Redensarten Lexikon
festnageln
Einen auf etwas festnageln: ihn auf eine charakteristische Äußerung oder Handlung für immer öffentlich festlegen. Die Wendung tritt erst im 19. Jahrhundert auf, so 1835 in Lenaus ›Faust‹:
Wie sie den Doktor schnell umringen,
Wie sie die harten Fäuste schwingen,
Die guten Lehren festzunageln,
Die brausend auf den Sünder hageln.
Sie ist auch belegt in einem Brief Hebbels vom 14. Dez. 1854: »Nageln Sie mich nicht an diese meine Worte, ich bin nicht der Mann der Definitionen«.
Obwohl diese Redensart wohl nicht mit dem Brauch des Festnagelns von Raubvögeln und sonstigen Schädlingen am Hoftor zusammenhängt, sind Redensart und Brauch oft in nahe Berührung gekommen, so z.B. in einer Reichstagsrede des konservativen Abgeordneten H.v. Kleist-Retzow, der von seinen Gegnern sagte, solche Kerle müsse man auf ihre Lügen festnageln, wie man schädliche Raubvögel an die Scheunentür nagle. In Viktor v. Scheffels ›Lied von der Teutoburger Schlacht‹ (1848) wird der Rechtskandidat Scävola so bestraft, daß man zugleich die Art seines Vergehens erkennen konnte:
Diesem ist es schlimm ergangen;
Eh' daß man ihn aufgehangen,
Stach man ihn durch Zung? und Herz,
Nagelte ihn hinterwärts
Auf sein Corpus iuris.
Noch einmal ganz im wörtlichen Sinne gebraucht Gottfried Keller das Wort. Als eine Zeitung geschrieben hatte, er habe mit dem Zwillingspaar Weidelich im ›Salander‹ (1886) gewisse Anhänger seiner eigenen Partei gezeichnet, brauste er auf: »Den Kerl will ich wie einen toten Hühnerweih ans Scheunentor nageln« (A. Frey: Erinnerungen an G. Keller [Leipzig 2. Auflage 1893], S. 77). Hier fehlt das charakteristische ›fest‹, und der Ausdruck verliert dadurch etwas von seiner eigentümlichen Prägnanz, wenn er genau überliefert ist. Möglich wäre doch aber auch, daß jenes rasch populär gewordene ›Jemand auf etwas festnageln‹ zu Keller gelangte und von ihm aus seiner kräftigen Anschauung heraus wieder verjüngt wurde.
• RICH. M. MEYER: Vierhundert Schlagworte (Leipzig 1900), S. 76f.
Einen auf etwas festnageln: ihn auf eine charakteristische Äußerung oder Handlung für immer öffentlich festlegen. Die Wendung tritt erst im 19. Jahrhundert auf, so 1835 in Lenaus ›Faust‹:
Wie sie den Doktor schnell umringen,
Wie sie die harten Fäuste schwingen,
Die guten Lehren festzunageln,
Die brausend auf den Sünder hageln.
Sie ist auch belegt in einem Brief Hebbels vom 14. Dez. 1854: »Nageln Sie mich nicht an diese meine Worte, ich bin nicht der Mann der Definitionen«.
Obwohl diese Redensart wohl nicht mit dem Brauch des Festnagelns von Raubvögeln und sonstigen Schädlingen am Hoftor zusammenhängt, sind Redensart und Brauch oft in nahe Berührung gekommen, so z.B. in einer Reichstagsrede des konservativen Abgeordneten H.v. Kleist-Retzow, der von seinen Gegnern sagte, solche Kerle müsse man auf ihre Lügen festnageln, wie man schädliche Raubvögel an die Scheunentür nagle. In Viktor v. Scheffels ›Lied von der Teutoburger Schlacht‹ (1848) wird der Rechtskandidat Scävola so bestraft, daß man zugleich die Art seines Vergehens erkennen konnte:
Diesem ist es schlimm ergangen;
Eh' daß man ihn aufgehangen,
Stach man ihn durch Zung? und Herz,
Nagelte ihn hinterwärts
Auf sein Corpus iuris.
Noch einmal ganz im wörtlichen Sinne gebraucht Gottfried Keller das Wort. Als eine Zeitung geschrieben hatte, er habe mit dem Zwillingspaar Weidelich im ›Salander‹ (1886) gewisse Anhänger seiner eigenen Partei gezeichnet, brauste er auf: »Den Kerl will ich wie einen toten Hühnerweih ans Scheunentor nageln« (A. Frey: Erinnerungen an G. Keller [Leipzig 2. Auflage 1893], S. 77). Hier fehlt das charakteristische ›fest‹, und der Ausdruck verliert dadurch etwas von seiner eigentümlichen Prägnanz, wenn er genau überliefert ist. Möglich wäre doch aber auch, daß jenes rasch populär gewordene ›Jemand auf etwas festnageln‹ zu Keller gelangte und von ihm aus seiner kräftigen Anschauung heraus wieder verjüngt wurde.
• RICH. M. MEYER: Vierhundert Schlagworte (Leipzig 1900), S. 76f.