Deutsche Idiomatik
Zeugenstand
in den Zeugenstand treten bei Gericht jur Lustig, daß man seine Aussagen als Zeuge bei Gericht nicht an einem beliebigen Platz machen darf, sondern ’in den Zeugenstand treten’ muß. Als wenn der Ort etwas mit dem Inhalt der Aussage zu tun hätte! – Das wird ja heute auch nicht mehr so ernst genommen wie früher.\
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