Redensarten Lexikon
abblitzen
Einen abblitzen lassen: ihn kurz und schlagfertig (auch: schroff) abweisen; besonders bei Annäherungsversuchen oder Heiratsanträgen. Die Redensart ist erst seit etwa 1840 bezeugt (z.B. 1838 in Grabbes ›Hermannsschlacht‹). Das redensartliche Bild stammt vom wirkungslosen Verpuffen des Schießpulvers, das bei den Gewehren vor und während der Befreiungskriege bisweilen mit blitzartiger Lichterscheinung von der Gewehrpfanne wegbrannte, ohne daß der Schuß losging; noch nicht in übertragenen Sinne bei Ludwig Tieck (›Novellenkranz‹ [1834], Bd. 4, S. 113): »Das Pulver war mir von der Pfanne abgeblitzt«. Aus demselben Wirklichkeitsbereich stammen die Redensarten ›Etwas auf der Pfanne haben‹ ( Pfanne) und ›Verpuffen‹. Da heutzutage die altertümliche Gewehrkonstruktion nicht mehr bekannt ist, ist das zugrunde liegende Bild so abgeblaßt, daß das ältere ›abblitzen lassen‹ oft zu ›abblitzen‹ verkürzt wird.
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