legen bezeichnet sinnbildlich die Besitzergreifung und geht zurück auf mittelalterliche Rechtsvorschriften, nach denen der Eigentümer zum Zeichen des Rechtsanspruchs an einer Sache beim Schwur seine Hand auf das Eigentum legen mußte. Vergl. im Französischen: ›mettre la main sur quelque chose‹.
Bei Anlässen, die eine Eidesleistung erforderlich machten, wurde die Hand auf ein Heiligtum gelegt: »... und sal die rechten hant uf die heiligen legen und sal schwören« (Mainzer Waldpodenrecht bei Gudemus 2,498). Daher auch die Redensart: ›Hoch und heilig schwören‹, d.h. die eine Hand erhoben, die andere auf den Reliquien. Mit der Handauflegung war stets ein Recht oder eine Macht verbunden. Von daher auch die Redensart: Jemandem eine schwere Hand auflegen: seine Macht fühlen lassen.
Die Hände davon lassen: etwas nicht anrühren, im Sinne von: sich nicht mit einer Sache befassen. Die Wendungen Hände weg und ›Hands off‹ drücken drastische Verbote aus, um zu verhindern, daß ein Unbefugter Hand auf etwas legt, das ihm nicht gehört und auf das er kein Anrecht hat.
Auch in Shakespeares ›Hamlet‹ (I,4) begegnet die Wendung: ›Hold off your hands‹. Ein entsprechend scherzhafter Spruch lautet: ›Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist verboten‹, ⇨ berühren, ⇨ Pfote.
Hand von der Butte!: Rühre nicht daran! Laß die Finger davon! Gewöhnlich von einer heiklen Angelegenheit gesagt, bei der man sich leicht die Finger verbrennen kann. Das Bild der seit dem 18. Jahrhundert bezeugten Redensart geht zurück auf die Weinbutte, in der die Trauben gesammelt werden; die Redensart wird eigentlich dem zugerufen, der naschen will: ›Die Hand von der Butte! Es sind Weinbeeren drin‹ (so bei Abraham a sancta Clara, ›Totenkapelle‹,1710, Neudruck S. 94); in dieservollständigen Form findet sich die Redensart noch im Bairischen: ›d' Hand von de Buttn, es san Weibeerln drinn‹ In Gegenden, in denen man den Ausdruck ›Butte‹ für das hölzerne Traggefäß nicht kennt, ist die Redensart mißverständlich entstellt worden zu Hand von der Butter! Verwandte Redensarten sind im Nordostdeutschen: ›Hand vom Sack! Ös Hawer bön‹, oder ›Et sönd Fösch drin‹; auch ›Hand vom Sack! Der Haber ist verkauft!‹ Im Lateinischen entspricht: ›Manum de tabula!‹ (die Hand von der Tafel), hergenommen von Schülern, die in Abwesenheit des Lehrers allerlei auf die Tafel malen.
Hand an jemanden legen: ihm Gewalt antun, und Hand an sich legen: sich selbst Gewalt antun im Sinne von: Selbstmord verüben.
Auch im Arbeitsleben spielt die Hand eine Rolle, so in der Redensart ›Tüchtig Hand anlegen‹: fleißig arbeiten. Desgl. in Die letzte Hand anlegen: die Sache zum letztenmal vornehmen, um ihr den letzten Schliff zu geben (vgl. Feile); schon lateinisch ›ultimam manum addere‹. Zur (oder an die) Hand gehen: freiwillig zu Gebote stehen; vgl. im Französischen: ›donner la main à quelqu'un‹.
Die Hand ist geschickt zu allerlei ›Handwerk‹, je nachdem, was man In die Hand nimmt; einer hat manchmal Alle Hände voll zu tun; vgl. im Französischen ›avoir du travail plein les bras‹ (wörtlich: alle Arme voll zu tun haben); aber wenn Die Arbeit von der Hand geht; kann man Sich von seiner Hände Arbeit nähren: vom eigenen Verdienst leben. Die Wendung Alle Hände voll begegnet schon früh bei Agricola (›Sprichwörter‹ [1560],285): »ein jeder hat einen standt oder berüf, des warte er, so wird er alle hend voll zu thûn haben«. Bei Goethe (12,172) heißt es: »den ganzen Tag hat man die Hände voll!« und bei Schiller (›Fiesko‹ 2,15) in scherzhafter Abwandlung: »meine Füße haben alle Hände voll zu tun«. Hans Sachs (3,1,237) beklagt sich über den trägen Fortgang der Arbeit mit den Worten:
richt ahn, das dich potz marter schent!
wil dir denn nichts gehn aus der hendt?
