Redensarten Lexikon
Deputat
Sein Deputat erhalten (haben): seinen Anteil bekommen; vgl. französisch ›recevoir son dû‹ (wörtlich: seinen gerechten Lohn empfangen); auch: die gebührende Strafe erhalten haben. Obersächsisch ›Der hat sein Deputat weg‹, er ist gebührend gestraft worden, hat eine gehörige Tracht Prügel gekriegt; schwäbisch ›I hau mei Deputat‹, ich habe genug getrunken; altmärkisch ›Dao hät'r sik e schönes Diputoat upn Hals leggt‹.    Deputat bedeutete den gebührenden Anteil, das Zugewiesene, z.B. alles, was ein Beamter oder Landarbeiter außer dem Gehalt oder Lohn an Naturalien als einen Teil seiner Besoldung bekam (›Deputatholz‹, ›Deputatkorn‹ etc.).
   Früher hatten die Bauern ihrem Geistlichen z.B. die ›Deputatswürste‹ zu liefern. Das Wort Deputat ist seit 1529 gebucht und findet sich z.B. bei Schweinichen: »demnach jhro f.gnaden eine anzahl weins zum deputat hatten«. Der Ausdruck lebt auch noch im schulischen Bereich weiter: ›ein ganzes bzw. ein halbes Deputat erhalten‹, d.h. ein Lehrer erhält eine Vollstelle oder einen halben Lehrauftrag.
   ›Deputatkohle‹ ist im Ruhrgebiet für die Bergleute noch immer bekannt als Naturallohn der Zeche an ihre Mitarbeiter. Mit dem Wort Deputat selbst verschwindet heute nach und nach auch die Redensart aus unserer Sprache, Dezem.

• F. SEILER: Deutsches Sprichwörterkunde (München 1922), S. 244.
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