Deutsche Idiomatik
zurechtweisen
jn. zurechtweisen\
1. Unsere Verkäufer nehmen sich in letzter Zeit zu viele Freiheiten heraus. Ich glaube, wir müssen sie einmal ordentlich zurechtweisen.
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2. . . . Mit 18 Jahren läßt man sich halt nicht gern dauernd ermahnen, zurechtweisen . . . Sogar dann – ja, besonders dann –, wenn der Tadel berechtigt ist.
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