Mit beiden Händen zupacken: fleißig sein. In die Hände spucken (⇨ Spucke(n)): sich an die Arbeit machen. Die Wendung begegnet auch in einem neuzeitlichen Schlager, in dem es heißt:
Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt,
wir steigern das Bruttosozialprodukt.
Ein Händchen für etwas haben: geschickt dafür sein; im Niederländischen ›een handje van iets hebben‹, im Französischen ›avoir le tour de main (l'habitude) de quelque chose‹; ›Etwas im Griff haben‹; im Englischen ›to have the knack of a thing‹. Im Rheinhessischen kennt man die redensartlichen Vergleiche.: ›Hände wie ein Apotheker‹, ›wie ein Nähmädchen‹. Eine grüne Hand haben: Glück bei der Blumenpflege haben; ⇨ Daumen.
Etwas unter den Händen haben: in Arbeit haben, ist eine verbreitete Wendung, und von einer gewandten Arbeiterin heißt es: Ihre Hände machen, was ihre Augen sehen.
Jemandem auf (in) die Hände sehen: ihm bei der Arbeit zuschauen, von ihm lernen, aber auch: sehr genau zusehen, was jemand in den Händen hat oder mit seinen Händen macht. Die Redensart ist schon in biblischen Texten erwähnt: »Sieh, wie die Augen der Knechte auf die Hände ihrer Herren sehen, wie die Augen der Magd auf die Hände ihrer Frauen ...« (Ps 123,2). Und bei Luther heißt es: »darumb dasz ich will, sie (Luthers Frau) müsse nicht den Kindern, sondern die Kinder ihr in die Hände sehen«.
Von einem Ungeschickten und Faulen sagt man Er hat zwei linke Hände; vgl. im Französischen ›Il est gaucher des deux mains‹ (wörtlich: Er ist auf beiden Händen Linkshänder); oder (z.B. im Obersächsischen) ihm sind die Hände bei der Arbeit im Wege.
Jemandem in die Hände arbeiten: ihm zuarbeiten. Dagegen gilt für den, der die Arbeit gerne anderen überläßt: ›Er will die Schlange mit fremden Händen aus der Höhle ziehen‹. Manche sind auch Mit Ausreden rasch zur Hand: sie drücken sich gerne vor der Arbeit. Keine Hand rühren will der Faule (›he rögt ni Hand noch Foot‹). Keine Hand dafür umdrehen (im Französischen: personne n'en tournera pas la main) wird meist im übertragenen Sinn gebraucht: keiner kümmert sich darum. Die Hände sinken lassen: sich ausruhen, auch: mutlos sein, resignieren. Ähnlich: Die Hände in den Schoß legen: untätig sein; ist zunächst wörtlich gemeint; vgl. im Französischen ›se croiser les bras‹ (wörtlich: mit verschränkten Armen dabeistehen), ⇨ Arm. Von einem Faulenzer sagt man im Rheinhessischen ›Er ist kitzlich um die Hand‹. Eine Hamburger Begründung für Nichtstun lautet: ›Jek heff jo beide Hann in de Dasch‹.
Auch als Beweis von Schuld und Unschuld spielen die Hände in vielen Redensarten eine Rolle: Für einen die Hand ins Feuer legen: für ihn bürgen, gutstehen. Vgl. ins Negative gewendet im Französischen ›Je n'y mettrais pas ma main au feu‹ (dafür würde ich nicht die Hand ins Feuer legen). Das Bild der Redensart stammt von den mittelalterlichen Gottesurteilen, bei denen der Beschuldigte die Hand ins Feuer zu legen hatte; blieb sie unversehrt oder heilte sie rasch, dann galt seine Unschuld als erwiesen. Stellvertretend konnte sich auch ein anderer dieser Probe für den Angeklagten unterziehen, wenn er von dessen Unschuld überzeugt war. In denselben Zusammenhang verweist die Redensart Deshalb verbrenne ich mir die Hände nicht: ich lasse die Finger davon. Die Wendung beruht wahrscheinlich auf dem ›Kesselfang‹ (Greifen in kochendes Wasser) oder auf der ›Eisenprobe‹ (vgl. ›Ein heißes Eisen anfassen‹).
