Redensarten Lexikon
erwischen
Jemanden (beim Stehlen, Naschen etc.) erwischen: ihn auf frischer Tat ertappen. Der Ausdruck war in dieser Bedeutung schon im 16. Jahrhundert geläufig und ist in vielen literarischen Belegen bezeugt.    Laß dich nicht erwischen!: eine scherzhafte Mahnung zur Vorsicht, die darauf hinweist, daß ein beabsichtigtes Vorhaben eigentlich nicht erlaubt ist (daher umgangssprachlich auch als ›11. Gebot‹ bezeichnet). Die Wendung kann aber zugleich den Charakter einer Drohung haben, insbesonders in der erweiterten Fassung ›Wenn ich dich noch einmal erwische‹... d.h. dann gibt's Schläge, Prügel oder eine andere ›empfindliche‹ Strafe.
   Aus neuerer Zeit stammt die Wendung: ›Einen Schnupfen (oder ähnlich) erwischen‹; desgleichen die Redensart es hat mich (schwer) erwischt, die zumeist gebraucht wird im Sinne von: ich habe eine böse Erkältung bekommen, ich bin (sehr) krank geworden.
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