Deutsche Idiomatik
Vormundschaft
über jn. die Vormundschaft haben jur\
. . . Wer hat denn seit dem Tod der Eltern über die noch minderjährigen Kinder die Vormundschaft? – Ich glaube, ein Onkel, Bruder der Mutter, hat die übernommen.
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(für jn.) die Vormundschaft führen jur selten
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Wenn dem Bruder der Mutter vom Gericht nach dem Tod der Eltern die Vormundschaft über die noch minderjährigen Kinder zugesprochen wurde, muß er diese Funktion doch auch wahrnehmen! Oder kann jemand anders für ihn die Vormundschaft führen? Ich verstehe in dieser Familie überhaupt nichts mehr.
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unter Vormundschaft stehen jur
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1. . . . Denk’ daran, wenn ihr die Erbschaftssache regeln wollt, daß der jüngste Sohn, Albert, minderjährig ist und unter Vormundschaft steht. – Wer ist denn der Vormund? – Ein Onkel von ihm, Herr Paul Bode. – Schon lange? – Seitdem seine Eltern tot sind.
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2. . . . Das kann Frau Rainers gar nicht für sich selbst entscheiden. Sie wissen wahrscheinlich nicht, daß sie unter Vormundschaft steht? Sie wurde im letzten Jahr vom Gericht wegen Geistesgestörtheit entmündigt.
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jn. unter Vormundschaft stellen jur
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1. . . . Wer sorgt denn für den Jungen, nachdem jetzt auch die Mutter verstorben ist? – Ein Onkel von ihm – privat; gesetzlich ist noch gar nichts geregelt. – Man hat ihn also noch nicht unter Vormundschaft gestellt?
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2. . . . Wenn die Frau in der Tat geistesgestört ist und ein Haus nach dem andern zu Schleuderpreisen verkaufen will, dann muß man sie unter Vormundschaft stellen. Anders geht es doch gar nicht!
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