Seine Hände in Unschuld waschen: jede Schuld von sich weisen. Die Redensart ist biblischen Ursprungs und darum auch in paralleler Weise in den anderen europäischen Sprachen in gleicher Weise vorhanden (französisch ›Je m'en lave les mains‹; italienisch ›Me ne lavo le mani‹). Die Redensart geht auf einen Brauch und ein altes Sühneopfer zurück, das schon im mosaischen Gesetz eine Rolle spielt: Dtn 21,1-9 wird angeordnet, es sollen, wo ein von unbekannter Hand Erschlagener liege, die Ältesten der nächsten Stadt über einerjungen Kuh, der der Hals abgehauen ist, ihre Hände waschen und dabei sagen: »Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsere Augen nicht gesehen; sei gnädig deinem Volke Israel, das du, Herr, erlöst hast, lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel usw.« Ps 26,6 singt David: »Ich wasche meine Hände in Unschuld«. Mt 27,24 wäscht sich Pilatus vor der Verurteilung Christi die Hände, um dadurch anzuzeigen, daß er an dem Blute des Verurteilten unschuldig sei.
Das Händewaschen war auch bei den Urchristen eine symbolische Handlung zur Befreiung von Schuld. Nur wer saubere Hände hatte, konnte auf Vergebung hoffen. Das kommt auch in Ps 18,21 zum Ausdruck: »Der Herr tat wohl an mir nach meiner Gerechtigkeit, er vergibt mir nach der Reinigkeit meiner Hände«. In neuerer Zeit wird die Redensart auch in parodierter Erweiterung gehört: ›Ich wasche meine Hände in Unschuld und Schmierseife‹.
›Eine Hand wäscht die andere‹ – in vielen Sprachen geläufig (lateinisch: ›manus manum lavat‹; russisch: ›ruki ruka mojet‹) – eine Gefälligkeit gegen eine andere, auch: unerlaubte Handlungen bleiben unbestraft, weil sich die Täter nicht gegenseitig verraten oder weil um des Vorteils willen geschwiegen wird.
Ans Meer gehen, um seine Hände zu waschen: wegen einer Kleinigkeit Umstände machen. Ungewaschene Hände hat ein Skatspieler, der beim Geben schlechte Karten verteilt. Schmutzige Hände haben: schuldig geworden sein; Sich die Hände nicht schmutzig machen: nichts Verbotenes tun. Dreck an den Händen haben: in unsaubere Machenschaften verwickelt sein; ⇨ Dreck. Blutige Hände haben bezieht sich auf den Mörder und Totschläger (⇨ Blut); Klebrige Hände haben auf den Bestechlichen und den Dieb. Die Hand gegen jemanden erheben (die Hand zum Schlag erheben) steht für die Absicht, jemanden zu schlagen. Das Erheben der Hand gegen die Eltern wurde als besonders schweres Vergehen betrachtet. Nach altem Volksglauben wächst die Hand, die sich an den Eltern vergreift, aus dem Grabe heraus: »daß euch die Hand nicht aus dem Grabe wachse, weil ihr euch an der Mutter vergreift!« (G.A. Bürger, Gedichte [1776]), und die Hand, die einen Frevel begeht, verdorrt: »und es verdorre die Hand meines Geschlechts, die den Tod schickt auf die Deinen mit Blei, und Schlingen stellt und Netze«. (E.M. Arndt, Erinnerungen aus dem äußeren Leben [1840]). Die ›Verdorrende Hand‹ als Verwünschung begegnet auch bei Gottfried Keller nach Vollendung seiner Umarbeitung des ›Grünen Heinrich‹ (1879-80) in dem Satz: »Die Hand möge verdorren, welche je die alte Fassung wieder zum Abdruck bringt«. Am 12. Mai 1919 gebrauchte sie Philipp Scheidemann in der Nationalversammlung im Zusammenhang mit dem Friedensvertrag von Versailles: »Wer kann als ehrlicher Mann, ich will gar nicht sagen als Deutscher, nur als ehrlicher, vertragstreuer Mann solche Bedingungen eingehen? Welche Hand müßte nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legt?« Konsequenterweise trat er dann vor Unterzeichnung des Vertrages als Reichsministerpräsident zurück. Seitdem ist Scheidemanns ›verdorrende Hand‹ zum geflügelten Wort geworden.
