Redensarten Lexikon
Brunnenvergiftung
Brunnenvergiftung betreiben: großen Schaden anrichten, das Allgemeinwohl gefährden und viele Unschuldige dabei treffen, in übertragenem Sinne: Mißtrauen säen, das bisher gute Einvernehmen zwischen bestimmten Personen (Freunden, Kollegen, Politikern) und Gruppierungen (Verbände, Vereine, Parteien) heimtückisch durch (unhaltbare) Beschuldigungen und Verleumdungen stören und auf Dauer gefährden. Die ›Brunnenvergiftung‹ galt in früheren Jahrhunderten als eine besonders niederträchtige Praxis, um dem Feind heimlich zu schaden, ihm das wichtigste Lebenselement zu nehmen und ihn dadurch zur Aufgabe zu zwingen. So wurden bei kriegerischen Auseinandersetzungen Tierkadaver, aber auch menschliche Leichen in die öffentlichen Brunnen geworfen, die das Trinkwasser für Mensch und Tier für lange Zeit ungenießbar machten und bei arglosem Gebrauch Krankheit und Tod bringen konnten. Bei aufkommenden Seuchen wurde im Mittelalter oft eine befürchtete Brunnenvergiftung als Ursache angenommen und Fremden, Außenseitern, Mißliebigen, vor allem jedoch den Juden zur Last gelegt. Um die jüdischen Mitbürger vor einer solchen Anklage zu retten, hatte der regierende Bürgermeister in Straßburg bereits im 14. Jahrhundert verfügt, alle Wasserstellen in der Stadt mit Deckeln zu schließen und überwachen zu lassen, ohne doch die Verfolgten retten zu können. Sein Sturz machte den Weg frei für das Massaker im Jahre 1362.
Um stets sauberes Trinkwasser zu gewährleisten, war eine sorgfältige Pflege der Brunnen erforderlich, die in größeren Siedlungen den ›Brunnennachbarschaften‹ oblag. In den Städten wurde zum Teil sogar ein ›Brunnengeld‹ zur Unterhaltung und Reinigung der öffentlichen Brunnen gefordert. Eine regelmäßige ›Brunnenschau‹ überwachte die Einhaltung aller Vorschriften. Bis heute ist die ständige Überprüfung der Trinkwasserqualität üblich. Da neuerdings eine andere Art von ›Brunnenvergiftung‹ durch Chemikalien droht, hat das Wort traurige Aktualität.
In übertragenem Sinne gebrauchte bereits Bismarck den Ausdruck mehrfach. In seiner Rede vor dem Reichstag am 24. Januar 1882 bezeichnete er z.B. die bei Wahlen vorkommenden Lügen, Entstellungen und Falschmeldungen als ›Politische Brunnenvergiftung‹, was im gleichen Zusammenhang in den Medien der Gegenwart wieder Verwendung findet.
• H. SPINDLER: Der Brunnen im Recht (Diss. Heidelberg 1938); E. CHRISTMANN: Brunnennachbarschaften und Quellenverehrung, in: Oberdeutsche Zeitschrift für Volkskunde 17 (1943), S. 86 ff.; H. KROESCHELL: Artikel ›Brunnen‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 521-522; K.S. KRAMER: Artikel ›Brunnengemeinschaften‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 522-523.
Brunnenvergiftung betreiben: großen Schaden anrichten, das Allgemeinwohl gefährden und viele Unschuldige dabei treffen, in übertragenem Sinne: Mißtrauen säen, das bisher gute Einvernehmen zwischen bestimmten Personen (Freunden, Kollegen, Politikern) und Gruppierungen (Verbände, Vereine, Parteien) heimtückisch durch (unhaltbare) Beschuldigungen und Verleumdungen stören und auf Dauer gefährden. Die ›Brunnenvergiftung‹ galt in früheren Jahrhunderten als eine besonders niederträchtige Praxis, um dem Feind heimlich zu schaden, ihm das wichtigste Lebenselement zu nehmen und ihn dadurch zur Aufgabe zu zwingen. So wurden bei kriegerischen Auseinandersetzungen Tierkadaver, aber auch menschliche Leichen in die öffentlichen Brunnen geworfen, die das Trinkwasser für Mensch und Tier für lange Zeit ungenießbar machten und bei arglosem Gebrauch Krankheit und Tod bringen konnten. Bei aufkommenden Seuchen wurde im Mittelalter oft eine befürchtete Brunnenvergiftung als Ursache angenommen und Fremden, Außenseitern, Mißliebigen, vor allem jedoch den Juden zur Last gelegt. Um die jüdischen Mitbürger vor einer solchen Anklage zu retten, hatte der regierende Bürgermeister in Straßburg bereits im 14. Jahrhundert verfügt, alle Wasserstellen in der Stadt mit Deckeln zu schließen und überwachen zu lassen, ohne doch die Verfolgten retten zu können. Sein Sturz machte den Weg frei für das Massaker im Jahre 1362.
Um stets sauberes Trinkwasser zu gewährleisten, war eine sorgfältige Pflege der Brunnen erforderlich, die in größeren Siedlungen den ›Brunnennachbarschaften‹ oblag. In den Städten wurde zum Teil sogar ein ›Brunnengeld‹ zur Unterhaltung und Reinigung der öffentlichen Brunnen gefordert. Eine regelmäßige ›Brunnenschau‹ überwachte die Einhaltung aller Vorschriften. Bis heute ist die ständige Überprüfung der Trinkwasserqualität üblich. Da neuerdings eine andere Art von ›Brunnenvergiftung‹ durch Chemikalien droht, hat das Wort traurige Aktualität.
In übertragenem Sinne gebrauchte bereits Bismarck den Ausdruck mehrfach. In seiner Rede vor dem Reichstag am 24. Januar 1882 bezeichnete er z.B. die bei Wahlen vorkommenden Lügen, Entstellungen und Falschmeldungen als ›Politische Brunnenvergiftung‹, was im gleichen Zusammenhang in den Medien der Gegenwart wieder Verwendung findet.
• H. SPINDLER: Der Brunnen im Recht (Diss. Heidelberg 1938); E. CHRISTMANN: Brunnennachbarschaften und Quellenverehrung, in: Oberdeutsche Zeitschrift für Volkskunde 17 (1943), S. 86 ff.; H. KROESCHELL: Artikel ›Brunnen‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 521-522; K.S. KRAMER: Artikel ›Brunnengemeinschaften‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 522-523.