Redensarten Lexikon
Alibi
Ein (einwandfreies) Alibi besitzen: als Verdächtigter einen (nachprüfbaren) Nachweis (für die Polizei) erbringen können, sich zum Zeitpunkt einer Straftat (Einbruch, Überfall, Mord) an einem anderen (entfernten) Ort befunden zu haben und damit für das Verbrechen als Täter ausgeschlossen zu sein.    Das substantivierte Adverb (lateinisch ›alibi‹: anderswo, anderwärts) ist im Deutschen seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts üblich und wahrscheinlich über das gleichbedeutende französische ›alibi‹ eingedrungen.
   Sich ein sicheres Alibi verschaffen: sich vorsorglich absichern, um sich vor einem eventuellen Verdacht reinigen zu können, aber auch: trotz Verwicklung oder Schuld die Ermittler in die Irre führen, von sich selbst abzulenken versuchen.
   Kein Alibi haben: keinen Nachweis (Zeugen) der Abwesenheit vom Tatort erbringen können.
   Auf eine fragwürdige (kriminelle) Angelegenheit bezogen spricht man auch in übertragener Bedeutung von einer ›Alibi-Funktion‹, wenn dadurch eine Entlastung erfolgt, von einem Strafverfahren abgesehen wird.
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