Die Wendung ›Die Hand erheben‹ bzw. mit ›erhobener Hand‹ hat ihren Ursprung im kultischen und liturgischen Sinnbezirk und begegnet schon in frühester Zeit zur Bezeichnung von Segens- und Schwurgebärden. Meist wird sie durch einen Zusatz ergänzt, z.B. Die Hand zum Schwur erheben. Schon bei den Völkern der Antike, die auch den Schwur mit beiden Händen kannten, wurde im allgemeinen die rechte Hand zum Schwur erhoben – so ferner bei den Juden. Als Abraham dem König von Sodom schwor, nichts von seinem Eigentum nehmen zu wollen, begann er mit den Worten: »Zum Herrn, dem höchsten Gott und Schöpfer erhebe ich meine Hand« (Gen 14,22). Der Herr selbst schwört bei seiner Rechten (Jes 62,8; Dtn 32,40). Die Christen haben diesen Brauch übernommen. Vgl. Offb 10,5f.: »Der Engel, den ich auf dem Meer und auf dem Land stehen sah, hob seine Rechte zum Himmel empor und schwor bei dem, der in alle Ewigkeit lebt«. Auch sonst läßt sich die Wendung nachweisen, so vor allem bei einzelnen Formen der Rechtsgebärden, vornehmlich der Zustimmungs-, Gelöbnis- und jüngeren Schwurgebärde. In den Bilderhandschriften des ›Sachsenspiegels‹ werden mehrere Formen der Handerhebung illustriert, die noch in heutigen Redewendungen nachwirken. so ist z.B. die Wendung mit aufgehobener Hand z.T. noch als Redegestus bekannt. Sie geht zurück auf mittelalterliche Rechtspraxis. Beim prozessualen Vortrag war das Handaufheben das allgemeine Zeichen dafür, daß der Prozeßvormund oder eine beteiligte Partei etwas zu sagen hatte. Auch heute wird die Wendung Die Hand heben noch gebraucht, wenn zur Wortmeldung aufgerufen wird. Außerdem bedeutet sie Zustimmung und ist vor allem auch bei Abstimmungen geläufig. »Er hed alle hend« bedeutet daher: er ist einstimmig gewählt. Ferner spielt die Handerhebung eine Rolle beim Handgelöbnis, bei dem jeder Kontrahent seine Hand wie zum Redegestus – bisweilen bis zur Kopfhöhe – erhob und sie mit der Innenfläche an die Hand des Vertragspartners legte.
Als Ausdruck der Verweigerung ist die Redensart Jemanden etwas in die Hand blasen (abgekürzt: ›Ich blas dir was‹) zu betrachten. Die Wendung hat ihren Ursprung im Volksglauben, in dem die Vorstellung herrschte, daß Hexen und Zauberer durch das Blasen in die Hand oder in den Hut andern viel Ungemach bereiten können. Sie begegnet schon bei Luther: »Gott hat mancher Obrigkeit in die Hand geblasen, dass ihr die Pfennige wie Federn verfliegen und verstieben«.
Dagegen bedeutet Jemanden die Hand reichen: ihm entgegenkommen, Versöhnung anbieten. Jemanden die Hand geben: ihn begrüßen, in der Wendung ›Wir können uns die Hand geben (reichen)‹, aber auch: wir sind einer Meinung (im Französischen: donne moi la main), ⇨ Gruß.
