Deutsche Idiomatik
zusprechen
jm. jn./etw. zusprechen\
1. . . . Ja, Babys und kleinere Kinder spricht das Gericht bei einer Trennung oder Scheidung in der Regel der Mutter zu.
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2. . . . Wie kann ein Gericht einem solchen Schurken wie dem Rolf Schütt ein Erbe zusprechen, das so viel Verantwortungssinn erfordert wie ein literarischer Verlag?! – Wenn die Gesetzeslage eindeutig ist, mußten sie zu seinen Gunsten entscheiden.
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dem Essen/dem Bier/Wein/. . . fleißig zusprechen iron
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1. Na, spricht dein Bruder immer noch dem Whisky so fleißig zu? – Mensch, sei ruhig! Es genügt gerade, wenn der so viel säuft; da brauche ich nicht noch Leute, die mich deswegen durch den Kakao ziehen.
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2. Na, heute hast du dem Essen ja fleißig zugesprochen. Wenn du immer so reinhauen würdest, wärst du bestimmt nicht so schlank.
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