Deutsche Idiomatik
verlautbaren
etwas/nichts verlautbaren lassen (von etw.) eher von Ämtern/Kommissionen/. . . form – etwas/nichts verlauten lassen (von/etw.) (2)\
etwas/nichts verlautbaren lassen (von etw.) eher von Ämtern/Kommissionen/. . . form – etwas/nichts verlauten lassen (von/etw.) (2)\