Deutsche Idiomatik
Rechts
von Rechts wegen jur\
(Ein Polizist zu einem Fahrer, der zu schnell gefahren ist:) Von Rechts wegen müßte ich Ihnen eine kostenpflichtige Verwarnung von wenigstens 80,– Euro geben – wegen Übertretung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Aber ich will mal ein Auge zudrücken . . .
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