Jemanden per Handschlag begrüßen,⇨ Handschlag: auf be sonders freundschaftliche Art Jemandem die Hand drücken: voller Herzlichkeit (Anteilnahme) begrüßen. Jemanden die Hände schütteln: freudig begrüßen, meist bei einem Wiedersehen nach langer Zeit: »da war ein Grüszen und ein Händeschlag, ein Austausch, ein lebendiger Verkehr!« (L. Uhland: ›Ernst von Schwaben‹; »... ein solch handgebens, hendeschlagens, hendtruckens« (Fischart: ›Gargantua‹ [1594])
Jemanden bei der Hand nehmen: mit ihm zusammengehen. Zwei, die sich an der Hand gefaßt haben, gehen Hand in Hand, doch können bildlich übertragen auch zwei Bestrebungen ›Hand in Hand gehen‹, d.h. sich vertragen und ergänzen, nebeneinander her gehen; vgl. im Französischen ›La main dans la main‹.
Hände geben übers Kreuz bedeutet Unglück oder einfach ein Mißgeschick, z.B. Streit beim Abschied. Bei Hochzeiten wird die Redensart zumeist verknüpft mit der Vorstellung: eine böse Schwiegermutter bekommen o.ä.
Jemandem die Hand halten: ihn trösten. Jemandem die Hand bieten: ihm helfen wollen; auch: zur Versöhnung bereit sein. Mit der Wendung Die Hand ausstrecken ist heute allgemein eine ähnliche Bedeutung verknüpft. Ursprünglich galt sie als Ausdruck einer Schutzgebärde, wie sie in Lev 9,22 beschrieben wird: »Dann streckte Aaron die Hand über das Volk und segnete es«. Sie stand aber auch für die Wohltaten spendende Macht: »Gott streckte seine Hand aus und schlug mit seinen Wundertaten die Ägypter« (Ex 3,20). In der Version: Die Hand nach jemandem ausstrecken drückt die Hand menschliche Nähe und Verständnis sowie das Verlangen danach aus. In einem Gedicht von C.F. Meyer heißt es z.B.:
Die Rechte streckt' ich oft in Harmesnächten
Und fühlt gedrückt sie unverhofft von einer Rechten.
Auch für das Heranwinken von Personen wird die Hand ausgestreckt, meist mit nach oben geöffneten Handflächen als anbietende Geste. Eine solche Gebärde der Fürsorge ist auch enthalten in der Redensart Einen auf (den) Händen tragen: ihn aufs liebevollste behandeln; vgl. Ps 91,12, Mt 4,6 und Lk 4,11.
Die Redensart In die Hande klatschen drückt Begeisterung und Beifall aus, kann aber auch als Ruf oder als ruhegebietendes Signal verstanden werden. Das Heben und Schlagen der Hände war im Mittelalter ein Zeichen für den wirksamen Abschluß eines Vertrages, der mit Einwilligung des Volkes zustande gekommen war, vor allem bei Königswahlen geläufig. Das Volk schlug in die Hände als Zeichen seiner Zustimmung zur Wahl (cum clamore valido), wie schon Widukind von Corvey über die Königswahl Ottos I. berichtet.
Das Gegenteil finden wir ausgedrückt in der neueren Redensart: Auf den Händen sitzen: keinen Beifall spenden. Sie stammt aus der Theatersprache und ist seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts belegt.
Dagegen gilt Sich die Hände reiben als Ausdruck der Schadenfreude. In der Antike wurde die Gebärde des Händereibens allerdings den Betrübten zugeschrieben. Mit den Händen winken: Abschied nehmen. Oft für Kinder gebraucht. Aber auch als Geste des Jubels bekannt.
Jemanden in die Händefallen: an jemanden geraten, der böse Absichten hat; den Feinden (oder Wegelagerern) in die Hände fallen.
Handgreiflich werden: zur Prügelei übergehen. Vorderhand: zunächst, einstweilen, meint eigentlich nur den Teil einer Angelegenheit, der sich wirklich unmittelbar ›vor der Hand‹ befindet und darum am besten zuerst anzugreifen ist. Überhandnehmen ist eine Betonungsveränderung aus älterem ›(die) Überhand nehmen‹, mittelhochdeutsch ›überhant gewinnen‹, den Sieg erringen.
