Deutsche Idiomatik
Verdunkelungsgefahr
(jn.) wegen Verdunkelungsgefahr (in Haft nehmen/. . .) jur\
Wegen Verdunkelungsgefahr jemanden in Untersuchungshaft stekken, das heißt doch, weil man fürchtet, daß er Unterlagen ver-
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schwinden läßt, Komplizen warnt, Spuren verwischt usw., oder? –
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Ja, Karin.
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