Deutsche Idiomatik
Zeugen
jn. zum/(als) Zeugen (dafür) anrufen (daß ...) form – path\
(Bei Gericht; der Angeklagte:) Sogar den Anwalt der Gegenpartei kann ich zum Zeugen dafür anrufen, daß ich die Wahrheit sage! Herr Anwalt Kremer: haben Sie mir vor drei Monaten am Telefon nicht selbst gesagt, daß es Ihrem Mandanten nur darum geht, das Haus frei zu bekommen, um umzubauen? . . .
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