Die Hände über dem Kopf zusammenschlagen: sich höchlich verwundern. Die Redensart verweist auf eine alte Gebärde, als Zeichen höchsten Staunens und Erschreckens. Vgl. französisch ›lever les bras au ciel‹ (wörtlich: die Arme zum Himmel erheben). Auf alten Darstellungen z.B. des Jüngsten Gerichts, wie in Dürers ›Apokalypse‹, finden sich Menschen mit dieser Gebärde, die wohl ursprünglich den Kopf nach oben hin schützen sollte. Die Gebärde ist heute zur bloßen Redensart abgeblaßt. Dies gilt auch für andere Handgebärden. Alte Trauer- und Klagegebärden, z.B. das Raufen des Haares oder das Ringen der Hände, als Gebärden der Totenklage aus antiken Schriftstellern und Darstellungen ganz geläufig, sind auch in Mitteleuropa noch bis in die beginnende Neuzeit in Trauerbräuchen geübt worden. Das zeigt z.B. ein Holzschnitt aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts.
Das ›Händeringen‹ ist vor allem auch aus dem alten Volksrecht als selbständiger Klagegestus vor Gericht bekannt, ebenso wie das Winden der Hände während des Klagevortrags: »... sie klaget jämmerlich mit schwachem handewinden« (G. Neumark: ›Poetisch und musikalisches Lustwäldchen‹ [1652]). Heute aber sind Ausdrücke wie Händeringend usw. nur noch redensartlich erhalten, z.B. in der Redensart: ›Sich das Bast von den Händen ringen‹, ⇨ Bast.
Die Reichhaltigkeit des Redensartenfeldes Hand zeigt die folgende Kurzgeschichte (Krüger-Lorenzen, S. 122f.): »Willy Winter hielt um Sophie Sommers Hand bei ihrem Vater an. Der aber schlug die Hände über dem Kopf zusammen und sagte: ›Hand aufs Herz! Sie leben doch von der Hand in den Mund, darum kann ich Ihnen meine Sophie nicht in die Hand geben‹. ›Das stimmt nicht‹, antwortete der Freier, ›ich werde nicht mit leeren Händen kommen, denn ich habe alle Hände voll zu tun. Ich bin nämlich die rechte Hand meines Chefs. Wir legen nicht die Hände in den Schoß, sondern wir arbeiten fabelhaft Hand in Hand. Wir sind keine Leute, die zwei linke Hände haben, im Gegenteil: uns geht das Tagespensum leicht von der Hand. Ich werde Ihre Sophie buchstäblich auf Händen tragen!‹ ›Das sagen sie alle!‹ entgegnete der Vater. ›Diese Heiratsanträge nehmen wirklich überhand. Alle wollen sie Sophie mit Handkuß nehmen. Mir sind übrigens die Hände gebunden. Ein anderer hat die Hand im Spiele. Sophies Verlobung mit Friedrich Frühling ist von langer Hand vorbereitet. Er hat mir unter der Hand mitgeteilt, daß er sie kurzerhand heiraten werde.‹ ›Hand von der Butter!‹ rief nun Willy Winter empört, ›sonst werde ich handgreiflich! Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, daß keiner außer mir Sophie freien wird!‹ ›Nun denn!‹ kapitulierte der Vater. ›Mit hohler Hand stehe ich vor Ihnen und lasse mich bestechen: eine Hand wäscht die andere. Hier mein Handschlag! Aber wenn ihr nicht glücklich werdet, wasche ich meine Hände in Unschuld!‹«
• J. GRIMM: Deutsche Rechtsaltertümer, 2 Bände (Leipzig 4. Auflage 1899, Nachdr. Darmstadt 1974) (abgek. Deutsche Rechtsaltertümer I und II); K. SITTL: Die Gebärden der Griechen und Römer (Leipzig 1890); J. BEHM: Die Handauflegung im Urchristentum nach Verwendung, Herkunft und Bedeutung in religionsgeschichtlichem Zusammenhang untersucht (Leipzig 1901); K V. AMIRA: Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels (München 1905); R. LASCH: Der Eid (Stuttgart 1908); W.
