Deutsche Idiomatik
Tatbestand
den Tatbestand aufnehmen Gericht/Polizei u. ä. (In einem Verkehrsprozeß:) Ja, und können Sie den genauen Hergang belegen? Haben Sie Zeugen, die den Unfall beobachtet haben? Hat die Polizei den Tatbestand aufgenommen?\
den Tatbestand des/der/. . . erfüllen jur
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(Ein Anwalt zu einem Kollegen:) Glauben Sie, Herr Kollege, daß das, was sich dem Mohlke nachweisen läßt, den Tatbestand des Mords erfüllt? – Der Staatsanwalt sieht es so; aber ob das Gericht dem folgt – ich bin nicht sicher.
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