Redensarten Lexikon
gedeihen
Die Formel auf Gedeih und Verderb: um jeden Preis, ist in der norddeutschen Rechtssprache seit dem 16. Jahrhundert belegt. In einer Dithmarschischen Urkunde aus dem Jahre 1562 ist zu lesen: ›beider karspele dye unde vorderf is under dem vârlicken dyke gelegen‹ (beider Kirchspiele Gedeih und Verderb hängt von dem gefährlichen Deich ab). Das seltene Substantiv Gedeih gehört zum Verb ›gedeihen‹ und tritt heute nur noch in der oben genannten Verbindung auf.
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