Redensarten Lexikon
fürstlich
Wie ein Fürst leben: Reichtum und alle Annehmlichkeiten des Lebens genießen.    Das Wort ›Fürst‹, althochdeutsch ›furisto‹, mittelhochdeutsch ›vürste‹, ist ein substantivierter Superlativ und bezeichnet ursprünglich den Vordersten, den Ersten (einer Gruppe, einer Gemeinschaft), später den Herrscher (Kaiser, Könige, dann Herzöge und hohe Würdenträger).
   Der Fürst war mit allen Rechten obrigkeitlicher Macht ausgestattet und führte sein Amt im Auftrage Gottes (›Kaiser von Gottes Gnaden‹) mit richterlicher Strenge und Gerechtigkeit, war seinen Untertanen gegenüber auch zu Großzügigkeit verpflichtet und konnte daher ›Gnade vor Recht‹ ergehen lassen.
   In der Emblematik wurde der Fürst als ›Sonne‹ und ›Herz‹ des Staates bezeichnet. Eine Maxime Friedrichs des Großen war jedoch später: »Der Fürst ist der erste Diener seines Staates«, die er mehrfach in französischer Form niederschrieb.
   Dagegen spiegeln sich Furcht und Vorsicht vor Selbstherrlichkeit und Unberechenbarkeit eines Fürsten, später eines Vorgesetzten, in dem scherzhaften Rat:

   Gehe nie zu deinem Ferscht,
   Wenn du nicht gerufen werscht
   (›Ulk‹, Jahrg. 1898, Nr. 31).

Der ›Fürst der Finsternis‹ (princeps tenebrarum) ist eine euphemistische Bezeichnung für den Teufel, ebenso der ›Fürst dieser Welt‹, der auf Joh 12,31 beruht und durch Luthers Lied ›Ein feste Burg‹ (Evangelisches Kirchengesangbuch Nr. 201) sprichwörtlich geworden ist.
   Jemanden fürstlich entlohnen (bezahlen), auch: einen fürstlichen Lohn erhalten: überaus reichlich, großzügig für seine Dienste belohnt werden, mehr als erwartet erhalten, so wie es einem Reichen entspricht.

• G. THEUERKAUF: Artikel ›Fürst‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 1337-1351.
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