Redensarten Lexikon
Abrede
Etwas in Abrede stellen: etwas bestreiten, leugnen. Diese Form der Redensart ist erst seit dem frühen 19. Jahrhundert belegt und geht auf die ältere Form ›In abreden sein, stehen‹ zurück. Diese ist schon 1461 belegt in ›Frankfurts Reichskorrespondenz‹ 2, 165: »das er der abesage in abridde sij.«    Die Wendung ist besonders häufig in Gerichtsakten belegt, so z.B. 1654 in Abels ›Gerichtshändel‹. S. 60: »es könne ... nicht in Abred stehen, daß ...«
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