Redensarten Lexikon
fechten
Fechten gehen: betteln gehen; im ausgehenden Mittelalter hatten sich die Handwerker vielerorts zu Fechtgesellschaften zusammengeschlossen, um sich im Gebrauch der Waffen zu üben. Viele Handwerksburschen zogen im Lande umher, zeigten ihre Kunst im Fechten und erwarben damit ihren Lebensunterhalt. Da sie auf Gaben der Zuschauer hofften, nahm der Ausdruck fechten die Bedeutung ›betteln‹ an, und die wandernden Handwerksburschen wurden auch ›Fechtbrüder‹ genannt. Diese Erklärung des Ausdrucks wird bestätigt durch ein Zeugnis aus dem Jahre 1663 (J. Praetorius, ›Mägdetröster‹, S. 99): »Würde für betteln das Wort garten, fechten, umb Reuterzehrung ansprechen nicht aufgebracht sein, es würden so viel liederliche Gesellen, als sonderlich lose Handwerksbursche nicht faulenzen oder ostiatim (›von Tür zu Tür‹) gehen«.    Ebenso wie die Handwerker zogen auch entlassene Söldner, die nicht sofort wieder angeworben wurden, von Dorf zu Dorf und zeigten für Speise und Trank ihre Fechtkünste. In der Schweiz sagt man noch heute von einem walzenden Gesellen: ›Die halbi Zit ficht er und die andri duet er bettle‹. Von einem, der besonders gut zu fechten versteht, heißt es rheinisch ›Der fecht dem Düvel en Ben af‹. Das Fechten der Handwerksburschen wurde zu Beginn des vorigen Jahrhunderts behördlich untersagt; vgl. eine mecklenburgische Verordnung aus dem Jahre 1801: »auch soll ferner das Fechten der Handwerksbursche solchergestalt hiemit abgestellet sein ...«.
   ›Etwas anfechten‹: etwas anzweifeln, ein Urteil in Frage stellen, einen Prozeß erneut aufrollen. ›Etwas ausfechten‹: eine schwierige Angelegenheit (Prozeß, Streit u.ä.) bis zur (erfolgreichen) Entscheidung durchkämpfen.

• H. HELWIG: Die deutschen Fechtbücher, in: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 55 (Frankfurt/M. 1966); H.P. HILS: Meister Johann Liechtnauers Kunst des langen Schwertes (Diss. Freiburg im Breisgau 1984).
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