Redensarten Lexikon
Abendmahl
Das Abendmahl auf etwas nehmen; diese Beteuerungsformel hat ihren Ursprung in den Gottesurteilen (Ordalien) des Mittelalters. Man glaubte die Schuld oder Unschuld eines Verdächtigten dadurch erweisen zu können, daß man ihm eine geweihte Hostie (›Abendmahlsprobe‹), auch ein Stück trockenen Brotes oder dürren Käses (›Probebissen‹) in den Mund steckte. Konnte der Beschuldigte den Bissen leicht hinunterschlucken, so galt er für unschuldig, dagegen für schuldig, wenn ihm der Bissen im Hals steckenblieb oder wenn er ihn wieder von sich geben mußte. Die Abendmahlsprobe wurde insbesondere für Geistliche im Jahre 868 unter dem Namen ›purgatio per sanctam Eucharistiam‹ eingeführt, bei der der Beschuldigte die Worte sprach: »corpus Domini sit mihi ad probationem hodie«. In Zusammenhang mit diesem Ordalbrauch stehen auch andere Wendungen und Beteuerungsformeln wie: ›Daß mir das Brot im Halse steckenbleibe!‹ und ›Ich will mir den Tod an diesem Bissen essen!‹ Vgl. auch ›Gift auf etwas nehmen‹ (⇨ Gift); ›Für jemanden durchs Feuer gehen‹ und ›Die Hand dafür ins Feuer legen‹ (⇨ Feuer).
• JAC. GRIMM: Rechtsaltertümer II, S. 597; RICHTER-WEISE, Nr. 1; H. NOTTARP: Gottesurteile (Bamberg 1949); EBEL, S. 5; L. RÖH-
RICH und G. MEINEL: Reste mittelalterlicher Gottesurteile in sprichwörtlichen Redensarten, S. 342 f.
Das Abendmahl auf etwas nehmen; diese Beteuerungsformel hat ihren Ursprung in den Gottesurteilen (Ordalien) des Mittelalters. Man glaubte die Schuld oder Unschuld eines Verdächtigten dadurch erweisen zu können, daß man ihm eine geweihte Hostie (›Abendmahlsprobe‹), auch ein Stück trockenen Brotes oder dürren Käses (›Probebissen‹) in den Mund steckte. Konnte der Beschuldigte den Bissen leicht hinunterschlucken, so galt er für unschuldig, dagegen für schuldig, wenn ihm der Bissen im Hals steckenblieb oder wenn er ihn wieder von sich geben mußte. Die Abendmahlsprobe wurde insbesondere für Geistliche im Jahre 868 unter dem Namen ›purgatio per sanctam Eucharistiam‹ eingeführt, bei der der Beschuldigte die Worte sprach: »corpus Domini sit mihi ad probationem hodie«. In Zusammenhang mit diesem Ordalbrauch stehen auch andere Wendungen und Beteuerungsformeln wie: ›Daß mir das Brot im Halse steckenbleibe!‹ und ›Ich will mir den Tod an diesem Bissen essen!‹ Vgl. auch ›Gift auf etwas nehmen‹ (⇨ Gift); ›Für jemanden durchs Feuer gehen‹ und ›Die Hand dafür ins Feuer legen‹ (⇨ Feuer).
• JAC. GRIMM: Rechtsaltertümer II, S. 597; RICHTER-WEISE, Nr. 1; H. NOTTARP: Gottesurteile (Bamberg 1949); EBEL, S. 5; L. RÖH-
RICH und G. MEINEL: Reste mittelalterlicher Gottesurteile in sprichwörtlichen Redensarten, S. 342 f.