Redensarten Lexikon
Habe
Hab und Gut: alles Besitztum. Das Substantiv Habe bezeichnet Besitztum jeder Art im allgemeinsten Sinne; z.B. in Luthers Bibelübersetzung: »Also nahm Abram sein Weib Sarai und Lot ... mit aller ihrer Habe, die sie gewonnen hatten ...« (Gen 12, 5). Formelhaft mit Habe verbunden werden ›Fahrt‹ und ›Gut‹, so Klinger (1, 421): »Sich mit Hab und Fahrt, mit Herz und Seele hingeben«, und Fleming (116): »Ich bin um Hab und Gut, und allen Vorrath kommen«.    Es ist versucht worden, den Unterschied zwischen ›Hab‹ und ›Gut‹ so festzulegen, daß man unter Habe das bewegliche, unter Gut das unbewegliche, liegende Eigentum verstand, jedoch läßt sich diese Unterscheidung nicht aufrechterhalten. Zwar bezeichnet ›Fahrende Habe‹ (althochdeutsch faranti scaz, niederdeutsch rorende have) die res mobiles (ursprünglich den Viehbestand), jedoch findet sich daneben auch ›Liegende Habe‹, und umgekehrt findet sich schon mittelhochdeutsch ›varende guot‹ (Walther 8, 14; Parzival 267, 10) sowie auch ›unfahrende habe‹ (Haltaus 767). Der ›fahrenden Habe‹ setzte man ›Liegende Gründe‹ gegenüber.
   Die Habe seines Nächsten beschneiden: sich von seinem Eigentum auf unrechtmäßige Art etwas aneignen; Hab und Gut durchbringen, Hab und Gut durch die Gurgel jagen: alles vertrinken; vgl. französisch ›il a mangé tout son frusquin à la débauche‹; niederländisch ›have en goed‹; Gut.

• CH. U. SCHMINCK: Artikel ›Hab und Gut‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte l, Spalte 1887-1888.
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