Redensarten Lexikon
einmal
›Einmal‹ ist eine häufige Einleitungsformel von Anekdoten und historische Erinnerungen. Hierher gehört auch die Märcheneinleitungsformel ›Es war einmal‹.    Der Begriff ›einmal‹ kann die Bedeutung von ›ehedem‹ haben, wie im Märchen oder wie bei Goethe in dem Gedicht ›An den Mond‹:

   Ich besaß es doch einmal,
   was so köstlich ist!

Er kann aber auch auf ›später einmal‹, auf die Zukunft hinweisen, auf das, was irgendwann oder zu guter Letzt geschieht, wie z.B. in dem Lied aus ›Der Bauer als Millionär‹ von Ferdinand Raimund (1790 bis 1836), in dem es heißt (II,6):

   ... scheint die Sonne noch so schön
   Einmal muß sie untergehn.

›Einmal‹ kann sich aber auch nur auf eine einzige, nie wiederkehrende Gelegenheit beziehen, wie bei Goethe in ›Clavigo‹, 1774, I,1: »Man lebt nur einmal in der Welt«. Es kann aber auch eine Aufforderung oder dringende Bitte beinhalten, wie in dem oft gebrauchten Satz: ›Hör (doch) einmal zu!‹ Häufig ist auch eine Drohung damit verknüpft, wenn es z.B. heißt: ›Wenn ich dich (erst) einmal erwische!‹ (›Dann kannst du was erleben‹.) Ähnlich die Wendungen: ›Komm du mir (noch) einmal in den Weg!‹ oder ›Wenn ich dich einmal zu fassen kriege!‹
   ›Einmal ist keinmal‹: es ist soviel wie nichts, d.h. bedeutungslos. Das Sprichwort wird gelegentlich als Entschuldigung gebraucht. Daß ›einmal‹ im Sinne von ein einziges Mal trotzdem gilt und nicht immer ohne Folgen bleibt, wird durch andere Sprichwörter belegt, unter anderem ›Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht‹ oder durch Erweiterungen wie in dem schwäbischen Sagte-Sprichwort: ›Ei'mal ist kei'mal, hat's Mädle g'sait; 's hat e Klei's kriegt‹. Oft bezieht sich ›einmal‹ auf etwas, das nicht wiederholt werden sollte, in der redensartlichen Ablehnung ›Einmal und nie wieder!‹
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