Deutsche Idiomatik
Verwendung
zur besonderen Verwendung form\
. . . An dieses Geld können wir nicht so ohne weiteres heran! Das ist ein Sonderfonds – ’zur besonderen Verwendung’, d. h. wir müssen dem Ministerium ein ganz spezifisches Projekt präsentieren, wenn wir dieses Geld ausgeben wollen.
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