Redensarten Lexikon
dingfest
Einen dingfest machen: ihn festnehmen, festhalten, verhaften, ist eine Redensart aus dem Rechtsleben. Das Adjektiv dingfest ist nur in Deutschland und nur in dieser Rechtsformel bezeugt. Literatur ist das Wort auffallend spät, nämlich erst 1852 im ›Jugendleben‹ von B. Goltz (1,90) erstmalig belegt. Zweifellos geht es jedoch auf das altdeutsche Rechtsleben zurück und bildet das Gegenwort zu mittelhochdeutsch dincflühtic = sich durch die Flucht dem Gericht entziehen. ›Ding‹ bedeutet ursprünglich die Gerichts- und Volksversammlung, die Gemeinschaft der zum Rechtsprechen versammelten Männer, die öffentliche Versammlung, das altnordische Thing. In Dänemark und Norwegen heißt das Parlament noch heute Storthing bzw. Folkething (der Begriff ist auch noch in unserem Wort ›Sich verdingen‹, d.h. eigentlich sich rechtlich verpflichten, enthalten und in dem Sprichwort ›Aller guten Dinge sind drei‹).    Während das Wort dingfest den deutschen Mundarten fremd geblieben ist, ist das begriffsverwandte ›handfest‹ seit dem 17. Jahrhundert bekannt; im Bairischen bedeutet ›einen handfest (auch handhaft) machen‹ ihn verhaften, in Ketten legen ( handfest).
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