Redensarten Lexikon
Ewigkeit
Das dauert ja eine (kleine, halbe) Ewigkeit: sehr lange; vgl. französisch ›Cela dure une eternité‹. Spaßhaft übertreibend sagt man auch Es dauert ewig und drei Tage (Jahre), z.B. mecklenburgisch ›Dat rägent jo woll ewig un drei Dag‹. Der scherzhafte Zusatz ›und drei Tage‹ erinnert an die Zugaben, die seit alter Zeit im Rechtsleben gebräuchlich waren z.B. ›acht Tage‹ für ›eine Woche‹, ›über Jahr und Tag‹ (vgl. ›Tausend und eine Nacht‹ und das ›Bäckerdutzend‹); sollen bei feierlichen Anlässen hundert Salutschüsse abgefeuert werden, so gibt man zur Sicherheit noch einen Schuß dazu, dreizehn.    Ursprünglich verstand man unter ›ewig‹ selten mehr als die Zeitspanne eines Menschenlebens. Das bereitet dir ›Ewige Schande‹: ein unauslöschlicher Makel, solange du lebst; zu ›Ewigem Gefängnis‹ verurteilt: lebenslänglich hinter Gittern sitzen.
   Das berühmte Zitat aus Schillers ›Lied von der Glocke‹: ›Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet‹ ist auch in der parodierten Form volkstümlich: ›Drum prüfe ewig, wer sich bindet‹ (oft mit der Fortsetzung: ›ob sich nicht noch was Bessres findet‹).
   Allmählich erfuhr der Begriff eine zeitliche Erweiterung. Unter ›ewig‹ verstand man, was über viele Generationen hinausgeht, auch bis in späteste Zeiten fortdauert: sich ›Ewigen Ruhm‹ erwerben; eine ›ewige‹ Messe stiften (die niemals erlöschen soll). Aber eine ›Ewige Schuld‹ sühnen erscheint ebenso problematisch, wie sich für die gewissenhafte Erfüllung einer sozusagen ewigen Verpflichtung zu verbürgen.
   Up ewig ungedeelt ist der Wahlspruch Schleswig- Holsteins. In der berühmten ›Handfeste‹, die König Christian I. von Dänemark nach seiner Wahl zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein am 5. März 1460 zu Ripen ausstellte und die fortan die Grundlage des schleswig-holsteinischen Staatsrechtes bildete, heißt es: »Deese vorben. lande laven (geloben) wy na alle unseme vermoge holden an gudeme vrede, unde dat se bliven ewich tosamende ungedeld«. Im Lauf der Jahrhunderte ist diese Bestimmung wiederholt verletzt worden und nicht minder skrupellos wie der so oft beschworene ›Ewige Friede‹. Er erwies sich nicht dauerhafter als ›Ewige Treue‹, von der das Volkslied singt (›Jetzt kommen die lustigen Tage‹).
   ›Einer von den Ewiggestrigen sein‹ (Nach Schiller, ›Wallensteins Tod‹ I, 4): wer nach der Meinung seiner Zeitgenossen rückständig erscheint, weil er an seiner Überzeugung festhält.
   In formelhaften Verbindungen bezeichnet ›ewig‹ das zeitlich unendlich Erscheinende, das Bleibende, die Dauer im Wechsel: ›Ewiger Schnee‹: nie schmelzend; die ›Ewige Stadt‹: Roma aeterna. Bereits Tibull billigte ihr ›Ewigkeitswert‹ zu, ein Attribut des Göttlichen.
   Den ewigen Schlaf schlafen: tot sein; der hochsprachliche Euphemismus ( zeitlich) geht auf Jer 51, 39 zurück (›Ich will sie ... trunken machen, daß sie fröhlich werden und einen ewigen Schlaf schlafen, von dem sie nimmermehr aufwachen sollen, spricht der Herr‹). Vgl. französisch ›dormir du sommeil éternel‹ und ›Jouir du repos éternel‹: die ewige Ruhe genießen.
   Die Soldatensprache konstatiert den Tod weit nüchterner: In die Ewigkeit wegtreten: vor dem Feind fallen, ein Geschehen, über das Uhland tröstend hinwegzukommen sucht: »... bleib du im ewgen Leben, mein guter Kamerad« (›Ich hatt' einen Kameraden‹).
   Grauen und Furcht vor den Qualen einer immerwährenden Verdammnis bestimmen die Verse des Chorals »O Ewigkeit, du Donnerwort ... Zeit ohne Zeit« (Johann Rist (1607-67). Der Schweinfurter Superintendent Caspar Heunisch (1620-90) hat, in Anlehnung an Rist, dessen Bußlied in einen Lobgesang der Erlösten umgewandelt: »O Ewigkeit, du Freudenwort«.

• E. KOCH: Geschichte des Kirchenliedes und Kirchengesangs (Stuttgart 31867), III, S. 212-217; R.
HILDEBRAND: Vom deutschen Sprachunterricht, 14. Auflage (Leipzig 1917): S. 106; BÜCHMANN; K BETH: Artikel ›Ewigkeit‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens II, Spalte 1092-1096; TH. C. VRIEZEN U.A.: Artikel ›Ewiges Leben‹, in Religion in Geschichte und Gegenwart II (31958), Spalte 799-809; K GOLDAMMER U.A.: Artikel ›Ewigkeit‹, in: ebd., Spalte 810-815.
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