Redensarten Lexikon
Acta
Etwas ad acta legen: auf eine Sache (vorderhand) nicht eingehen, sie unberücksichtigt lassen. Die Redensart stammt aus der lateinischen Amtssprache. Wenn sich eine Behörde auf ein eingegangenes Gesuch (Bittschrift, Beschwerde usw.) nicht einließ und keinerlei Beschluß darüber faßte, so ließ sie es mit dem Vermerk ›Ad acta!‹ zu den in der Sache bereits vorhandenen Akten legen. Erst seit dem 18. Jahrhundert in übertragenem Sinne gebraucht; vgl. französisch ›renvoyer ...‹ oder ›remettre aux calendes grecques‹; wörtlich eine Sache ›bis zu den griechischen Kalenden hinausschieben‹ Kalender.    Zum selben Bildbereich gehören die selteneren Redensarten: Von einer Sache Akt nehmen: (amtlich) Kenntnis davon nehmen, und Darüber sind die Akten noch nicht geschlossen: die Sache läuft noch.

• RICHTER-WEISE, S. 16.
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