Redensarten Lexikon
flüstern
Jemandem etwas flüstern: ihn tadeln, ihm gehörig seine (wenig schmeichelhafte) Meinung sagen, ihm ›Bescheid stoßen‹.    In früherer Zeit galt der Flüst(e)rer als Verleumder, der Unwahrheiten und Lügen über seine Mitmenschen verbreitete. Diese stellten oft grobe Beleidigungen dar, die mit harter Strafe belegt wurden, wenn sie nachgewiesen werden konnten. Um vor Zeugen sicher zu sein, wurden solche ›Botschaften‹ ins Ohr geflüstert. In ähnlichem Sinne begegnet der Ausdruck noch Anfang des 19. Jahrhunderts: »Die Bosheit des Flüstrers, der sich schlau entfernt, wenn er böse Gedanken dem Herzen des Menschen zugelispelt hat« (Klingers Werke, VII [1816], 234). Von daher wird auch die Redensart Flüstern gilt nicht verständlich.
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