Redensarten Lexikon
Austrag
Etwas zum Austrag bringen: durch eine Entscheidung das Ende herbeiführen; meist von Streit und Zwist gesagt. ›Austragen‹ ist ein alter Rechtsausdruck und bedeutet: bis zu Ende tragen, zum Ende, zu einer Entscheidung bringen (1342: »daz wir ... uber ein komen sin und mit enander ûz getragen und geendt haben«; 1414: »mit rechte ... utdregen«). Das Rechtswort Austrag bedeutet also: Zu-Ende-Bringen einer Sache, friedliche Beilegung, Vergleich, Vereinbarung, schiedsrichterliche oder öffentlich-richterliche Entscheidung; in übertragener Anwendung ist es seit dem 17. Jahrhundert bezeugt. In der Gegenwart hat die Redensart weitgehend ihre alte Bedeutung verloren. Ganz neutral sagt man heute ›Ein Sportfest wird zum Austrag gebracht‹ oder ›Wettkämpfe kommen zum Austrag‹ (Deutsches Rechtswörterbuch I, 1122-25).
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