Redensarten Lexikon
Bruch
In die Brüche gehen: zerbrechen, entzweigehen, fehlschlagen, in Schwierigkeiten geraten.    Man hat versucht, diese Redensart von Bruch, aus althochdeutsch und mittelhochdeutsch ›bruoch‹ = sumpfige Niederung, abzuleiten (vgl. In die Binsen gehen, Binse). Hierher gehört jedoch nur die Wendung Etwas in die Brüche werfen: als unbrauchbar und wertlos wegwerfen. Unwahrscheinlich ist auch die Ableitung von niederdeutsch ›broke‹ = Geldstrafe für den Bruch eines Gesetzes und von der heute ausgestorbenen Redensart In die Brüche nehmen: bestrafen. Die überzeugendste Erklärung hat bereits 1800 J.F. Schütze in seinem ›Holsteinischen Idiotikon‹ (I, 159) gegeben, indem er die Redensart auf die Bruchrechnung bezog: »dat geiht in de Brok = es ist nicht gut zu teilen«. So sagt z.B. der Mathematiker Euter in seiner ›Anleitung zur Algebra‹ 1770 (II, 297): »Diese Arbeit scheint unserm Endzweck gar nicht gemäß zu seyn, indem wir hier auf Brüche gerathen sind, da wir doch für x und y gantze Zahlen finden sollten«. Der ursprüngliche Sinn unserer Redensart war also: etwas geht nicht glatt auf, später übertragen zu: es wird zunichte, schlägt fehl. Westfälisch bedeutet ›Dat geiht me in de Brüche‹ davon abweichend: es geht über mein Fassungsvermögen, es ist mir zu hoch.
   Einige jüngere umgangssprachliche Redensarten verwenden Bruch in der Bedeutung ›Körperschaden, Gebrechen‹: Du hast wohl einen Bruch: du bist nicht ganz bei Verstand; vgl. französisch ›Tu es fêlé, tu as l'esprit fêlé‹; Sich einen Bruch lachen: sehr lachen (vgl. ›Sich einen Ast lachen‹); schwäbisch ›Er schafft sich keinen Bruch‹, er überanstrengt sich nicht. Das ist Bruch: das ist schlecht, minderwertig, unbrauchbar. Beim Transport zerbrochene Gegenstände, die nicht mehr verkäuflich sind, werden als Bruch bezeichnet; vgl. auch Ausdrücke wie ›Bruchbude‹ (baufälliges Haus) und ›Bruchkiste‹ (antiquiertes Auto).

• R. BECKER: ›In die Brüche gehen (fallen)‹, in: Zeitschrift für den deutschen Unterricht 6 (1892), S. 847; RICHTER-WEISE, Nr. 29, S. 33 f.: TRÜBNER I, S. 440; KÜPPER.
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