Redensarten Lexikon
Femegericht
Ein Femegericht halten: heimlich über jemand richten, auch: ein Femeurteil sprechen, jemanden verfemen. Das niederdeutsche Wort ›Feme‹ ist seit dem 13. Jahrhundert belegt und besitzt die vermutete Grundbedeutung von Vereinigung, Bund, besonders der zum gleichen Gericht gehörigen Freien. Femegerichte sind im Spätmittelalter vor allem in Niederdeutschland bis Pommern und Schlesien bezeugt und haben besonders Mord, Raub und Brand geahndet.
• R. GIMBEL: Artikel ›Femgerichte‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 1100-1103.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Femegericht