Deutsche Idiomatik
Schnellverfahren
(jn.) im Schnellverfahren (verurteilen/. . .) (Gegen Kriegsende:) Wenn man die Leute so im Schnellverfahren verurteilt, dann kann man sie auch gleich erschießen. Möglichkeiten, sich zu verteidigen, haben sie sowieso nicht, und das Ergebnis ist dasselbe.\
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