Redensarten Lexikon
Block
Ein Block ist ein kurzer, dicker Stamm, übertragen auch allgemein gebraucht für das Große, Ungefüge. Niederdeutsch ›Dat is'n Block von Kerl‹, ein starker Kerl. Einen Block am Bein haben: verheiratet sein. Die Ehe wird in dieser Redensart als Behinderung und lästige Fessel angesehen, vgl. niederländisch ›Hij hefft een blok aan et been‹. Der Block ist hier ein schweres Holzstück, das – wie andernorts eine Eisenkugel den Gefangenen an der Flucht (am Weglaufen) hindern sollte.
Über Stock und Block wird ähnlich gebraucht wie ›Über Stock und Stein‹, z.B. bei Rosenzweig: »Über Stock und Block galoppieren«, ⇨ Stock.
Im Block verkaufen ist französisch ›vendre en bloc‹ nachgebildet.
In den Block kommen: ins Gefängnis kommen; Im Block sitzen: im Gefängnis sein.
Der Block war im Mittelalter eines der vielen Strafwerkzeuge für Prangerstrafen, die für Arbeitsscheue, Landstreicher und Händelsüchtige verhängt wurden. Er stand auf öffentlichen Plätzen (Markt, Anger) und kam in verschiedenen Ausführungen vor – entweder als senkrecht stehender Block (auch Stock genannt) oder als Brett mit Löchern für die Beine und Eisen für die Hände. Nach dem 14. Jahrhundert wurden die Delinquenten zum Teil auch im Lochgefängnis oder Kerker in den Block gespannt, um dort ihren Prozeß abzuwarten oder eine Freiheitsstrafe abzusitzen. So ergab es sich, daß der Begriff ›Block‹ auf das (Loch-), (Block-) Gefängnis ausgedehnt wurde (⇨ Loch).
• Strafjustiz in alter Zeit (Rothenburg 1980); R. SCHMIDT-WIEGAND: Artikel ›Pranger‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte III, Spalte 1877-1884, hier 1877.
Ein Block ist ein kurzer, dicker Stamm, übertragen auch allgemein gebraucht für das Große, Ungefüge. Niederdeutsch ›Dat is'n Block von Kerl‹, ein starker Kerl. Einen Block am Bein haben: verheiratet sein. Die Ehe wird in dieser Redensart als Behinderung und lästige Fessel angesehen, vgl. niederländisch ›Hij hefft een blok aan et been‹. Der Block ist hier ein schweres Holzstück, das – wie andernorts eine Eisenkugel den Gefangenen an der Flucht (am Weglaufen) hindern sollte.
Über Stock und Block wird ähnlich gebraucht wie ›Über Stock und Stein‹, z.B. bei Rosenzweig: »Über Stock und Block galoppieren«, ⇨ Stock.
Im Block verkaufen ist französisch ›vendre en bloc‹ nachgebildet.
In den Block kommen: ins Gefängnis kommen; Im Block sitzen: im Gefängnis sein.
Der Block war im Mittelalter eines der vielen Strafwerkzeuge für Prangerstrafen, die für Arbeitsscheue, Landstreicher und Händelsüchtige verhängt wurden. Er stand auf öffentlichen Plätzen (Markt, Anger) und kam in verschiedenen Ausführungen vor – entweder als senkrecht stehender Block (auch Stock genannt) oder als Brett mit Löchern für die Beine und Eisen für die Hände. Nach dem 14. Jahrhundert wurden die Delinquenten zum Teil auch im Lochgefängnis oder Kerker in den Block gespannt, um dort ihren Prozeß abzuwarten oder eine Freiheitsstrafe abzusitzen. So ergab es sich, daß der Begriff ›Block‹ auf das (Loch-), (Block-) Gefängnis ausgedehnt wurde (⇨ Loch).
• Strafjustiz in alter Zeit (Rothenburg 1980); R. SCHMIDT-WIEGAND: Artikel ›Pranger‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte III, Spalte 1877-1884, hier 1877.