Redensarten Lexikon
Denkzettel
Einem einen Denkzettel geben: ihm eine fühlbare Erinnerung geben, damit er in Zukunft einer Sache oder einer Person besser eingedenk ist. Das zweite Glied des Wortes Denkzettel ist das mittellateinische ›cedula‹ = Papierblättchen. Das Wort Denkzettel, das heute einen harmlosen und leicht humoristischen Klang besitzt, war ursprünglich eine ernst zu nehmende Sache. Der Gedenkzettel (niederländisch gedenkcedel) war im 15. Jahrhundert – etwa im hansischen Recht bezeugt – zunächst die schriftliche Mitteilung des Gerichts, die Übermittlung der Ladung oder der Klage. Später nahm es die allgemeine Bedeutung ›schriftliche Mitteilung‹ an.
Mit »denkzedel« übersetzt Luther 1522 in Mt 23, 5 griechisch pylakthrion = Gedenkriemen mit Gesetzessprüchen. Der jüdische Denkzettel war ein Pergamentstreifen, worauf nach der Verordnung in Num 15,38 f. und Dtn 6,8 einige Bibelsprüche verzeichnet waren. Dieser Pergamentstreifen wurde in einem Kästchen aufbewahrt und mit einem Riemen an die Stirn oder an den linken Arm gebunden.
In der Übersetzung von Mal 3,16 gebraucht Luther schon 1532 »Denkzettel« für eine Liste dessen, was man nicht vergessen soll: »Aber die Gottesfürchtigen trösten sich untereinander also: Der Herr merkt und hört es, und vor ihm ist ein Denkzettel geschrieben für die, so den Herrn fürchten und an seinen Namen gedenken«.
Einige Jahrzehnte später bezeichnet das Wort 1561 bei Jos. Maaler (›Die teütsch spraach‹, Zürich 89b) das ›Notizbuch‹: »denkzädel, gedenkbüchle, darin einer täglich aufschreibt, was er thuon oder außrichten will / libellus memorialis«. Einen Denkzettel erhielt dann, wer mit einem wichtigen, umfänglichen Auftrage an einen andern abgeschickt wurde, z.B. ein städtischer Ratsherr, der als Abgesandter zum Landesherrn ging.
In den Jesuitenschulen wurde früher auch Schülern, die sich irgendwie vergangen hatten oder an denen der Lehrer irgendeine schlechte Neigung bemerkte, ein Denkzettel ausgefertigt, auf dem der betreffende Fehler verzeichnet stand und den der Schüler stets bei sich tragen mußte, ⇨ Esel. Da den Schüler mit dem Denkzettel oft handgreifliche Ermahnungen und Prügelstrafen erwarteten, bekam das Wort über die Schulsprache seine heute allgemein bekannte Bedeutung: körperlich fühlbare Erinnerung, Strafe. Besonders in dieser Bedeutung, auch in Form eines ›blauen Auges‹, einer Narbe, einer Frostbeule und dergleichen, ist das Wort in unseren Tagen lebendig.
• Deutsches Rechtswörterbuch II, 783; RICHTER- WEISE, Nr. 40, S. 45; LINDQVIST, S. 71; EBEL, S. 9.
Einem einen Denkzettel geben: ihm eine fühlbare Erinnerung geben, damit er in Zukunft einer Sache oder einer Person besser eingedenk ist. Das zweite Glied des Wortes Denkzettel ist das mittellateinische ›cedula‹ = Papierblättchen. Das Wort Denkzettel, das heute einen harmlosen und leicht humoristischen Klang besitzt, war ursprünglich eine ernst zu nehmende Sache. Der Gedenkzettel (niederländisch gedenkcedel) war im 15. Jahrhundert – etwa im hansischen Recht bezeugt – zunächst die schriftliche Mitteilung des Gerichts, die Übermittlung der Ladung oder der Klage. Später nahm es die allgemeine Bedeutung ›schriftliche Mitteilung‹ an.
Mit »denkzedel« übersetzt Luther 1522 in Mt 23, 5 griechisch pylakthrion = Gedenkriemen mit Gesetzessprüchen. Der jüdische Denkzettel war ein Pergamentstreifen, worauf nach der Verordnung in Num 15,38 f. und Dtn 6,8 einige Bibelsprüche verzeichnet waren. Dieser Pergamentstreifen wurde in einem Kästchen aufbewahrt und mit einem Riemen an die Stirn oder an den linken Arm gebunden.
In der Übersetzung von Mal 3,16 gebraucht Luther schon 1532 »Denkzettel« für eine Liste dessen, was man nicht vergessen soll: »Aber die Gottesfürchtigen trösten sich untereinander also: Der Herr merkt und hört es, und vor ihm ist ein Denkzettel geschrieben für die, so den Herrn fürchten und an seinen Namen gedenken«.
Einige Jahrzehnte später bezeichnet das Wort 1561 bei Jos. Maaler (›Die teütsch spraach‹, Zürich 89b) das ›Notizbuch‹: »denkzädel, gedenkbüchle, darin einer täglich aufschreibt, was er thuon oder außrichten will / libellus memorialis«. Einen Denkzettel erhielt dann, wer mit einem wichtigen, umfänglichen Auftrage an einen andern abgeschickt wurde, z.B. ein städtischer Ratsherr, der als Abgesandter zum Landesherrn ging.
In den Jesuitenschulen wurde früher auch Schülern, die sich irgendwie vergangen hatten oder an denen der Lehrer irgendeine schlechte Neigung bemerkte, ein Denkzettel ausgefertigt, auf dem der betreffende Fehler verzeichnet stand und den der Schüler stets bei sich tragen mußte, ⇨ Esel. Da den Schüler mit dem Denkzettel oft handgreifliche Ermahnungen und Prügelstrafen erwarteten, bekam das Wort über die Schulsprache seine heute allgemein bekannte Bedeutung: körperlich fühlbare Erinnerung, Strafe. Besonders in dieser Bedeutung, auch in Form eines ›blauen Auges‹, einer Narbe, einer Frostbeule und dergleichen, ist das Wort in unseren Tagen lebendig.
• Deutsches Rechtswörterbuch II, 783; RICHTER- WEISE, Nr. 40, S. 45; LINDQVIST, S. 71; EBEL, S. 9.