Deutsche Idiomatik
erklären
sich bankrott erklären ugs – (den) Konkurs anmelden\
sich (zu etw.) bereit erklären
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Hat sich dein Bruder zu der Unterschrift bereit erklärt? – Ja, er unterschreibt. Er akzeptiert die Erbschaftsregelung.
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Hat sich der Rothmann eigentlich endlich bereit erklärt, die Übersetzung zu übernehmen? – Ja, er macht sie.
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sich einverstanden erklären (mit etw.)
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Hat sich dein Bruder mit deinen Vorschlägen einverstanden erklärt? – Ja, er akzeptiert den Vertrag.
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für nichtig erklären form – für null und nichtig erklären für null und nichtig erklären form path
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Der Vertrag, auf den du dich da berufst, zählt doch überhaupt gar nicht. Er wurde im vergangenen Jahr vom Gericht für null und nichtig erklärt. – Es hat also einen Prozeß deswegen gegeben? – Ja, die Rammbergs haben seine Gültigkeit angefochten – mit Erfolg.
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jn. für tot erklären form
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Nicht wenige Vermißte des zweiten Weltkriegs – besonders solche, die im Osten gekämpft hatten – wurden für tot erklärt und erschienen dann Jahre später plötzlich zu Hause.
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jn. e-r S. (für) verlustig erklären form selten
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Wie es scheint, hat das Gericht ihn auf Antrag der Gläubiger seines Erbes für verlustig erklärt. – Das ganze Erbe haben sie ihm abgenommen?
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jn. für vogelfrei erklären veraltend selten
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Wenn jemand für vogelfrei erklärt wurde, hieß das dann, daß jeder ihn töten konnte? – Ja, er verlor jeden Rechtsschutz.
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