Deutsche Idiomatik
verübeln
jm. etw. (nicht) verübeln (können)\
. . . Daß die Arbeiter ihren Lohn verlangen, ist doch wohl ihr gutes Recht! Das kann ihnen der Chef doch beim besten Willen nicht verübeln! – Darum geht’s doch gar nicht, Ernst. Der Alte nimmt den Leuten doch nicht übel, daß sie ihren Lohn fordern. Er ist verbittert, daß sie in einer derart heiklen Situation von einem Tag auf den anderen die Arbeit niederlegen.
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