Deutsche Idiomatik
richtigstellen
etw. richtigstellen\
(Vor Gericht; der Anwalt des Angeklagten:) Wenn hier behauptet wird, der Wagen meines Mandanten habe zu nahe an der Kurve gestanden, dann muß ich das richtigstellen. Der Wagen hat genau 15,55 m von der Kurve entfernt gestanden.
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