Redensarten Lexikon
brandmarken
Jemanden brandmarken: ihn zeichnen, ihm ein Brandmal einbrennen, übertragen: ihn öffentlich bloßstellen. Diese Redensart geht auf den bereits in der Antike bezeugten Brauch zurück, Verbrechern und flüchtigen Sklaven auf die Stirn oder auf den Arm ein Brandzeichen einzubrennen. Dieser Brauch war auch im mittelalterlichen Deutschland üblich (Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, 4. Auflage, Seite 298).    Neben dem Stadtzeichen wurde dem Verbrecher das Sinnbild seiner Tat eingebrannt, z.B. dem Falschmünzer eine Münze in die Stirn. Schwerverbrecher trugen das Brandmal des Rades oder des Galgens auf ihrem Wege zur Richtstätte, auf dem sie von der zuschauenden Menge verhöhnt wurden. Eine Danziger Verordnung des 15. Jahrhunderts besagt: »Wer mit Lotterie und Riemenziehen die Leute um das Ihrige bringt, soll das erste Mal gebrandmarkt, das andere Mal gesäckert und ersäuft werden« (Ziesemer, Preußisches Wörterbuch I, S. 761). In Luthers Bibelübersetzung findet sich 1 Tim 4, 2: »die, so in Gleisnerei Lügen reden und Brandmal in ihrem Gewissen haben«.
   Im Märchen begegnet die Brandmarkung häufig als Erkennungszeichen und Signum der Versklavung. Die frühesten Zeugnisse (11. Jahrhundert) stammen aus dem Mittleren und Nahen Osten.
   Eine Steigerungsform bedeutet das ›Siegeln mit dem Pferdehuf‹, (vgl. Kainszeichen).

• H. SOMMER: Kulturgeschichtliche Sprachbilder (Bern 1943); A. ERLER: Brandmarken ins Antlitz, in: FS. K.S. Bader (Zürich 1965), S. 115-120; K. RANKE: Artikel »Brandmarken«, in: Enzyklopädie des Märchens II, Spalte 658-660.}

Brenneisen. Brenneisen mit Rad und Galgen, Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg.
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