SCHMIDT: Die Hand in Sprache und Recht, in: Zeitschrift des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins 36 (1921) S. 163-167; H. BÄCHTOLD- STÄUBLI: Artikel ›Hand‹, in: Handbuch des Aberglaubens III, Spalte 1379-1398; K. Frolich: Arbeiten zur rechtlichen Volkskunde, Heft 1 (Tübingen 1938), S. 31-33; W. FUNK: Alte deutsche Rechtsmale (Bremen 1940); Artikel ›Hand‹ in Ciba-Zeitschrift 7 (Basel 1940) Nr. 76; E.V. KÜNßBERG: Schwurgebärde und Schwurfingerdeutung (Freiburg 1941); TH. OHM: Die Gebetsgebärden der Völker und das Christentum (Leiden 1948); H. MANGIN: Die Hand, ein Sinnbild des Menschen (Zürich 1952); O. MOSER: Zur Geschichte und Kenntnis der volkstümlichen Gebärden. Sonderdr. aus: Carinthia 1, Mitteilungen des Geschichtsvereins für Kärnten,144 (1954) Heft 1-3; J. RÜGER: Vom Kopf bis Fuß. Der menschliche Körper in volkstümlichen Redensarten, in: Sprachpflege 12 (1963) S. 241 245; H.G. ADLER: Die Hand. Eine Sprachbetrachtung, in: Muttersprache 74 (1964) S. 150-152; L. RÖHRICH: Gebärde-Metapher-Parodie (Düsseldorf 1967); L. RÖHRICH u. G. MEINEL: Reste mittelalterlicher Gottesurteile in sprichwörtlichen Redensarten, S. 345f.; M. KOHLER: Artikel ›Hand‹,in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I (1971) Spalte 1927-1928; M. DESMOND: Der Mensch, mit dem wir leben (München 1978); Strafjustiz in alter Zeit (Rothenburg o.d.T. 1980); H. DEMISCH: Erhobene Hände. Geschichte einer Gebärde in der bildenden Kunst (Stuttgart 1984); M.A. VAN DEN BROEK: Sprichwort und Redensart in den Werken des Leipziger Volkspredigers Marcus von Weida, in: Beiträge zur Erforschung der deutschenen Sprache, Band VII (Leipzig 1987), S. 168-181; CH. DAXELMÜLLER: Artikel ›Hand‹, in: Enzyklopädie des Märchens VI, Spalte 436-147.
Jemand die Hand seiner Tochter geben. Die Braut an der Hand in die Ehe führen (In matrimonium ducere), antike Darstellung, nach: K. Sittl, a.a.O.).
Etwas mit Kußhand nehmen. Handkuß beim Kaiser. Römisches Relief (nach: K. Sittl, a.a.O.).
Hinter vorgehaltener Hand. Karikatur von Murschetz Aus: DIE ZEIT o.A..
Die rechte Hand nicht wissen lassen, was die linke tut. Holzschnitt aus Thomas Murners ›Narrenbeschwörung‹, 1512.
Für einen die Hand ins Feuer legen. ›Januar‹, aus: Die zwölf Monatsdarstellungen des Wiener Filo-
calus, Feder, grau laviert, Wien, Österreichische Nationalbibliothek (Von Rosenberg zur Diskussion gestellte Zeichnung von Lucas Cranach d.Ä.). Aus: 1472-1553, Lucas Cranach d.Ä.: Das gesamte graphische Werk, 2. Auflage München 1972, S. 172.
Seine Hände in Unschuld waschen. Detail aus dem Bordesholmer Altar von Hans Brüggemann (um 1480 um 1540), Schnitzwerk um 1515-21, jetzt im Dom zu Schleswig (Herder-Bildarchiv).
Für einen die Hand ins Feuer legen. Karikatur von Haitzinger, vom 26.VII.85.
Seine Hände in Unschuld waschen. Karikatur von Murschetz, o.A..
Händeringend. Holzschnitt, aus: Franciscus Petrarcha: Von der Artzney, bayder Glück /des guten vnd widerwertigen ..., XLIX. Capitel.
Die Hände über dem Kopf zusamenschlagen. Bauer vor seinem brennenden Hause. Holzscnitt aus: Cicero officia, deutsch von Schwarzenberg, Augsburg, Steyner, 1537.