Deutsche Idiomatik
Einverständnis
in gegenseitigem Einverständnis (auseinandergehen/eine Abmachung ändern/. . .) form\
(Ein Anwalt:) Nein, einseitig können Sie diesen Vertrag nicht mehr ändern. Wenn er wirklich geändert werden soll, dann nur in gegenseitigem Einverständnis. – Ich weiß nicht, ob sich die Zustimmung des Hauswirts dazu gewinnen läßt. . . .
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in/mit/ ... stillschweigendem Einverständnis
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Offiziell kann der Landwirtschaftsminister natürlich unseren Vorschlägen unmöglich zustimmen – das würde zu schwersten Konflikten mit dem Finanzministerium führen. Wir würden uns daher schon glücklich schätzen, wenn wir wenigstens mit seinem stillschweigenden Einverständnis rechnen könnten. – Ich glaube kaum, daß er etwas gegen ihre Vorschläge unternehmen wird . . .
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