Redensarten Lexikon
Eintrag
Einer Sache Eintrag tun: sie beeinträchtigen, ihr schaden; die Wendung ist aus der Rechtssprache heraus zu verstehen. In der Gerichtspraxis bezeichnete man Einwürfe, Einreden usw. als ›Einträge‹; weil Einträge vor Gericht oft für den Angeklagten gefährlich waren, entwickelte sich die Bedeutung von Eintrag tun über ›anklagen, verdächtigen‹ zu ›hindern, schaden‹. Die Redensart ist bereits 1556 in J. Freys ›Gartengesellschaft‹ bezeugt: »Meinethalben soll dir kein eintrag beschehen«.
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