Redensarten Lexikon
brummen
begegnet häufig in redensartlichen Vergleichen, z.B. Brummen wie ein Bär; vgl. niederländisch ›Hij bromt als een nordsche beer‹; Brummen wie ein Baß (wie eine Baßgeige). Ihm brummt der Kopf: er hat einen schweren Kopf, er hat Kopfweh; seit dem 18. Jahrhundert bekannt. In den Bart brummen Bart.    Jemand muß brummen: eine Strafe absitzen, seit dem 19. Jahrhundert in der Gauner-, Schüler- und Studentensprache; vgl. hierzu auch: › aufbrummen. Jemandem eine Strafe aufbrummen‹.
   Die Bedeutung von ›Im Gefängnis sitzen‹ ist wohl rückgebildet aus dem rotwelschen Substantiv ›Brummbajes‹ = Bienenstock und Gefängnis. Der sprachliche Vergleich bezieht sich auf die wabenartig angeordneten Zellen für die Gefangenen. Vgl. auch schlesisch ›Er wird eine Brummsuppe bekommen‹, er wird eine Freiheitsstrafe zu erwarten haben.
   Musik- und Lärmgeräte hatten einst auch die Funktion von Strafgeräten. Sie verkörperten dabei die Stimme des strafenden Elementes, des Rachedämons, der richtenden Gottheit, die sich im Tosen und Tönen, im Brummen und Brausen, im Pfeifen und Heulen offenbarte. Zu ihnen gehörten auch die verschiedenen Streichinstrumente, nach denen man mancherorts die Gefängnisse und Pranger benannte. So hatte z.B. das Grazer Schloßbergverlies den volkstümlichen Namen ›Baßgeige‹, in Norddeutschland erhielt der Pranger den Namen ›Fiedel‹, und in Schwaben ›Geige‹, Geige.

• J. GRIMM: Deutsche Rechtsaltertümer II, S. 323; H. FISCHER: Musikinstrumente in der alten Strafrechtspflege, in: Antaios 12 (1971), S. 321-331.
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